Steuern als Freiberufler
Welche Steuern Sie bezahlen müssen, hängt ganz entscheidend von Ihrer Unternehmensform ab. Möglicherweise haben Sie sich dazu entschlossen, Ihren Traum zu verwirklichen und als Freiberufler durchzustarten.
Sollte Ihnen das nötige steuerrechtliche Wissen dazu fehlen, sind Sie hier richtig: In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Steuern als Freiberufler anfallen, welche Pflichten Sie beachten müssen und welche Tricks es gibt.
Was bedeutet Freiberufler? – Selbstständige Unternehmensformen
Um sich genauer mit dem Thema Steuern auseinandersetzen zu können, hilft ein grober Überblick über verschiedene Möglichkeiten der rechtlichen Unternehmensformen für Selbstständige. Diese sind wichtig für die Steuergestaltung.
Der Gewerbetreibende zeichnet sich durch eine Absicht der Gewinnerzielung aus und geht einer selbstständigen Tätigkeit nach. Wichtig ist, dass der Beruf auf Dauer angelegt ist. Ein konkretes Beispiel sind selbstständige Handwerker.
Freiberufler gehen einer geistig-schöpferischen Tätigkeit nach. Dazu gehören schriftstellerische, künstlerische, wissenschaftliche, beratende, erziehende oder unterrichtende Arbeiten.
Beispiele wären:
- Ingenieure
- Steuerberater
- Psychologisches Fachpersonal
- Ärztliches Fachpersonal
- Übersetzer
- Maler
- Musiker
- Schauspieler
Oft wird neben dem Freiberufler der Begriff Freelancer synonym verwendet. Freelancer sind jedoch freie Mitarbeiter, die für ein Unternehmen tätig sind, in diesem allerdings nicht fest angestellt sind. Sie können Gewerbetreibende oder Freiberufler sein.
Im Einkommensteuergesetz wird geregelt, welche Berufe Freiberufler ausüben können, um zu dieser Unternehmensform zu gehören. Dennoch sind diese nicht in allen Fällen leicht abzugrenzen, oftmals steht der Anhang „sowie ähnliche Berufe“ dahinter.
Als Freiberufler gibt es einige Unterschiede zu Gewerbetreibenden. Diese sollten Sie kennen:
- Wenn Sie in einem freien Beruf tätig sind, müssen Sie keine Bilanz für die Steuer und eine Gewinn- und Verlustrechnung führen
- Sie sind nicht buchführungspflichtig. Es ist ausreichend, wenn Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfassen und beim Finanzamt abgeben
- Da Sie keine Gewerbeanmeldung am Ort Ihrer Tätigkeit durchführen müssen, zahlen Sie keine Gewerbesteuer
- Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet, Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer zu werden
- Daher zahlen Sie keine Mitgliedsbeiträge
- Beim Finanzamt melden Sie Ihre Tätigkeit an
- Als Freiberufler erhalten Sie anschließend eine Steuernummer
Wer sich als freiberuflich Tätiger eintragen lassen will, muss gegebenenfalls spezielle Anforderungen erfüllen. Dazu können Nachweise gehören, damit ein Unternehmer zeigen kann, dass er bestimmte Qualifikationen oder Ausbildungen absolviert hat. Dies gilt nicht für alle Berufe.
Diese Steuern müssen Freiberufler zahlen
In diesem Abschnitt sehen wir uns genauer an, welche Steuern Sie zahlen müssen, wenn Sie freiberuflich tätig sind. Darüber hinaus gehen wir auf die Höhe der entsprechenden steuerlichen Regelungen und weitere wissenswerte Besonderheiten ein.
Einkommensteuer
Die Pflicht für die Zahlung der Einkommensteuer gilt für Freiberufler genauso wie für alle anderen Personen. Vergleichend dazu gilt die Körperschaftsteuer für die Unternehmensform der Kapitalgesellschaften. Beispiele sind die Formen GmbH oder AG. Allerdings sind Personen in freien Berufen keine Kapitalgesellschaften und sind daher dazu verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Einkommensteuer zu zahlen.
Wie hoch die Einkommensteuer ist, richtet sich danach, wie hoch das Einkommen der freiberuflich tätigen Person ist. Hierzu berücksichtigt das Finanzamt den Gewinn, den eine Person erwirtschaftet hat. Anfallende Kosten wurden demnach bereits abgezogen.
Hierzulande gilt ein progressiver Anstieg der Einkommensteuer mit dem Steuersatz. Das heißt: Je mehr Sie einnehmen, desto höher ist Ihre steuerliche Last. Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, sind Sie dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Zahlungsfristen und Steuersätze für Freiberufler
Freiberufler zahlen sogenannte Abschlagszahlungen, damit die Ausgaben für steuerliche Nachzahlungen am Ende eines Geschäftsjahres nicht zu hoch sind. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der Einkommensteuer aus dem vorherigen Jahr. Sollten Sie erst kürzlich in Ihre freiberufliche Tätigkeit gestartet sein, wird die erste Zahlung abgeschätzt.
Für diese Zahlungen gibt es bestimmte Stichtage: 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Diese Beträge können selbst überwiesen oder automatisiert abgebucht werden, wenn Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung ausstellen.
Die Einkommensteuer fällt erst dann an, wenn der Grundfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Wenn Ihr erwirtschafteter Gewinn unter dieser Grenze liegt, fällt die Einkommensteuer nicht an. Im Jahr 2024 liegt der Freibetrag bei 11.604 Euro pro Jahr.
Die Untergrenze der Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Die sogenannte Spitzensteuer liegt bei bis zu 42 Prozent. Dies gilt für Einkommen in der Höhe von über 66.000 Euro bis hin zu über 277.000 Euro. Sollte die Marke von 277.826 Euro jährlich überschritten werden, gilt eine Höhe von 45 Prozent.
Hier eine Tabelle über die Einkommensteuertarife:
Einkommensspanne (Euro) | Einkommensteuersatz | Beschreibung |
Bis 11.604 | 0 % | Grundfreibetrag, keine Steuer |
11.605 bis 17.005 | 14 % | Erster progressiver Steuersatzbereich |
17.006 bis 66.760 | 15 % bis 41 % | Progressiver Steuersatz, abhängig vom Einkommen |
66.761 bis 277.825 | 42 % | Einheitlicher Steuersatz für höhere Einkommen |
Über 277.826 | 45 % | Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen |
Sollten Sie sich bald als Freiberufler anmelden wollen, bekommen Sie einen Fragebogen vom Finanzamt zugesandt. Hierbei handelt es sich um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Ihre zu erwartenden Einkünfte sollten Sie an dieser Stelle nicht zu optimistisch angeben, da die zu zahlenden Steuern auf dieser Grundlage berechnet werden. Zwar bekommen Sie überschüssig gezahlte Summen am Ende des Jahres zurückgezahlt, dennoch müssen Sie diese Zahlungen innerhalb des Jahres vorauszahlen.
Gewerbesteuer
Freiberufliche sind die einzigen Personen, die keine Gewerbeanmeldung durchführen müssen. Alle anderen Gründer müssen dies tun. Wer beim Finanzamt kein Gewerbe angemeldet hat, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Allerdings sind, wie bereits erwähnt, die Abgrenzungen nicht immer leicht nachvollziehbar oder deutlich beschrieben.
Als freiberuflich Tätiger ist es auch erlaubt, Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit zu erzielen. Das heißt noch nicht, dass Sie den Status des Freiberuflers verlieren. Dabei ist es aber wichtig, dass sich diese Tätigkeiten nicht vermischen. Beispiele sind technische Berater, die nebenher Programme für Computer verkaufen.
Sollte die gewerbliche Tätigkeit zunehmend wichtiger werden und einen größeren Teil ausmachen, kann das Finanzamt Sie und Ihre Tätigkeit anders einstufen und an die aktuelle Situation anpassen.
Umsatzsteuer
Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer wird innerhalb Deutschlands für fast alle Dienstleistungen oder Produkte erhoben. Wichtig ist, dass diese Steuer nur für Umsätze gilt, die in Deutschland getätigt wurden. Hierzulande gilt der übliche Satz von 19 Prozent. Davon ausgenommen sind bestimmte Waren wie Bücher oder einige Lebensmittel. Der ermäßigte Satz liegt bei 7 Prozent.
Bei Freiberuflichen wird die Umsatzsteuer meistens in Höhe von 19 Prozent erhoben. Dies wird auf den ausgestellten Rechnungen ausgewiesen. Die Umsatzsteuererklärung wird monatlich oder quartalsweise in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt. Dies geschieht durch die Umsatzsteuervoranmeldung.
Hierzu kann das elektronische Portal ELSTER genutzt werden. Die Software hilft Ihnen, sich als Freiberufler zu registrieren und eine übersichtliche Buchführung durchzuführen. Beispielsweise ist es möglich, über das Portal die Steuern einzureichen oder bestimmte Beantragungen auf die Verlängerung von Fristen zu stellen.
Es gibt feste Stichtage, die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Sie sollten die Höhe der Mehrwertsteuer, die Sie für Rechnungen anderer überweisen müssen, angeben. Es handelt sich demnach um die Vorsteuer: Zahlungen, die Sie selbst getätigt haben. Darüber hinaus sollte auch angegeben werden, in welcher Höhe die Mehrwertsteuer von den Kunden erhoben wurde. Diese werden an das Finanzamt abgeführt.
Versteuerungsarten und Umsatzsteuerbefreiung für Freiberufler
Hier sollten Unternehmer den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung kennen:
- Soll-Besteuerung: Unternehmer müssen mit der formalen Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer für alle aktuellen Rechnungen an das Finanzamt zahlen. Das gilt auch für diejenigen Rechnungen, die die Kunden noch nicht gezahlt haben.
- Ist-Besteuerung: Entscheidet sich ein Unternehmer für diese Option, zahlt er die steuerlichen Abgaben erst, wenn die Kunden die Rechnung tatsächlich beglichen haben. Dadurch muss ein Unternehmer nicht in Vorleistung gehen.
Folgendes kann wichtig sein für Ihre Steueroptimierung: Es gibt Personen, die von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Wenn Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, müssen Sie diese nicht hinterlegen. Dies gilt, wenn Sie im vorherigen Geschäftsjahr weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr weniger als 50.000 Euro erwirtschaften werden.
Kleinunternehmen als Freiberufler?
Auch als Freiberufler können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung für sich nutzen. Hier gilt das Gleiche: Im aktuellen Geschäftsjahr liegt der erwartbare Umsatz unter 50.000 Euro, im letzten Geschäftsjahr lag der Umsatz bei unter 22.000 Euro.
Die Regelung für Kleinunternehmer geht mit einigen Vorteilen einher, gerade, wenn ein Unternehmer erst beginnt, sich selbstständig zu machen:
- Die Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt fallen weg und Ihr Aufwand für Aufgaben der Verwaltung ist niedriger.
- Darüber hinaus können Sie Ihre Dienstleistungen günstiger anbieten, da Sie die zusätzliche Umsatzsteuer nicht an die Kunden weitergeben müssen. Das kann aus geschäftlicher Sicht ein Vorteil sein.
Die Regelung hat auch einen Nachteil: Wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen, können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Sie mit höheren Anschaffungskosten planen, kann die Kleinunternehmerregelung hinderlich sein. Die Umsatzsteuern, die Sie zahlen müssen, können Sie hier nicht nutzen, um die Steuerlast zu senken.
Steuerliche Tricks für Freiberufler
Sie möchten als Freiberufler durchstarten und weniger Steuern zahlen? Dazu gibt es einige Steuertricks, die Sie in Ihrer Steuererklärung beachten sollten.
Freiberufliche sollten daran denken, benötigte Arbeitsmittel steuerlich abzusetzen. Dazu gehören typische Gegenstände im Bürobedarf, wie Schreibtisch, Drucker, Schreibwaren und Ähnliches. Wenn diese Gegenstände zu mindestens 90 Prozent beruflich verwendet werden, können die Kosten in Form von Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Vermutlich möchten Sie zum Start Ihres Geschäfts eine Webseite aufbauen. Eine Webseite kann Ihnen helfen, neue Kunden anzuziehen und sie auf dem Laufenden zu halten. Die Kosten für die Webpräsenz können steuerlich abgesetzt werden. Mit dem Aufbau einer Webseite gehen einige Kosten einher:
- Programmierung
- Kauf einer eigenen Domain
- Designer
- Marketingexperte
Auch Ihre Versicherungen sollten Sie von Anfang an berücksichtigen, da sich hier einiges an Sparpotenzial finden lässt. Steuerlich geltend machen können Sie die Versicherungen im Bereich Vorsorgeaufwand und auf diese Weise Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.
Dabei können Sie pro Jahr bis zu 2.800 Euro ausschöpfen. Zu den Versicherungen, die Sie absetzen lassen können, gehören beispielsweise die Betriebshaftpflicht, private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Krankenversicherung.
Je nach beruflicher Tätigkeit kann es sein, dass Sie unbedingt ein Fahrzeug benötigen. Wenn Sie sich für den Beruf einen Wagen zulegen müssen, können Sie diesen als Firmenwagen deklarieren lassen und steuerlich profitieren.
Sie können auch Ihr Privatfahrzeug nutzen und anfallende Fahrtkosten geltend machen. Führen Sie hierzu ein Fahrtenbuch und notieren Sie Ihre geschäftlichen Strecken genau. Dazu gehören der Abfahrtsort, Ankunftsort, Datum und die zurückgelegte Strecke.
Es gibt viele weitere steuerliche Tricks, die Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung möglichst effizient zu gestalten und eine Steuervergünstigung zu erreichen. Beispielsweise können Sie Steuern sparen durch Investieren und den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Diesen können Sie anwenden, wenn Sie in den nächsten Jahren größere Investitionen tätigen wollen. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben können Sie direkt geltend machen.
Fazit: Steuern als Freiberufler – Darauf müssen Sie achten
Wenn Sie als Freiberufler tätig werden wollen, gehen Sie einer geistig-schöpferischen Tätigkeit nach. Dazu gehören beispielsweise psychologisches und ärztliches Fachpersonal, Übersetzer und Maler. Grundsätzlich handelt es sich um unterrichtende, schriftstellerische, künstlerische, wissenschaftliche, erziehende und beratende Berufe.
Als Freiberufler sind Sie nicht buchführungspflichtig, stattdessen ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen oder Mitglied in einer Industrie- oder Handelskammer werden. Gegebenenfalls müssen Sie spezielle Fähigkeiten vorweisen.
Grundsätzlich unterliegen Sie der Einkommensteuer. Die Höhe dieser Steuer richtet sich nach Ihrem Umsatz. Sie zahlen erst, wenn Ihre Einnahmen den Grundfreibetrag von 11.604 Euro jährlich übersteigen. Hier fallen sogenannte Abschlagszahlungen an festen Stichtagen an.
Darüber hinaus fällt die Umsatzsteuer an. Der übliche Steuersatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz bei 7 Prozent. Wenn Sie im aktuellen Geschäftsjahr unter 50.000 Euro erwirtschaften und im vorherigen Geschäftsjahr unter 22.000 Euro erwirtschaftet haben, können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren und sind von der Umsatzsteuer befreit.
Wir von der Kanzlei SUP sind Experten im Bereich Steuern und können Ihnen dabei helfen, Ihre Steuerlast zu reduzieren. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für die Themen „Steuern sparen Unternehmen“, „GmbH Steuern sparen“ oder „Steuern hinterziehen“?