Genossenschaft gründen in 5 Schritten

Genossenschaft gründen
Benjamin Urbach Steuerexperte
Verfasst von Benjamin Urbach

Sie möchten möglicherweise eine Genossenschaft gründen? Die Gründung eines Unternehmens ist ein großer Schritt. Viele gehen diesen Weg gerne mit anderen Geschäftspartnern zusammen. Eine Möglichkeit für eine solche Zusammenarbeit bietet die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Doch wie genau funktioniert die Gründung und welche Aspekte sollten dabei beachtet werden, um möglichst einfach und vorausschauend ein solches Unternehmen zu gründen?

Die Rechtsform der Genossenschaft im Überblick

Wenn Menschen ein Unternehmen gründen wollen, stellt sich zu Beginn die Frage nach der passenden Rechtsform. Eine entscheidende Frage dabei ist, ob Sie alleine oder mit anderen Personen gemeinsam gründen wollen.

  • Die eingetragene Genossenschaft kann sich eignen, wenn es mehrere Gründe und Kooperationen zwischen Mittelständlern gibt
  • Hierbei handelt es sich um eine vergleichsweise beliebte Rechtsform, da die Gründung weniger komplex ist als bei vielen anderen Rechtsformen

Eine Genossenschaft ist definiert in § 1 Abs. 1 GenG:

„Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern.“

Welches Ziel hat die Gründung einer Genossenschaft? Hierdurch soll es erreicht werden, Wissen zu teilen und leichter Aufträge zu erhalten. Beides soll es ermöglichen, die Chancen auf dem Markt zu verbessern. Damit sollen wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele gefördert werden. 

  • Vor dem Jahr 2006 fokussierte sich das Ziel von einer Genossenschaft auf rein wirtschaftliche Zwecke
  • Soziale und kulturelle Ziele sind hinzugekommen

Grundsätzlich ist es wichtig, dass es mindestens drei Gründer gibt, wenn eine Genossenschaft entstehen soll.

Gerade in den Bereichen …

  • Landwirtschaft,
  • Banken,
  • Gesundheit,
  • Handel,
  • Wohnungsbaugenossenschaften

oder in der Vereinigung von mehreren Handwerksbetrieben kommt es oftmals zur Entstehung von Genossenschaften.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Entscheidung für die richtige Rechtsform ist das Startkapital. Bei einer Genossenschaft gibt es kein Mindestkapital, das von Anfang an erforderlich sein muss, was für viele Gründungen ein Vorteil sein kann.

Darüber hinaus stellt sich die Frage nach der Haftung. Im Vertrag kann das Vermögen der Gesellschaft für die Haftung begrenzt werden. Ohne eine Begrenzung gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht.

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Wann eignet sich eine Genossenschaft für Ihr Unternehmen?

Die Tabelle bietet eine klare Übersicht, um zu bestimmen, ob eine Genossenschaft für Ihr Unternehmensprojekt vorteilhaft ist oder ob eine andere Rechtsform besser geeignet sein könnte.

SituationEignet sich eine Genossenschaft?Grund
Sie streben danach, die Interessen der Mitglieder durch gemeinschaftliche Zusammenarbeit zu fördern.JaGenossenschaften fördern den Erwerb, die Wirtschaft und sozial-kulturelle Belange ihrer Mitglieder.
Ihr Geschäftsmodell beruht auf gemeinschaftlicher Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung.JaDemokratische Strukturen, bei denen jedes Mitglied abhängig von seinen Anteilen stimmberechtigt ist.
Sie benötigen kein Startkapital und bevorzugen eine flexible Struktur für die Kapitalbeschaffung.JaSie erfordern kein Mindestkapital und können leicht Mitglieder aufnehmen.
Das Projekt ist zu groß für einen Verein, aber zu klein für eine große Aktiengesellschaft.JaSie bieten eine flexible, skalierbare Struktur, die zwischen diesen Extremen passt.
Die direkte Beteiligung von Mitarbeitern, Kunden oder Nutzern ist gewünscht.JaSie ermöglichen einfache und direkte Beteiligungsmodelle.
Sie planen eine strikte Gewinnmaximierung und schnelle Skalierung durch Venture Capital.NeinSie fokussieren auf Mitgliederförderung statt auf Maximierung von Investorenrenditen.
Die Entscheidungsfindung und Kontrolle sollen in der Hand weniger Personen bleiben.NeinSie verteilen Entscheidungsmacht und Gewinne demokratisch unter den Mitgliedern.
Sie möchten kein demokratisches Stimmenverhältnis, sondern Entscheidungen basierend auf Kapitaleinsatz treffen.NeinIn einer Genossenschaft hat jedes Mitglied, unabhängig von der Höhe der Einlage, gleiche Stimmrechte.

Genossenschaft gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ohne bisherige Erfahrung kann die Gründung eines Unternehmens komplex und unübersichtlich wirken. Welche Unterlagen benötige ich? Welche bürokratischen Hürden sollte ich dabei bedenken?

1. Von der Idee zur aktiven Planung: Entwickeln Sie einen Geschäftsplan

Der ganze Prozess einer Unternehmensgründung startet zunächst mit einer einfachen Idee. Möglicherweise kennen Sie bereits einige kompetente, zuverlässige Personen, die Ihre Vision teilen und mit Ihnen zusammen ein Unternehmen aufbauen wollen.

Hier beginnen bereits wichtige Überlegungen, da Sie für die Gründung einer Genossenschaft mindestens drei Gründungsmitglieder benötigen. Je nachdem, wie Sie die Struktur des Unternehmens planen, können auch mehr Personen nötig sein.

Schon zu diesem frühen Zeitpunkt beginnt einer der wichtigsten Schritte in Ihrer Unternehmensgründung: die Erstellung eines Geschäfts- oder Businessplans. Hierbei handelt es sich um eine schriftlich ausgearbeitete, detaillierte Beschreibung Ihrer Geschäftsidee.

Folgende Informationen gehören in einen Businessplan:

  • Geschäftsidee: Was genau ist Ihre Geschäftsidee?
  • Gründerprofil: Stellen Sie sich selbst und Ihre Mitgründer in diesem Abschnitt genauer vor. Dazu gehören Qualifikationen, Erfahrungen und Schwerpunkte
  • Produkt: Hier zeigen Sie, welches Produkt oder welche Dienstleistung Sie anbieten wollen
  • Analyse: Eine detaillierte Analyse des Marktes und der entsprechenden Bedingungen sind unerlässlich. Wie hoch ist der Bedarf Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung? Wer sind die Konkurrenten?
  • Zielgruppe: Werfen Sie rechtzeitig einen genauen Blick auf Ihre zukünftige Zielgruppe, da dies einen entscheidenden Einfluss auf Ihre Marketingstrategie hat. Wer wird Ihr Produkt kaufen und Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen? Wie alt ist Ihre durchschnittliche Zielgruppe? Über welche Kanäle können Sie diese Gruppe am besten ansprechen?
  • Marketing & Vertrieb: Anhand der analysierten Zielgruppe muss an dieser Stelle entschieden werden, welche Marketingmaßnahmen Sie einsetzen wollen, um sich eine Kundschaft aufbauen zu können
  • Rechtliches: Sind Sie sicher, dass eine Genossenschaft die richtige Geschäftsform für Ihr Unternehmen ist? Falls ja, gehen Sie weiter zum nächsten Schritt
  • Organisation: Hier können Sie sich mit dem personellen Aufbau beschäftigen. Welche Mitarbeiter werden benötigt? Welche Qualifikationen und Kenntnisse fehlen noch?
  • SWOT-Analyse: Nehmen Sie sich reichlich Zeit für diesen Schritt: Zur Erstellung eines Businessplans gehört es auch, mögliche Risiken, Schwächen und Stärken des Unternehmens zu analysieren. Welche Schwächen gibt es und wie könnten Sie diese ausgleichen? Gibt es Risiken und falls ja, gibt es Wege, diese zu senken?
  • Finanzierung & Finanzplanung: Wie viel Geld benötigen Sie für die Unternehmensgründung und woher kommt dieses? Der Finanzplan beschäftigt sich mit den anfallenden Kosten des Geschäfts. Hier brauchen Sie eine Übersicht über Gesamtkapitalbedarf, Liquiditätsreserven, möglicher Anteil von Fremdkapital, Förderprogramme und Weiteres. Auch die zukünftige Steuergestaltung und mögliche Steuersparmodelle sollten berücksichtigt werden.
  • Prognose: Wie wird sich das Unternehmen in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren entwickeln? Welche konkreten Ziele bestehen für welche Zeiträume?

Wichtige Punkte

Zusammenfassend bietet der Geschäftsplan eine Übersicht über die Ziele des Unternehmens und die konkreten Wege, wie diese erreicht werden sollen. Auch mögliche Risiken und Chancen werden stets berücksichtigt.

Einer der wichtigsten Punkte ist eine ausführliche und realistische Finanzplanung. Viele Unternehmen scheitern an einer unrealistischen Planung, die sich als nicht umsetzbar herausstellt und zum Scheitern der Unternehmensgründung führt.

Wie können Sie eine Genossenschaft gründen?

2. Rahmenbedingungen der Genossenschaft festlegen und Satzung verfassen

Hierbei handelt es sich um ein schriftlich ausgearbeitetes Regelwerk und eine Art Verfassung für die Genossenschaft. Per Gesetz gibt es einige Aspekte, die in der Satzung schriftlich festgelegt werden müssen. 

Dazu gehören typische Angaben zum Firmensitz und zum Unternehmen selbst. Auch Rahmenbedingungen für die Generalversammlung und die Veröffentlichung der Genossenschaft müssen geplant und schriftlich festgehalten werden. Darüber hinaus muss festgelegt werden, was im Falle einer Insolvenz bezüglich der Nachschusspflicht passiert.

Auch folgende Aspekte müssen in der Satzung niedergeschrieben werden:

  • Einzahlungspflichten der Mitglieder
  • Aufbau einer Rücklage bei möglichen Bilanzverlusten

Es ist erwähnenswert, dass eine ausführliche Satzung allen Gründern gilt. Eine bessere, detaillierte Planung führt zu einer besseren Absicherung, weshalb sich alle Gründer ausreichend Zeit nehmen sollten, wenn es zur Festlegung der Satzung kommt.

Gründung einer Genossenschaft

3. Formale Gründung durchführen

Nach der Arbeit an der Satzung kommt es zur Gründungsversammlung. Die beschlossene Satzung wird von den Gründern unterzeichnet. Anschließend werden ein Vorstand und gegebenenfalls ein Aufsichtsrat gewählt.

4. Gründungsprüfung

Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband vollzieht nun eine Gründungsprüfung. Dazu gehören die Überprüfung des wirtschaftlichen Konzepts und einige Formalien. Der Verband wirft einen genauen Blick auf die ausgearbeitete Satzung: Ist die Nachschusspflicht im Falle einer Insolvenz festgelegt? 

Sind ausreichend Angaben zu Ihrem Unternehmen und dem Sitz festgeschrieben? Auch der Betrag des Geschäftsanteils für alle Mitglieder muss in der Satzung stehen. Wenn die Überprüfung positiv erfolgt und alle nötigen Details festgelegt wurden, ist es Zeit für den letzten Schritt der Gründung.

5. Amtliche Eintragung

Im letzten Schritt müssen die Unterlagen bei dem Genossenschaftsverband des jeweiligen Bundeslandes eingereicht werden. Die Eintragung kann über einen Notar beim Registergericht erfolgen. Sobald die Eintragung abgeschlossen ist, können Sie mit den geschäftlichen Aktivitäten starten und den Geschäftsbetrieb aufnehmen.

Auch zu späteren Zeitpunkten benötigt eine Genossenschaft oftmals das Registergericht. Dieses müssen Sie beispielsweise in Kenntnis setzen, wenn Änderungen an der Satzung vorgenommen werden oder es zu einer veränderten personellen Situation im Vorstand kommt.

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Fazit: Eine Genossenschaft gründen – So funktioniert es!

Wenn Sie ein Unternehmen gründen und dabei mit anderen Personen zusammenarbeiten wollen, könnte die Genossenschaft eine passende Rechtsform bieten. Besteht bereits eine konkrete Idee und Sie haben Ihre zukünftigen Geschäftspartner gefunden, kann gemeinsam ein Businessplan erarbeitet werden. 

Hierzu gehören Themen wie …

  • Zielgruppe,
  • Marketing,
  • Finanzplanung
  • mögliche Steuervergünstigung,
  • Rechtliches und Analysen wie mögliche Risiken und Chancen des Unternehmens. 

Anschließend wird eine Satzung schriftlich verfasst. Bei diesem Schritt müssen rechtliche Vorgaben einer Genossenschaft bedacht werden, da das Gesetz einige Daten erfordert, damit die Gründung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Beispielsweise gehören Einzahlungspflichten der Mitglieder zu diesem Schritt.

Haben sich alle Gründer auf eine Satzung geeinigt, wird diese in einer Gründungsversammlung unterzeichnet. Abschließend erfolgt eine Gründungsprüfung, in der die Korrektheit Ihrer Formalien überprüft wird. Nach erfolgreicher Prüfung kommt es zum letzten Schritt: die amtliche Eintragung.

Neben einem detaillierten Businessplan ist auch der zukünftige Umgang mit Steuern und Finanzen unerlässlich für den Erfolg Ihres zukünftigen Unternehmens. Wir von der Kanzlei SUP sind Experten im Bereich Steueroptimierung und Steuertricks. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für die Themen „Steuern sparen Unternehmen” oder „geldwerter Vorteil Umsatzsteuer”?

FAQ

Wer kann eine Genossenschaft gründen?
Die Genossenschaft wird in § 1 Abs. 1 GenG definiert. Es werden mindestens drei Personen oder Unternehmen benötigt, um eine Genossenschaft zu bilden. Sie zielt auf die Förderung von wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zielen ab. Typische Beispiele für diese Rechtsform lassen sich bei Banken, in der Landwirtschaft oder bei Handwerksbetrieben finden.
Wer haftet bei einer Genossenschaft?
Die Haftung ist ein wichtiger Aspekt, der bei jeder Unternehmensgründung beachtet werden sollte. Ohne eine vertraglich festgelegte Begrenzung in der Satzung gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht.
Was muss ich bedenken, wenn ich eine Genossenschaft gründen möchte?
Die Ausarbeitung eines detaillierten Businessplans legt den Grundstein für Ihre Genossenschaft. Hier beschäftigen Sie sich mit dem Gründerprofil, Produkt, Analysen, Zielgruppe, Marketing, Rechtliches, Organisation, Finanzierung und Weiteres. Zudem müssen Sie einige rechtliche Anforderungen berücksichtigen, wie die Erstellung einer Satzung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Planung Ihres Unternehmens.
Wie kann ich eine Genossenschaft gründen?
Nachdem die Satzung schriftlich ausgearbeitet wurde, kommt es zu einer Gründungsprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband. Nach einer erfolgreichen Prüfung können Sie Ihre Genossenschaft amtlich eintragen lassen. Das funktioniert beispielsweise über einen Notar, indem die nötigen Unterlagen eingereicht werden.