Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte für Unternehmer

Besitzen Sie ein eigenes Unternehmen, haben Sie häufig Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Aus diesem Grund stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Regeln hierbei greifen und wie die Wege dementsprechend abgerechnet werden können.
Selbstständige haben oft mehr Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitsstelle, da sie ihre Geschäftstätigkeit von verschiedenen Orten ausführen können, einschließlich ihres Wohnsitzes.
Generell gilt, dass die Fahrten von und nach dem eigenen Zuhause zum privaten Bereich zählen und nicht von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Diesbezüglich gibt es allerdings bestimmte Ausnahmen. Eine solche Situation stellt beispielsweise die Notwendigkeit dar, Materialien oder Ausrüstung zwischen verschiedenen Standorten zu transportieren.
Auch andere betriebliche Fahrten, die im Kontext der Geschäftstätigkeit stehen, können als Betriebsausgabe gewertet werden. Haben Sie mehr als eine Betriebsstätte oder sind von der doppelten Haushaltsführung betroffen, können ebenfalls Ausnahmeregelungen greifen.
Um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und mögliche Risiken zu minimieren, sollten Firmeninhaber professionelle steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein Steuerexperte kann helfen, die aktuell geltenden Regelungen und Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. Für einen ersten Einblick in die Thematik stellen wir Ihnen diesen Artikel zur Verfügung.
In den folgenden Absätzen erklären wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und gehen näher auf die doppelte Haushaltsführung ein. Denn damit Sie von dieser profitieren können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, finden Sie weiter unten. Zuletzt geben wir Ihnen Tipps zur Fahrkostengestaltung, mit denen Sie neben Zeit auch Geld sparen können.
Das sollten Sie über die Besteuerung wissen
Die Besteuerung der privaten KFZ-Nutzung für Firmeninhaber sowie Fahrten der Wohnung zur Arbeitsstelle sind in Deutschland mit dem Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um nicht abzugsfähige private Lebensführungskosten gemäß § 4 Absatz 5 Nummer 6 EStG. Das bedeutet, dass diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Folglich können damit Unternehmen keine Steuern sparen.
Diese Regelung hat den Hintergrund, dass der Fahrtaufwand nicht steuerlich anerkannt wird, da er als privat veranlasst gilt. Schließlich dient er nicht unmittelbar der Erzielung von Einkünften aus der unternehmerischen Tätigkeit. Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Umstände, unter denen bestimmte Fahrtkosten steuerlich absetzbar sein können.
Hierzu zählt die doppelte Haushaltsführung. Außerdem wird es anerkannt, wenn der Firmeninhaber aus beruflichen Gründen mehrere Betriebsstätten hat oder es sich um Auswärtstätigkeiten handelt. Im Rahmen der Steuergestaltung sollten Sie prüfen, ob Sie diese Ansprüche für sich geltend machen können.
Um die steuerliche Absetzbarkeit zu gewährleisten, sind in jedem Fall eine sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung erforderlich. Dokumentieren Sie am besten alle relevanten Ausgaben genau und bewahren Sie Belege sowie Quittungen auf.
Dies gilt auch für alle anderen Bereiche, wenn Sie als Einzelunternehmer oder GmbH Steuern sparen wollen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Gründe und Zwecke der einzelnen Wege zu dokumentieren, um im Falle einer steuerlichen Prüfung den betrieblichen Charakter der Fahrtkosten nachweisen zu können.
Firmeninhaber sollten auch weitere steuerliche Aspekte in diesem Zusammenhang beachten, wie zum Beispiel die steuerliche Behandlung von betrieblich genutzten Fahrzeugen.
Ebenso können die Berechnung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung von Firmenwagen oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entfernungspauschale für Dienstfahrten zu einer Steuervergünstigung beitragen.
Was ist die doppelte Haushaltsführung?
Die doppelte Haushaltsführung betrifft viele Unternehmen: Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Regelung, die es Ihnen ermöglicht, zusätzliche Kosten für die Unterhaltung eines zweiten Haushalts steuerlich geltend zu machen. Sie müssen somit weniger Steuern zahlen, wenn Sie aus beruflichen Gründen an einem anderen Ort als ihrem eigentlichen Wohnsitz arbeiten.
Erforderlich ist es, dass Sie den ersten eigenen Hausstand beibehalten und dort weiterhin gemeldet sind. Geben Sie diesen auf oder vermieten Sie ihn unter, greift dieser legale Steuertrick nicht.
Mit dieser Voraussetzung wird sichergestellt, dass Sie einen festen Lebensmittelpunkt haben, der nicht aufgrund der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsort aufgegeben wird.
Bei dem zweiten Haushalt kann es sich um eine Zweitwohnung, ein möbliertes Zimmer oder eine vorübergehende Unterkunft handeln, die für die Dauer der beruflichen Tätigkeit am Arbeitsort genutzt wird. Die entsprechenden Kosten können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend helfen Sie dabei, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein muss. Dafür können verschiedene Ursachen verantwortlich sein, wie etwa eine unzumutbar lange Entfernung zwischen dem regulären Wohnsitz und dem Arbeitsort. Wichtig: Die berufliche Notwendigkeit der doppelten Haushaltsführung müssen Sie nachweisen können!
Auch wenn ein zweiter Wohnsitz oftmals mit vielen Entbehrungen verbunden ist, weil Sie beispielsweise Ihre Familie unter der Woche nicht sehen, können Sie von diesem Steuersparmodell profitieren. Sie können damit sowohl als Arbeitnehmer als auch Unternehmen Steuern sparen.
Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Bei Unsicherheiten können Sie sich jederzeit gern an die Kanzlei SUP wenden – wir helfen Ihnen gern weiter.
Fahrten Wohnung Arbeitsstätte Unternehmer: Weitere Tipps
Um Ihre Fahrtkosten und -zeiten effizient zu gestalten und die Möglichkeiten der Steueroptimierung zu nutzen, können Sie bei der Ausgestaltung Ihres Tagesablaufs diese Tipps anwenden:
- Optimierung der Fahrtstrecke: Firmeninhaber sollten ihre Arbeitsstrecke sorgfältig planen, um möglichst effiziente Routen zu wählen und Staus oder Verzögerungen zu vermeiden. Die Nutzung von Navigations-Apps oder Verkehrsinformationen kann dabei helfen, die schnellsten und verkehrsgünstigsten Wege zu ermitteln.
- Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln: Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder U-Bahn kann eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zum eigenen Auto sein. Gleichzeitig können Sie auf diese Weise die Fahrtzeit nutzen, um mit einem Laptop zu arbeiten. Das lohnt sich vor allem bei weiten Strecken, die Sie mit dem Zug zurücklegen.
- Home-Office: Immer mehr Personen arbeiten aus dem Home-Office heraus und sparen sich somit Fahrzeiten und -kosten. Darüber hinaus kann die Einrichtung eines Home-Office nicht nur Zeit und Geld sparen, sondern gleichzeitig die Flexibilität und Work-Life-Balance verbessern.
Beachten sollten Sie zudem, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Unternehmer in Deutschland grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Denn es handelt sich hierbei nicht um Leistungen, die gegen ein Entgelt erbracht werden.
Ob im Rahmen der Gewerbesteuer als Holding besondere Überlegungen notwendig sind, kann Ihnen die Kanzlei SUP näher erläutern. Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung.