Gebrauchtwagen als Firmenwagen
Unternehmer stehen immer wieder vor der schwierigen Entscheidung, welcher Wagen der neue Firmenwagen werden soll. Wenngleich die Anschaffung eines neuen Firmenwagens auf Dauer steuerliche Vorteile bietet, ist der Anschaffungspreis doch meist nicht ohne.
Oftmals wird dabei aber die Möglichkeit übersehen, einen Gebrauchtwagen als Firmenwagen zu kaufen – obwohl das eine richtig smarte Entscheidung sein kann.
Ein entscheidender Vorteil eines Gebrauchtwagens liegt in den überwiegend deutlich geringeren Anschaffungskosten im Vergleich zu einem Neuwagen. Doch das ist nicht alles: Gebrauchte Autos können auch steuerlich optimiert werden.
Als Unternehmer haben Sie hier gleich mehrere Optionen, um den geldwerten Vorteil möglichst vorteilhaft zu berechnen. Auch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer spielt eine Rolle und kann das Investitionsvolumen unter bestimmten Umständen weiter senken.
In Zeiten steigender Steuerlast und hoher Ausgaben ergibt es also nur Sinn, dass Sie als Unternehmer ständig nach Wegen suchen, die Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu senken und gleichzeitig Ihre Betriebsausgaben effizient zu gestalten.
Der Kauf eines Gebrauchtwagens für geschäftliche Zwecke bietet eine attraktive Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, worauf Sie dabei achten sollten.
Warum Gebrauchtwagen als Firmenwagen eine gute Wahl sind
Der Kauf eines Gebrauchtwagens als Firmenauto bietet Ihnen gleich mehrere, nicht zu unterschätzende Vorteile. Der offensichtlichste davon ist wohl die Kostenersparnis direkt beim Kauf – diese werden Sie auch als Erstes auf dem Konto spüren.
Auch den Wertverlust sollten Sie berücksichtigen. Während Neuwagen in aller Regel schon nach wenigen Monaten drastisch an Wert verlieren, bleibt der Wertverlust bei einem gebrauchten Auto in der Regel auch auf Dauer viel stabiler. Dadurch sinken nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch der Abschreibungsaufwand, was sich positiv auf die Bilanz auswirkt.
Steuerlich profitieren Sie ebenfalls von einem gebrauchten Auto – hier ist aber kein Unterschied zum Neuwagen gegeben. Zwar können Sie auch bei einem Gebrauchtwagen die 1-%-Regelung oder ein Fahrtenbuch anwenden, aber der Griff zum gebrauchten Auto lohnt sich hier nur bedingt.
Die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer bei bestimmten Gebrauchtwagenkäufen zurückzufordern, ist allerdings ein attraktiver Anreiz. Zudem gibt es Sonderregelungen, die speziell für Firmenautos gelten und die Steuerlast spürbar senken können. Dazu aber in den folgenden Abschnitten mehr.
Letztlich schafft der Kauf eines günstigen Gebrauchtwagens statt eines teuren Neuwagens mehr Spielraum für andere wichtige Investitionen im Unternehmen. Das Geld, das Sie eigentlich in den hohen Preis für einen Neuwagen investieren würden, können Sie jetzt für sinnvollere Dinge wie etwa Forschung und Entwicklung verwenden.
Steuerliche Behandlung von gebrauchten Autos als Firmenwagen
Im letzten Abschnitt haben wir die steuerlichen Vorteile eines Gebrauchtwagens schon angeteasert. In diesem Kapitel erklären wir Ihnen, wie genau Sie davon profitieren können.
Firmenwagen und die 1-%-Regelung für Unternehmer
Die 1-%-Regelung ist eine einfache Möglichkeit, den geldwerten Vorteil eines Firmenautos zu versteuern, ohne ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Diese Regelung besagt, dass monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
Das bedeutet, dass der Kaufpreis des Gebrauchtwagens in diesem Fall keine Rolle spielt – es zählt der Neuwagenpreis. Besonders bei hochpreisigen Fahrzeugen kann dies nachteilig sein, aber bei Gebrauchtwagen, die ursprünglich einen moderaten Listenpreis hatten, kann die Regelung sehr sinnvoll sein.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie nutzen einen Gebrauchtwagen, der als Neuwagen einen Bruttolistenpreis von 30.000 Euro hatte. Nach der 1-%-Regelung müssten Sie monatlich 300 Euro als geldwerten Vorteil versteuern, unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis.
Diese Methode ist besonders dann von Vorteil, wenn Sie den Wagen überwiegend privat nutzen, da Sie hier ohne großen Aufwand eine pauschale Versteuerung vornehmen können.
Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung: Was lohnt sich mehr?
Ob Sie sich für die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch entscheiden sollten, hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Das Fahrtenbuch ermöglicht eine genauere Abrechnung der tatsächlichen Nutzung – sowohl privat als auch geschäftlich.
Hier wird jede Fahrt dokumentiert, und nur der privat genutzte Anteil muss versteuert werden. Diese Methode lohnt sich vor allem, wenn Sie das Firmenauto überwiegend geschäftlich nutzen, da die private Nutzung dadurch geringer besteuert wird.
Die 1-%-Regelung bietet Unternehmern hingegen den Vorteil, dass sie einfach anzuwenden ist und keine aufwendige Dokumentation erfordert. Wenn Sie den Wagen jedoch hauptsächlich geschäftlich nutzen, kann diese Regelung nachteilig sein, da Sie immer 1 % des Bruttolistenpreises versteuern müssen, egal, wie viel Sie privat fahren. Hier gilt es, abzuwägen, welche Methode am besten zu Ihrer individuellen Nutzung passt.
In der folgenden Tabelle sehen Sie noch einmal alle Vor- und Nachteile der beiden Methoden im Vergleich:
Kriterium | Fahrtenbuch | 1-%-Regelung |
Verwaltungsaufwand | Hoch, jede Fahrt muss genau dokumentiert werden. | Gering, keine Dokumentation notwendig. |
Steuerliche Belastung | Abhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. | Pauschal 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. |
Vorteile bei Geschäftsnutzung | Ideal bei überwiegender geschäftlicher Nutzung. | Geringer Vorteil bei überwiegender Privatnutzung. |
Geeignet für | Unternehmer mit hoher geschäftlicher Nutzung. | Unternehmer mit hoher privater Nutzung. |
Mehrwertsteuer beim Gebrauchtwagenkauf für Unternehmen
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens für Ihr Unternehmen bietet sich Ihnen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer unter Umständen zurückzufordern. So können Sie die Steuerlast auf den Kaufpreis erheblich reduzieren.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verkäufer des Gebrauchtwagens selbst umsatzsteuerpflichtig ist und die Mehrwertsteuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. In solchen Fällen können Sie die gezahlte Steuer im Rahmen der Vorsteuer geltend machen und somit Ihre Betriebsausgaben senken.
Besonders interessant wird es bei der sogenannten Differenzbesteuerung, die bei vielen Gebrauchtwagenverkäufen zur Anwendung kommt. Hier wird die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis berechnet. Das kann die Steuerlast zusätzlich mindern.
Diese Regelung gilt primär dann, wenn der Verkäufer ein Wiederverkäufer ist, etwa ein Autohaus. Für Unternehmen, die eine Steueroptimierung wollen, lohnt es sich also, genau hinzuschauen und die steuerlichen Vorteile beim Gebrauchtwagenkauf gezielt zu nutzen.
Firmenwagen kaufen oder leasen?
Bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens haben Sie prinzipiell zwei Möglichkeiten: Kaufen oder Leasen. Für welche Sie sich letztlich entscheiden sollten, hängt von einigen Faktoren ab.
Der Kauf eines gebrauchten Autos bietet den Vorteil, dass das Fahrzeug wirklich Eigentum Ihres Unternehmens wird und über mehrere Jahre abgeschrieben werden kann. Dadurch können Sie die Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum steuerlich geltend machen. Gleichzeitig ermöglicht der Kauf, die Mehrwertsteuer zurückzufordern, sofern der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist.
Leasing hingegen bietet eine etwas flexiblere Alternative, bei der das Fahrzeug nicht in den Besitz Ihres Unternehmens übergeht, sondern für eine festgelegte Zeit gemietet wird. Steuerlich gesehen können Sie die monatlichen Leasingraten direkt als Betriebsausgaben absetzen, was sich unmittelbar auf Ihre Steuerlast auswirkt.
Zudem bleiben Sie bei einem Leasingvertrag flexibler, da keine langfristige Bindung an das Fahrzeug besteht. Allerdings hat das Leasing auch den Nachteil, dass das Unternehmen am Ende der Laufzeit kein Eigentum erwirbt und somit keine langfristige Investition tätigt.
Hier sehen Sie noch einmal die Vor- und Nachteile beider Varianten in der Übersicht:
Kriterium | Kaufen | Leasen |
Steuerliche Absetzbarkeit | Abschreibung über mehrere Jahre möglich | Leasingraten direkt als Betriebsausgaben absetzbar |
Mehrwertsteuer | Rückforderung der Mehrwertsteuer möglich | Keine Mehrwertsteuer auf das Fahrzeug, nur auf die Raten |
Eigentum | Fahrzeug wird Eigentum des Unternehmens | Kein Eigentum am Fahrzeug |
Flexibilität | Langfristige Bindung an das Fahrzeug | Flexibel, da Rückgabe nach Leasingdauer möglich |
Betriebsausgaben | Höhere Anfangsinvestition, aber langfristig geringere laufende Kosten | Monatlich konstante Kosten, aber keine Wertanlage |
Liquidität | Höhere Einmalzahlung, eventuell finanzielle Belastung | Geringere monatliche Belastung, keine hohe Anfangsinvestition |
Fazit: Gebrauchtwagen als Firmenwagen – Eine lohnenswerte Entscheidung
Ein Gebrauchtwagen als Firmenauto bietet Ihnen zahlreiche steuerliche Vorteile, die sich sowohl kurz- als auch langfristig positiv auf die Finanzen Ihres Unternehmens auswirken können.
Durch die Möglichkeit, beim Kauf eines Firmenwagens die Mehrwertsteuer zurückzufordern und die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abzuschreiben, lassen sich erhebliche Einsparungen erzielen. Besonders attraktiv ist auch die Wahl zwischen der 1-%-Regelung und dem Fahrtenbuch, je nach individueller Nutzung des Fahrzeugs.
Darüber hinaus sind die geringeren Anschaffungskosten im Vergleich zu Neuwagen ein klarer Pluspunkt. Unternehmer profitieren somit von einer nachhaltigen Investition, die nicht nur die Steuerlast senkt, sondern auch die Betriebskosten langfristig reduziert.
Wer auf der Suche nach einer flexiblen und wirtschaftlich sinnvollen Lösung für sein Unternehmen ist, trifft mit einem Gebrauchtwagen als Firmenwagen definitiv eine smarte Entscheidung.
Bei der Kanzlei SUP helfen wir Ihnen gerne bei der Planung Ihrer Investitionen, sodass Sie die Steuerlast in Ihrem Unternehmen möglichst weit senken können. Dabei behandeln wir neben der Besteuerung von Firmenwagen auch Themen wie die Gründung einer Genossenschaft, Steuervermeidung oder den geldwerten Vorteil bei Firmenwagen im Detail.