Wie Sie mit Ihrer GmbH Steuern sparen können

GmbH Steuern sparen
Benjamin Urbach Steuerexperte
Verfasst von Benjamin Urbach

Die Besteuerung von Unternehmen kann besonders für junge und kleine GmbHs eine große Belastung darstellen.

Deutschland zeichnet sich im internationalen Steuervergleich durch hohe Kapitalertragssteuern aus – das gilt insbesondere für die kombinierte Körperschaftsteuer. Unternehmen in Ländern wie den USA, Österreich oder Norwegen zahlen deutlich weniger Steuern.

Dass Unternehmer in dieser Situation jeden Strohhalm nutzen, um sich aus der steuerlichen Bredouille zu manövrieren, ist für uns gänzlich nachvollziehbar. Genau deshalb erklären wir Ihnen in diesem Artikel, wie Sie ganz legal mit Ihrer GmbH Steuern sparen können.

Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?

Sich als Unternehmer selbstständig durch den Steuerdschungel zu kämpfen ist nicht gerade leicht – genau aus diesem Grund gibt es Dienstleistungen wie die von der Kanzlei SUP, die Ihnen Orientierung bieten.

Gerade im Falle einer GmbH ist das Steuersystem durchaus kompliziert gestaltet.  Eine GmbH in Deutschland unterliegt hier mehreren Steuern, die direkt die Kapitalerträge beeinflussen.

Die wichtigste Steuer ist die Körperschaftsteuer, eine Art GmbH Gewinnsteuer, die 15 % des zu versteuernden Einkommens beträgt. Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer an, die auf 3,5 % des Gewerbeertrags festgesetzt ist und mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird.

Ein typischer Hebesatz liegt bei 410 %, was zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 14,35 % führt. Auch eine GmbH muss also ihren Gewinn versteuern.

Rechnest du die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zusammen, kommst du auf eine durchschnittliche kombinierte Körperschaftsteuer von über 29 %. Zum Vergleich (2023)

  • Kolumbien: 35 %
  • Frankreich: 25,83 %
  • Israel: 23 %
  • Polen: 19 %
  • Irland: 12,5 %
  • Ungarn: 9 %

Zusätzlich wird auf die Körperschaftsteuer noch der Solidaritätszuschlag erhoben, der 5,5 % der Körperschaftsteuer beträgt, was einer zusätzlichen Belastung von 0,825 % entspricht. Somit ergibt sich für die Gewinne einer GmbH eine effektive Steuerlast von etwa 30,175 %.

Nehmen wir an, Ihre GmbH erzielt einen Jahresumsatz von 100.000 Euro. Nach Abzug aller Betriebsausgaben bleibt ein Gewinn von 50.000 Euro. Von diesem Gewinn werden 15 % Körperschaftsteuer, also 7.500 Euro, fällig.

Darauf wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben, was zusätzliche 412,50 Euro ergibt. Die Gewerbesteuer beträgt 14,35 % des Gewinns, also 7.175 Euro. Insgesamt beträgt die Steuerbelastung somit 15.087,50 Euro. 

Das verbleibende zu versteuernde Einkommen nach Abzug dieser Steuern würde demnach 34.912,50 Euro betragen. Ihr Gehalt als Gesellschafter einer GmbH unterliegt zudem der Einkommensteuer.

GmbH Steuern sparen: Einfache Steuerstrategien zur Senkung Ihrer Steuerlast

Von 100.000 Euro Umsatz am Ende nur 34.912,50 Euro für Investitionen und sonstiges übrigzuhaben, ist definitiv keine gute Aussicht. Genau deshalb ist Steueroptimierung für jede GmbH von zentraler Bedeutung. 

Im Folgenden zeigen wir Ihnen verschiedene Steuertricks, mit denen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuerlast effektiv senken können. Von der Nutzung von Verlustvorträgen über die Einrichtung einer Holding-Struktur bis hin zu gezielten Investitionen und Abschreibungen. Diese Maßnahmen bieten erhebliche Einsparpotenziale und helfen Ihnen, Ihre GmbH optimal zu steuern.

Steuertricks

Nutzung von Verlustvorträgen

Verlustvorträge ermöglichen es Ihrer GmbH, Verluste aus einem Geschäftsjahr in zukünftige Jahre zu übertragen und diese mit Gewinnen zu verrechnen. Auf diese Weise reduziert sich das zu versteuernde Einkommen in den Folgejahren, was zu einer geringeren Steuerlast führt. 

Rechenbeispiel: Angenommen, Ihre GmbH erwirtschaftet im Jahr 2023 einen Verlust von 20.000 Euro und im Jahr 2024 einen Gewinn von 50.000 Euro. Dank des Verlustvortrags können Sie den Verlust von 2023 gegen den Gewinn von 2024 aufrechnen. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen für 2024 auf 30.000 Euro, was zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. 

Durch die Kombination dieser Strategie mit weiteren Steueroptimierungsmaßnahmen aus unserem Portfolio lässt sich Ihre Steuerlast weiter reduzieren. So könnten von ursprünglich 100.000 Euro Umsatz nunmehr 50.000 Euro steuerfrei bleiben, wenn Sie Ihre Investitionen und Abschreibungen strategisch planen.

Zudem kann die Nutzung von Verlustvorträgen langfristig die Steuerlast erheblich senken und die Wettbewerbsfähigkeit Ihrer GmbH steigern. Diese Strategie bietet nicht nur kurzfristige Entlastung, sondern unterstützt auch nachhaltiges Wachstum und Stabilität.

Holding-Struktur

Eine Holding ist gewissermaßen ein zusätzliches Unternehmen, das als Muttergesellschaft mehrere weitere Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter seine Fittiche nehmen kann. Durch die Einrichtung einer Holding können Sie Gewinne steueroptimiert innerhalb Ihres Unternehmensverbunds verschieben.

Zum Beispiel können Dividenden, welche von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, weitgehend steuerfrei vereinnahmt und reinvestiert werden. Dies verringert die Steuerlast erheblich und ermöglicht eine effizientere Kapitalallokation.

Rechenbeispiel: Angenommen, Ihre GmbH hat eine Tochtergesellschaft, die in diesem Jahr 40.000 Euro Gewinn gemacht hat. Wenn diese Tochtergesellschaft den Gewinn an die Holding ausschüttet, werden 95 % des Gewinns (38.000 Euro) steuerfrei an die Holding übertragen. Die übrigen 5 % (2.000 Euro) sind steuerpflichtig, was bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Dividenden der Körperschaftsteuer unterliegt.

Weitere Informationen zu den steuerlichen Vorteilen und zur Einrichtung einer Holding zum Steuern sparen finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema.

Investitionen und Abschreibungen

Investitionen in betriebliche Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder Computer können steuerlich geltend gemacht werden, indem ihre Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen, senkt somit die Steuerlast Ihres Betriebs und hilft, Steuern zu sparen.

Es gibt verschiedene Abschreibungsmodelle, die genutzt werden können:

  • Lineare Abschreibung: Ein gängiges Modell ist die lineare Abschreibung, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden. Beispielsweise kann eine Maschine, welche 50.000 Euro kostet und eine Nutzungsdauer von fünf Jahren hat, jährlich mit 10.000 Euro abgeschrieben werden.
  • Degressive Abschreibung: Eine andere Methode ist die degressive Abschreibung, bei der in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge angesetzt werden. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn hohe Anfangsinvestitionen getätigt werden, da es die Liquidität in den ersten Jahren schont. Ein Beispiel wäre eine Maschine, die im ersten Jahr mit 20 % und in den Folgejahren mit geringeren Prozentsätzen abgeschrieben wird.

Zudem wird bei Abschreibungen je nach Wert des abzuschreibenden Objekts unterschieden

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis zu 800 Euro (netto) können im Anschaffungsjahr vollständig abgesetzt werden – dies ist jedoch optional.
  • Für Wirtschaftsgüter im Wert von 800,01 Euro bis 1.000 Euro besteht die Möglichkeit, diese in einem Sammelposten zu erfassen. Sie können über fünf Jahre abgeschrieben werden, was die Steuerverwaltung erleichtert und dazu beiträgt, Steuern zu sparen.
  • Höherwertige Wirtschaftsgüter müssen nach den regulären Abschreibungsmethoden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Dabei kann entweder die lineare oder die degressive Abschreibungsmethode angewendet werden, um die Steuerlast in Ihrer GmbH effektiv zu managen.
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Forschungs- und Entwicklungsförderung

Ohne Forschung und Entwicklung in Ihrem Bereich steht Ihre GmbH schnell still und verliert an Boden gegenüber der Konkurrenz. Forschungs- und Entwicklungsförderung (F&E) bietet Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht nur erhebliche steuerliche Anreize, sondern unterstützt gleichzeitig Innovationen. 

Der Staat fördert F&E-Aktivitäten durch verschiedene Programme und steuerliche Erleichterungen, um die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen zu stärken – auch im Hinblick auf die internationale Konkurrenz, gerade aus Asien.

Besonders wichtig ist dabei die Forschungszulage, die Sie für Ihre F&E-Ausgaben beantragen können. Diese Zulage ermöglicht es, bis zu 25 % der förderfähigen Kosten als Steuererstattung zu erhalten. Zu diesen zählen beispielsweise:

  • die Entwicklung neuer Produkte
  • die Verbesserung bestehender Prozesse
  • die Durchführung von Forschungsprojekten

Wenn Sie 100.000 Euro in ein neues Forschungsprojekt investieren, können Sie durch die Forschungszulage bis zu 25.000 Euro zurückerhalten. Informieren Sie sich über die spezifischen Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene.

Falls Sie sich hinsichtlich der Dokumentation und der Anrechnung Ihrer F&E-Ausgaben nicht ganz sicher sind, kann Ihnen die Unterstützung durch die Kanzlei SUP weiterhelfen.

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Nutzung geldwerter Vorteile

Die Nutzung geldwerter Vorteile zur Reduzierung der Umsatzsteuer ist ein weiterer effektiver Trick, der Ihnen dabei hilft, Ihre zu zahlenden Steuern erheblich zu reduzieren. Sachleistungen wie Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder Essenszuschüsse können den Gesellschaftern steuerfrei oder zu vergünstigten Bedingungen gewährt werden.

Rechenbeispiel: Angenommen, Sie gewähren einem Ihrer Geschäftsführer einen Dienstwagen im Wert von 40.000 Euro, den er auch privat nutzen darf. Diese Sachleistung wird als geldwerter Vorteil betrachtet und könnte je nach Steuersatz zu einer jährlichen Steuerersparnis von etwa 10.000 Euro führen, sowohl für die GmbH als auch für den Geschäftsführer, abhängig von deren individuellen Steuersätzen.

Diese geldwerten Vorteile verringern das zu versteuernde Einkommen der GmbH und bieten gleichzeitig den Gesellschaftern einen zusätzlichen Nutzen.

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Steuern sparen durch verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung ist strafbar – und deshalb sollten Sie alle Maßnahmen, die vom Finanzamt als solchem interpretiert werden könnten, tunlichst vermeiden. Als verdeckte Gewinnausschüttung können unter anderem folgende Dinge zählen, die die Besteuerung Ihrer GmbH beeinflussen:

  • Überhöhte Gehälter
  • Unangemessen hohe Mietzahlungen
  • Privatnutzung von Betriebsvermögen
  • Unverzinsliche oder zinsgünstige Darlehen
  • Unangemessene Dienstleistungsverträge
  • Überhöhte Kaufpreise für Beteiligungen oder Vermögensgegenstände
  • Verzicht auf Forderungen

Wenn solche Vorgänge von Steuerermittlern entdeckt werden, kann das zu hohen Nachzahlungen oder sogar zu ernsten Strafen führen. Sie als Gesellschafter könnten der Steuerhinterziehung beschuldigt und dafür sogar ins Gefängnis gesteckt werden.

Auf die Hinterziehung von Steuern stehen in Deutschland hohe Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu zehn Jahren – damit ist dieser Tatbestand keinesfalls eine Lappalie.

Geldscheine und Münzen auf Holzboden

Fazit: Mit den richtigen Strategien Steuern sparen

Steuern sparen als Selbstständiger ist möglich und notwendig. Mit den richtigen Strategien können Sie die Steuerlast Ihrer GmbH erheblich senken. Dies schafft mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum, was essentiell ist, um in einem dynamischen Marktumfeld bestehen zu können.

  • Die Nutzung von Verlustvorträgen ermöglicht es Ihrer GmbH, Verluste aus einem Geschäftsjahr in zukünftige Jahre zu übertragen. Dadurch kann die Steuerlast in erfolgreichen Jahren gemindert werden, was besonders in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit von Vorteil ist.
  • Die Einrichtung einer Holding-Struktur bietet Ihrer GmbH weitere erhebliche steuerliche Vorteile. Dies umfasst insbesondere weitgehend steuerfreie Dividenden und vorteilhafte Regelungen bei der Veräußerung von Unternehmensanteilen, was die Besteuerung von Kapitalerträgen optimiert. 
  • Investitionen und Abschreibungen bieten ebenfalls bedeutende Einsparpotenziale. Durch gezielte Abschreibungen lässt sich das zu versteuernde Einkommen Ihrer GmbH reduzieren, was direkt die Steuern senkt und Ihre Liquidität erhöht.

Mitarbeiterbeteiligungen bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern motivieren auch gleichzeitig die Belegschaft. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, ein engagiertes Team aufzubauen, das sich voll und ganz für den Erfolg der GmbH einsetzt.

Fördermöglichkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung stärken nicht nur die Innovationskraft Ihrer GmbH, sondern ermöglichen auch erhebliche Steuerrückerstattungen. Diese Unterstützung ist entscheidend für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen, die Ihre Marktposition stärken können.

Mit einer sorgfältigen Steuerplanung und professioneller Beratung können Sie effektiv mit Ihrer GmbH Steuern sparen. Eine effiziente Steuergestaltung ist entscheidend, um die finanzielle Gesundheit und Wettbewerbsfähigkeit Ihrer GmbH langfristig zu sichern.