Einzelunternehmer mit 2 Firmenwagen: Wie funktioniert die Besteuerung?

Einzelunternehmer 2 Firmenwagen
Benjamin Urbach Steuerexperte
Verfasst von Benjamin Urbach

Möglicherweise sind Sie Selbstständiger und benötigen im Alltag einen Firmenwagen, um Ihren beruflichen Aufgaben gerecht zu werden. Solche Fahrzeuge werden oftmals auch aus praktischen Gründen privat genutzt, was die Besteuerung komplizierter machen kann.

Auch kann es sein, dass Sie mehrere beruflich benötigte Autos besitzen. In diesem Artikel bekommen Sie mehr Informationen dazu, was Sie berücksichtigen sollten, wenn Sie als Einzelunternehmer 2 Firmenwagen besitzen.

Wann gilt ein Fahrzeug als Firmenwagen?

Für viele Selbstständige ist ein Firmenwagen unverzichtbar. Viele Handwerker beispielsweise ug dem Betriebsvermögen zugeordnet werden kann, wenn es überwiegend betrieblich genutzt wird. In der Praxis wird dabei oft eine Quote von mindestens 50 % beruflicher Nutzung als Orientierung genannt. Ob ein Fahrzeug im Einzelfall tatsächlich als Betriebs- oder Privatvermögen gilt, hängt jedoch von den gesetzlichen Regelungen und der konkreten Nutzung ab.

  • Darüber hinaus könnte das Fahrzeug von einer Kapitalgesellschaft gekauft werden.
  • Dazu zählen beispielsweise eine GmbH, UG oder AG. Diese stellt einem Angestellten oder dem Geschäftsführer das Fahrzeug zur Verfügung, damit berufliche Aufgaben erledigt werden können.

Für die Besteuerung ist es wichtig, wie hoch der Anteil der privaten und geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs ist. Wenn die oberen Kriterien erfüllt sind, handelt es sich bei sämtlichen anfallenden Kosten um Betriebsausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können. Auch beim Kauf eines Dienstwagens können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen.

Was müssen Unternehmer bei Fahrten zur Arbeitsstätte beachten?

Was ist bei Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte für Unternehmer zu beachten? Fahrten, die Sie auf sich nehmen, um zu Ihrer Arbeitsstelle und zurückzufahren, können durch die sogenannte Entfernungspauschale zu den Betriebsausgaben gerechnet werden. 

Hier ist die Länge der Strecke von Bedeutung:
Nach den gesetzlichen Regelungen zur Entfernungspauschale werden in der Fachliteratur Beträge von 0,30 Euro pro Kilometer bis zum 20. Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer genannt.

Grundsätzlich haben Sie die Option, alle anfallenden Kosten zu notieren und aufzubewahren. Dazu zählen steuerliche Ausgaben, Kosten für die Versicherung und Benzinkosten. Diese Kosten können Sie in Form von Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigen lassen.

Wenn Sie ein Fahrzeug für private und berufliche Zwecke nutzen, müssen Sie einen Teil als Privatanteil versteuern. Hierbei gilt keine Mindestnutzung. Ein hoher privater Anteil wird den betrieblichen Gewinn erhöhen, wodurch höhere Steuern gezahlt werden müssen. 

Es stehen Ihnen zwei Methoden zur Verfügung, um den privaten Anteil zu berechnen. Dabei können Sie die Methode „Fahrtenbuch“ oder die „1 Prozent Regelung“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG) verwenden. Sie sollten sich vorab Gedanken darüber machen, welche Methode Sie nutzen wollen.

Einzelunternehmer fährt mit seinem Firmenwagen

Fahrtenbuch vs. 1 Prozent Regelung

Grundsätzlich nimmt das Finanzamt an, dass ein Fahrzeug auch zu privaten Zwecken genutzt wird. Das kann nur abgewendet werden, wenn Sie beispielsweise vorweisen, dass Sie einen zusätzlichen privaten Wagen besitzen oder es anders beweisen können.

Hierbei spielen oftmals Fahrtenbücher eine entscheidende Rolle. Folgende zwei Möglichkeiten gibt es, um den Nutzungsanteil der privaten Nutzung herauszufinden:

Fahrzeug zu weniger als 50 % beruflich genutztFahrzeug zu über 50 % beruflich genutzt
Hier können Sie die 1 % Regelung nicht anwenden. Hier gilt die 1 % Regelung.
Fahrtenbuch üblich – kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für verbindliche Information.Firmenwagen ohne 1 Regelung nutzen? Sie können auf das Fahrtenbuch zurückgreifen und haben die Wahl.

Somit wird in der Praxis die 1-Prozent-Regelung nur angewendet, wenn ein Fahrzeug zu über 50 Prozent zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Der private Nutzungsanteil liegt hierbei monatlich pauschal bei 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises, inklusive Sonderausstattung. Der inländische Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung zum Zeitpunkt der ersten Zulassung des Fahrzeugs.

Einzelunternehmer fährt 2 Firmenwagen: So wird besteuert

Wie funktioniert die private KFZ-Nutzung mehrerer Fahrzeuge als Unternehmer? Hier kann es komplizierter werden. Der Bundesfinanzhof hat bei einem Urteil über die Anwendung der 1 Prozent Methode entschieden, wenn eine Person mehrere Fahrzeuge für private Zwecke nutzen möchte, die zum Betriebsvermögen gehören. 

Das Thema geriet durch einen Unternehmer, der mehrere Fahrzeuge aus seinem Fuhrpark für private Zwecke nutzte, in den Fokus:

  • Das Finanzamt wandte bei allen Fahrzeugen die 1-Prozent-Regelung an.
  • Damit wurde allerdings eine Verwaltungsanweisung verletzt, wodurch der Unternehmer Einspruch gegen den Steuerbescheid erhob.
  • Er ging bis zum Bundesfinanzhof, um sich gegen den Steuerbescheid zu wehren.

Dieses Verfahren hatte für den Unternehmer allerdings keinen Erfolg. Die Richter erachteten die mehrfache Nutzung der 1-Prozent-Regelung für die Nutzung mehrerer Fahrzeuge als zulässig, was für den Unternehmer deutlich teurer wurde. In solchen Fällen kann die Wahl der Nachweismethode einen Unterschied machen.

Dabei gibt es Ausnahmen. Ein privater Nutzungsvorteil wird nicht angenommen, wenn das jeweilige Fahrzeug nach der üblichen Nutzungsart für private Zwecke nicht zur Verfügung steht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Leistung eines Unternehmens nur durch den Einsatz eines Fahrzeugs erbracht wird. Ein weiteres Beispiel sind Vorführwagen von Kfz-Händlern.

Die Besteuerung des privaten Nutzungsanteils wird selten in der Praxis vorgenommen, wenn der Fahrer glaubhaft darlegen kann, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wird. Dies gilt beispielsweise bei sogenannten Werkstattwagen, die sich nicht für die private Nutzung eignen. 

  • Wenn es sich bei einem Fahrzeug um einen Werkstattwagen handelt, ist dies glaubhaft zu untermauern.

Das Vorhandensein von Werkzeugen oder Werbematerial im Fahrzeug reicht in der Regel nicht aus, um die private Nutzung auszuschließen.

Einzelunternehmer 2 Firmenwagen: Ohne 1% Regel oder Fahrtenbuch

Fazit: Einzelunternehmer mit 2 Firmenwagen – Das müssen Sie wissen!

Zusammenfassend wird in der Literatur und Rechtsprechung regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Frage der Zuordnung eines Fahrzeugs zum Betriebs- oder Privatvermögen von der betrieblichen Nutzung abhängt. Als Orientierungsgrößen werden häufig Quoten von über 50 % (Betriebsvermögen) oder zwischen 10 und 50 % (Wahlrecht) genannt. Zur Ermittlung des privaten Nutzungsanteils werden zwei Methoden – die 1 %-Methode und das Fahrtenbuch – in der Praxis angewandt. Nach BFH-Rechtsprechung kann die 1 %-Regelung bei mehreren Fahrzeugen mehrfach zum Einsatz kommen. Ausnahmen werden etwa bei Werkstattwagen oder vergleichbaren Fahrzeugen diskutiert.

FAQ: Einzelunternehmer 2 Firmenwagen

Welche Möglichkeit habe ich als Einzelunternehmer bei einem Firmenwagen die Anteile privater Nutzung zu berechnen?
Hier gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Methoden: die 1-Prozent-Regelung und das Führen eines Fahrtenbuchs. Bei der Nutzung eines Fahrzeugs zu über 50 Prozent für berufliche Zwecke kann die 1-Prozent-Regelung berücksichtigt werden. Alternativ führen Sie ein Fahrtenbuch. Bei der Nutzung des Fahrzeugs für weniger als 50 Prozent für berufliche Aktivitäten können Sie die 1-Prozent-Regelung nicht nutzen. In einem solchen Fall müssen Sie ein Fahrtenbuch führen.
Wie kann ich als Einzelunternehmer ein Fahrtenbuch für meinen Firmenwagen führen?
Wenn Sie ein Fahrtenbuch für Ihr Fahrzeug führen wollen, sollten Sie folgende Aspekte schriftlich notieren: Abfahrtsorte, Ankunftsorte, Namen des Kunden, durchgeführte Aktivität und zurückgelegte Kilometer. Zudem muss ein Fahrtenbuch im Nachhinein unveränderlich sein. Es muss sich daher um ein gebundenes Buch oder ein digitales, unveränderliches Fahrtenbuch handeln. Ein Ordner, bestehend aus mehreren einzelnen Blättern, wird nicht anerkannt.
Was gilt bei einem Einzelunternehmer mit 2 Firmenwagen?
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es zulässig ist, bei allen Fahrzeugen die 1 Prozent Regelung durchzuführen, wenn ein Unternehmer mehrere Fahrzeuge nutzt. Hierbei gelten zwei Ausnahmen. Ein privater Nutzungsvorteil wird nicht angenommen, wenn das Fahrzeug nach der üblichen Nutzungsart nicht für private Zwecke zur Verfügung steht oder es sich um einen sogenannten Werkstattwagen handelt. Solche Autos sind für die private Nutzung nicht geeignet, was allerdings durch entsprechende Unterlagen bewiesen werden muss.