Steuern hinterziehen oder Steuern sparen – Die kluge Wahl treffen
Eine Steuerhinterziehung wird vom Finanzamt aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt. In schweren Fällen kann diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden.
In diesem Artikel sehen wir uns das Thema „Steuern hinterziehen“ genauer an: Wir beschäftigen uns mit einer Definition und was genau bei einer Hinterziehung passiert.
Was bedeutet Steuern hinterziehen?
Wenn eine Person der Regierung und damit dem Staatshaushalt bewusst Gelder enthält, die ihr zustehen, wird von Steuerhinterziehung gesprochen. Bewusst heißt dabei vorsätzlich. Personen geben dabei bewusst unvollständige, falsche oder keine Angaben, um ihr zu versteuerndes Einkommen senken zu können.
Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Der Begriff Steuerhinterziehung wird in § 370 der Abgabenordnung (AO) definiert. In der Abgabenordnung wird zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung unterschieden. Letzteres stellt dabei eine Ordnungswidrigkeit dar.
Auch im Bereich der Steuerhinterziehung lassen sich zwei Fälle unterscheiden: Hinterziehung durch Unterlassen und Steuerbetrug durch aktives Handeln. Aktives Handeln bedeutet dabei, bewusst falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung anzugeben. Hinterziehung durch Unterlassen liegt vor, wenn wichtige Angaben verschwiegen werden.
Wer genau bei einer Steuerhinterziehung haftet, wird in § 69 AO und § 71 geregelt. Dazu gehören Täter, Anstifter, Teilnehmer oder Gehilfen einer Hinterziehung. Folgende Aktivitäten können Beispiele für die Steuerhinterziehung sein:
- Betriebsausgaben werden zu hoch angesetzt (Beispiel: Es werden zu hohe Reisekosten geltend gemach)
- Erbschaft wird verschwiegen
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit werden nicht vollständig deklariert
- Falsche Angaben in der Gewinnermittlung
- Scheingeschäfte
- Es werden falsche Belege eingereicht
Das könnte für Sie auch interessant sein!
Ab wann gilt die Steuerhinterziehung?
Wenn dem Finanzamt 1 Euro unterschlagen wurde, gilt dies bereits als Steuerhinterziehung. Darüber hinaus gilt es als Steuerstraftat, wenn Beihilfe geleistet oder der Versuch unternommen wurde, Einnahmen zu verschweigen oder Informationen fälschlich anzugeben.
Zudem gilt eine unverzügliche Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Das heißt, dass steuerpflichtige Personen steuerlich wichtige Veränderungen in Bezug auf ihre Lebensumstände beim Finanzamt melden müssen. Diese haben einen wichtigen Einfluss auf die Steuergestaltung. Dazu gehören beispielsweise Erbschaften, Scheidungen oder eine Heirat.
Was passiert, nachdem Steuern hinterzogen wurden?
Doch was genau passiert überhaupt, wenn Steuern hinterzogen wurden? Wenn ein konkreter Verdacht des Finanzamtes vorliegt, dass es zu einer Steuerhinterziehung gekommen ist, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Um sicherzugehen, dass alle benötigten Informationen gefunden werden, kommt es zu einer unangemeldeten Durchsuchung von den privaten und geschäftlichen Räumen der verdächtigen Person.
Die dadurch enthaltenen Unterlagen werden sorgfältig durchgesehen und überprüft. Wenn in diesem Prozess Hinweise auf Hinterziehung gefunden werden und somit ein Anfangsverdacht gerechtfertigt ist, kann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Folgende Handlungen können beispielhaft für einen Anfangsverdacht genannt werden: Das Finanzamt könnte fragwürdige Darlehen oder Kassendifferenzen entdecken. Zudem kann es dazu kommen, dass niedrige Rohgewinne nicht nachvollzogen werden können. Auch geringe oder unregelmäßige Privatentnahmen können auffallen.
- Es kann auch passieren, dass es zu anonymen Anzeigen von Dritten kommt oder Personen Selbstanzeige erstatten
- Zudem können falsche Angaben in einer Steuererklärung auffallen oder es werden Kapitalanlagen im Ausland gehalten
Ein solches Strafverfahren kann sich über ganz unterschiedliche Zeiträume ziehen. Das hängt von verschiedenen Aspekten ab, wie das Ausmaß der Hinterziehung, die mögliche Fallkomplexität, das Verhalten von Steuerberatern, Anwalt und Beschuldigten und die Auslastung der verantwortlichen Behörden.
Steuern hinterziehen – Welche Strafen fallen an?
Je nach Ausmaß wird Steuerhinterziehung mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. In besonderen Fällen kann eine Hinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren führen. Zuerst werden die genaue Höhe der Steuerschuld und der damit einhergehende Steuerschaden berechnet.
Im Folgenden soll ein Überblick zeigen, zu welchen Bestrafungen es in Abhängigkeit des Ausmaßes der Steuerhinterziehung kommen kann:
Ausmaß der Steuerhinterziehung | Strafmaß | Freiheitsstrafe |
Maximum von 1.000 Euro | Einstellung gegen Auflage | / |
Maximum von 50.000 Euro | Geldstrafe | / |
Maximum von 100.000 Euro | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich | Möglichkeit der Bewährung |
Maximum von 1.000.000 Euro | Freiheitsstrafe und eventuell Geldstrafe | Möglichkeit der Bewährung |
Ab 1.000.000 Euro | Freiheitsstrafe und eventuell Geldstrafe | Freiheitsstrafe |
Wenn eine Person maximal 50.000 Euro hinterzogen hat, kommt es nur zu Geldstrafen und keiner Freiheitsstrafe. Ab Summen von mindestens 50.000 Euro liegen schwere Fälle vor, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, die Freiheitsstrafe auf Bewährung auszusetzen.
Wenn die Summe von 1.000.000 Euro oder höher erreicht wurde, gibt es die Möglichkeit einer Bewährung nicht mehr. In diesen Fällen ist mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren zu rechnen.
Welche Aspekte beeinflussen das Strafmaß?
Es gibt eine Vielzahl an Umständen, die sich strafmildernd auf das Strafmaß auswirken können. Andere Aspekte, sogenannte Strafschärfungsgründe, können das Strafmaß erhöhen. Diese können beispielsweise dafür sorgen, dass eine Aussetzung auf Bewährung nicht möglich ist. Zu den Strafschärfungsgründen gehören beispielsweise:
- Der Beschuldigte hat andere Menschen in die Steuerhinterziehung verwickelt, beispielsweise seine Arbeitnehmer
- Der Beschuldigte hat großes Wissen im Bereich Steuern
- Grund für die Steuerhinterziehung ist Eigennutz; der Beschuldigte wollte weniger Steuern zahlen
- Der Beschuldigte ist vorbestraft
- Die Hinterziehung erfolgte systematisch und über längere Zeiträume
- Der Beschuldigte hat versucht, Beweismittel zu vernichten oder andere Aktivitäten durchgeführt, die eine Aufklärung verhindern sollten, wie eine Gewinnverlagerung ins Ausland
- Der Beschuldigte verhält sich nicht ordnungsgemäß, auch wenn er bereits erwischt wurde und Beweise vorliegen
Es gibt auch einige Gründe, die berücksichtigt werden können, um das Strafmaß zu mildern. Besonders in schweren Fällen bei hohen Summen können diese Aspekte wichtig sein. Gegebenenfalls kann es hierdurch dazu kommen, dass auf eine Verhängung einer Freiheitsstrafe verzichtet und diese nur auf Bewährung ausgesetzt wird. Beispielhafte Gründe sind:
- Der Beschuldigte hat von sich aus aufgehört, Steuern zu hinterziehen
- Der Beschuldigte hat gesundheitliche Schwierigkeiten aufgrund von Alter oder Krankheit
- Der Beschuldigte hat einen niedrigen Bildungsstand
- Der Beschuldigte hat wenig Wissen im Bereich Steuern
- Der Beschuldigte hat die Summe sofort nachgezahlt
- Der Beschuldigte kommt derzeit seinen steuerlichen Pflichten nach
- Die Hinterziehung wurde für ein Unternehmen und nicht aus Eigennutz durchgeführt
- Der Beschuldigte trug dazu bei, die Aufklärung voranzubringen
Strafbefreiung durch Selbstanzeige?
Bis zu einem gewissen Betrag können Steuerhinterzieher straffrei bleiben, wenn sie eine Selbstanzeige erstatten. Das gilt, wenn der hinterzogene Betrag maximal 25.000 Euro beträgt. Das gilt seit dem 01.01.2015.
Wenn die Summe höher ist, kann gegebenenfalls ein Zuschlag zurückgezahlt werden, um von einer Strafverfolgung abzusehen. Grundsätzlich gilt, dass Straffreiheit nur möglich ist, wenn die hinterzogene Summe zurückgezahlt wird. Bei über 25.000 Euro beträgt der Zuschlag 10 Prozent. Ab 100.000 beläuft sich dieser auf 15 Prozent und bei über 1.000.000 Euro auf 20 Prozent.
Das gilt nicht, wenn das Finanzamt schon vor der Selbstanzeige von einer möglichen Steuerhinterziehung erfahren hat. Auch falsche Angaben bei der Selbstanzeige verhindern, dass eine Person straffrei davonkommt.
Fazit: Steuern hinterziehen und mögliche Strafen
Steuerhinterziehung ist nach § 370 der Abgabenordnung (AO) das bewusste Enthalten von Geldern gegenüber dem Staat. Straftäter haben demnach unvollständige, fehlerhafte oder keine Angaben über wichtige steuerliche Daten gemacht.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung. Ersteres ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, während die Steuerhinterziehung eine Straftat darstellt.
Steuerhinterziehung gilt bereits ab einem Euro. Darüber hinaus unterliegen steuerpflichtige Personen einer unverzüglichen Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Hierzu zählen steuerrelevante Veränderungen im eigenen Leben, beispielsweise eine Heirat, Erbschaften oder Scheidungen.
Wenn ein Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es kommt zu einer unangemeldeten Durchsuchung, um entsprechende Dokumente sicherzustellen. Diese werden analysiert und ausgewertet, um Beweise oder entlastende Dokumente zu finden. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Strafart und Höhe richten sich nach Ausmaß der Steuerhinterziehung. Es kann zu Geld- und Freiheitsstrafen kommen. Die höchste Strafe wäre eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren in schweren Fällen. Wenn maximal 50.000 Euro hinterzogen wurden, wird im Normalfall eine Geldstrafe verhängt.
Ab einer Summe von 100.000 Euro können Freiheitsstrafen verhängt werden, jedoch sind bis zu einem Maximum von 1.000.000 Euro Bewährungsstrafen möglich. Darüber hinaus erfolgt eine Freiheitsstrafe und eventuell eine Geldstrafe.
Wir von der Kanzlei SUP sind Experten im Bereich legale Steuersparmodelle und Steuertricks. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für Themen wie „Firmenwagen ohne 1 Regelung“, „Steuervergünstigungen“ oder „Steuern sparen durch Investieren“?