Wie hole ich die Mehrwertsteuer für meinen Firmenwagen zurück?
In bestimmten Berufen ist es unerlässlich, dass Unternehmer einen eigenen Dienstwagen besitzen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Dazu gehören beispielsweise Handwerker, die zahlreiche Werkzeuge und dementsprechend viel Platz benötigen, um anfallende Probleme für ihre Kunden zu lösen.
In diesem Artikel beschäftigen wir uns damit, wie ein Firmenwagen besteuert wird und ob es möglich ist, die Mehrwertsteuer beim Kauf eines Dienstfahrzeugs zurückzubekommen.
Mehrwertsteuer bei Firmenwagen für Unternehmer und Privatkäufer
Der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“ bezieht sich auf die sogenannte Vorsteuer, die in § 15, 15a UStG geregelt ist und beim Kauf eines Fahrzeugs für einen Unternehmer oder ein Unternehmen abgezogen werden kann.
Was ist ein Dienstwagen?
Ein Fahrzeug gilt nur dann als Dienstwagen, wenn es Teil des Betriebsvermögens des jeweiligen Unternehmens ist. Das entsprechende Fahrzeug muss zu mindestens 50 Prozent von einer selbstständigen Person, einem Gesellschafter, Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft zur Erfüllung rein beruflicher Aufgaben verwendet werden.
- Darüber hinaus muss das Fahrzeug von einer Kapitalgesellschaft gekauft werden.
- Dazu zählen beispielsweise eine GmbH, UG oder AG. Diese stellt einem Angestellten oder dem Geschäftsführer das Fahrzeug zur Verfügung, damit berufliche Aufgaben erledigt werden können.
Für die Besteuerung ist es wichtig, wie hoch der Anteil der privaten und geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs ist. Wenn die oberen Kriterien erfüllt sind, handelt es sich bei sämtlichen anfallenden Kosten um Betriebsausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden können. Auch beim Kauf eines Dienstwagens kann steuerlich gespart werden.
Was bedeutet „Mehrwertsteuer ausweisbar“?
Erstmals wurde die Mehrwertsteuer im Jahre 1954 in Frankreich eingeführt. Vorher gab es eine Steuer, die Unternehmer auf ihre Verkaufspreise hinzurechneten, wodurch allerdings Probleme entstanden.
Der Preis stieg somit mit der Zahl der Zwischenhändler. Mit der Einführung der neuen Steuerart wurde die Anzahl an möglichen Zwischenhändlern irrelevant.
Übrigens wird der Begriff Umsatzsteuer in Deutschland als Synonym für Mehrwertsteuer verwendet. Derzeit beträgt der Satz für die Umsatzsteuer in Deutschland 19 Prozent, wovon es einige Ausnahmen in bestimmten Bereichen gibt.
Grundsätzlich zahlen Käufer diese Steuerart an das jeweilige Unternehmen, von dem sie ein bestimmtes Produkt kaufen. Die an der Herstellung beteiligten Unternehmen führen die Zahlungen an den Staat ab. Diese Vorgehensweise gilt bei allen Produkten, inklusive des Kaufs von Fahrzeugen.
Möglicherweise kennen Sie aus Anzeigen von Fahrzeugen den Hinweis „Umsatzsteuer ausweisbar“. Das ist vor allem dann relevant, wenn es sich um einen zukünftigen Dienstwagen handelt.
Wenn es um Unternehmen geht, wird regelmäßig versucht, alte Dienstwagen möglichst gewinnbringend zu verkaufen. Beim Kauf eines neuen Fahrzeugs wird gezielt nach Autos gesucht, die den Hinweis „Umsatzsteuer ausweisbar“ enthalten. Hier besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer zurückerhalten zu können.
Für Privatpersonen ist der Hinweis irrelevant. Privatpersonen müssen keine Rechnungen mit einer ausgewiesenen Umsatzsteuer erstellen, wenn sie ihr Auto verkaufen wollen. Daher können sie von dieser Option auch nicht profitieren.
Kann ich bei einem Dienstwagen die Mehrwertsteuer zurückerhalten?
Bei der Vorsteuer handelt es sich um eine Abgabe für Unternehmer an die Finanzämter. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden. Dazu muss eine Umsatzsteuervoranmeldung durchgeführt werden, in der die auf das Fahrzeug entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht wird.
- Bezogen auf Dienstwagen heißt das, dass es für Unternehmen möglich ist, diese 19 Prozent zurückzuerhalten, wenn sie eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen und diese Summe geltend machen.
- Jedoch muss die Umsatzsteuer einmal abgeführt werden.
Grundsätzlich wird bei der Durchführung eines Vorsteuerabzuges die Differenz zwischen der bezahlten Vorsteuer und der eingenommenen Umsatzsteuer berechnet. Damit dies gelingen kann, muss die Umsatzsteuer in der Rechnung zu finden sein.
Im konkreten Fall des Kaufs eines Firmenwagens muss der Hinweis „Umsatzsteuer ausweisbar“ enthalten sein. Dann ist es möglich, die wirklich zu zahlende Umsatzsteuer für Unternehmen zu berechnen.
Beispiele zur Rückerstattung
Möchte ein Unternehmer einen Dienstwagen mit einem Netto-Kaufpreis von 55.000 Euro erwerben, beträgt die darauf entfallende Mehrwertsteuer 10.450 Euro (19 %). Dieser Betrag kann im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abgezogen werden, wodurch die insgesamt zu zahlende Umsatzsteuer an das Finanzamt reduziert wird.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens als Firmenwagen ist es wichtig, den Marktzustand und spezifische Kriterien zu beachten. Wird ein Gebrauchtwagen in Höhe von 23.000 Euro gekauft, der dies nicht enthält, kann die Umsatzsteuer in Höhe von 4.370 Euro nicht zurückerstattet werden. Die Rückerstattung der Umsatzsteuer kann einen großen Vorteil für Unternehmer bieten, die einen Dienstwagen kaufen wollen.
Diese Vorgehensweise gilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Als Unternehmer kaufen sie ein Industriefahrzeug.
- Sie kaufen einen Pkw, der für eine Fahrschule oder für ein Personentransportunternehmen genutzt wird (beispielsweise soll der Wagen als Taxi eingesetzt werden).
- Sie wollen ein leichtes Nutzfahrzeug oder ein Nutzfahrzeug kaufen.
- Das Auto, welches Sie kaufen wollen, soll zur Vermietung bestimmt sein.
- Sie kaufen ein zweisitziges Derivat von Personenkraftwagen (hierbei muss die Bezeichnung für einen Kleintransporter (CTTE) oder 02 bei der Anzahl der Sitze angegeben sein).
Mehrwertsteuer für Privatpersonen
Grundsätzlich müssen Privatpersonen beim Kauf eines Fahrzeugs die Umsatzsteuer zahlen. Der Hinweis „Umsatzsteuer ausweisbar“ hat demnach keinen direkten finanziellen Vorteil für Privatpersonen, da der gesamte Betrag bezahlt und die Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
- Privatpersonen können beim Kauf eines Fahrzeugs mit diesem Hinweis indirekt profitieren, wenn sie nach gewerblichen Angeboten von gebrauchten Fahrzeugen suchen
- Oftmals werden privaten Käufern hier Garantien und Rechte angeboten
Fahrzeuge, die vorher für Firmenzwecke genutzt wurden, sind oftmals vergleichsweise neuwertige Fahrzeuge. Diese benötigen weniger Reparaturen und können somit indirekt einen finanziellen Vorteil für Privatpersonen bieten, auch wenn es nicht möglich ist, die Umsatzsteuer zurückzubekommen, wenn das Fahrzeug künftig privat genutzt werden soll.
Als Unternehmer Fahrzeuge an privat verkaufen
Auch beim Verkauf eines ehemaligen Firmenwagens gibt es Besonderheiten zu beachten. Wenn ein Auto privat verkauft wird, ist es möglich, die Sachmängelhaftung im Vertrag auszuschließen. Auf diese Weise kann sicher gegangen werden, dass keine teuren Reparaturen aufgrund von möglichen Mängeln, die nach dem Verkauf eintreten, anfallen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug als Unternehmer verkaufen, ist es möglich, die Gewährleistung beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs von zwei Jahren auf eines zu verkürzen.
Dazu muss dies aber explizit im Kaufvertrag erwähnt werden. Eine Verkürzung auf ein Jahr bedeutet, dass Sie im Zeitraum eines Jahres für anfallende Mängel verantwortlich sind, die beim Verkauf vorlagen und nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden.
Es ist für Unternehmer nicht möglich, ein gebrauchtes Fahrzeug ohne gesetzliche Gewährleistungsansprüche zu verkaufen. Daher ist die Minimierung der Sachmängelhaftung auf ein Jahr die kürzeste Zeitspanne, die möglich ist. Wenn eine Klausel im Kaufvertrag vorhanden ist, die jegliche Sachmängelhaftung ausschließt, ist dies ungültig.
In der Praxis ist es nicht immer leicht zu überprüfen, zu welchem Zeitpunkt ein Mangel vorlag, wenn er nicht explizit im Kaufvertrag beschrieben wurde:
- Grundsätzlich wird in den ersten sechs Monaten davon ausgegangen, dass mögliche Schäden bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen
- Daher muss der Verkäufer in solchen Fällen für die Mängel aufkommen, es sei denn, er kann beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war
Steuertipps beim Dienstwagen: 1 Prozent Regelung vs. Fahrtenbuch
Neben der Umsatzsteuer beim Kauf eines Firmenwagens sollte auch die zukünftige Besteuerung von laufenden Kosten durch die Einkommensteuer berücksichtigt werden.
Dabei ist es wichtig, zu welchen Anteilen ein Fahrzeug privat und geschäftlich genutzt wird. Mögliche Lösungen bieten die beiden Möglichkeiten Fahrtenbuch oder 1 Prozent Regelung, die unter unterschiedlichen Voraussetzungen genutzt werden können.
Besonders weitverbreitet ist die 1-Prozent-Regelung, da es sich um eine pauschale Lösung handelt. Der sogenannte geldwerte Vorteil besagt, dass für die Privatnutzung eines Fahrzeugs monatlich 1 Prozent des deutschen Listenpreises anfällig wird.
Beim Listenpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Wagens. Der Listenpreis gilt auch, wenn das Unternehmen einen gebrauchten Wagen kauft. Trotz eines niedrigeren Preises wird 1 Prozent des Listenpreises versteuert werden.
Demnach bietet bei einem Gebrauchtwagen die Führung eines Fahrtenbuchs einen Vorteil gegenüber der 1-Prozent-Methode, da Letztere sich stets am Listenpreis orientiert, was zu höheren Kosten führen könnte.
Fahrtenbuch führen: Anforderungen und Tipps
Eine weitere Option ist das Führen eines Fahrtenbuchs. Hier kann genau eingesehen werden, wie viele private und berufliche Fahrten mit dem jeweiligen Fahrzeug unternommen wurden. Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen wollen, sollten Sie folgende Informationen übersichtlich notieren:
- Datum und Zeit
- Abfahrtsort und Ankunftsort
- Name des Kunden oder Geschäftspartners, der besucht wurde
- Name des Fahrers, falls mehrere Personen Zugang haben
- Kilometerstand bei Abfahrt und nach Ankunft
- Wurden Umwege genommen? Weshalb?
- Handelte es sich um eine private oder berufliche Fahrt?
Darüber hinaus gelten einige Regeln. Es muss sich um eine Art der Dokumentation handeln, die im Nachhinein unveränderbar ist. Ein Block beispielsweise wird nicht anerkannt werden, da einzelne Seiten einfach herausgetrennt werden können. Im Fachhandel gibt es stattdessen geeignete Notizbücher.
Auch eine elektronische Version ist möglich, wenn die wichtigen Daten erfasst werden. Dies kann mit einem reduzierten Zeitaufwand einhergehen, da Sie nicht alle Informationen selbst notieren müssen. Dennoch müssen Sie direkt nach den Fahrten daran denken, den Grund für die Fahrt zu vermerken. Tun Sie dies nicht, wird die Fahrt als private Fahrt markiert werden.
Wenn ein Fahrzeug zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, können Sie zwischen dem Führen eines Fahrtenbuchs oder der 1-Prozent-Regelung wählen. Wird ein Fahrzeug zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, kann die 1-Prozent-Regelung nicht verwendet werden und Sie sollten ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie Steuern sparen wollen.
Fazit: In diesen Fällen Firmenwagen Mehrwertsteuer zurückerhalten
Zusammenfassend haben Sie die Möglichkeit, die Umsatzsteuer wieder zu erhalten, wenn Sie sich einen Dienstwagen zulegen. Wichtig ist es, dass Sie beim Kauf des Fahrzeugs darauf achten, dass der Hinweis „Umsatzsteuer ausweisbar“ enthalten ist.
Das ist bei bestimmten Fahrzeugen der Fall, wie Industriefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen. Das gilt auch bei Pkws, die für eine Fahrschule oder beispielsweise ein Taxiunternehmen gekauft wurden. In solchen Fällen können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung durchführen und die Umsatzsteuer in einer Höhe von 19 Prozent zurückbekommen.
Möchten Sie einen gebrauchten Dienstwagen verkaufen, sollten Sie ebenfalls auf einige Dinge achten. Sie können eine Gewährleistung auf ein Jahr senken. Diese Verkürzung muss schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.
Das heißt, dass Sie innerhalb dieses Zeitraumes für Mängel verantwortlich sind, die zum Zeitpunkt des Kaufs bestehen. Innerhalb der ersten sechs Monate wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bestand, wenn der Verkäufer keinen Gegenbeweis vorlegen kann.
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