Holding Gewerbesteuer: Wann muss sie Gewerbesteuer zahlen?
Mit einer Holding Steuern sparen – das würde wohl jeder Unternehmer gerne, ganz egal, ob Einzelunternehmer, Gesellschafter oder Anteilseigner. Eine Möglichkeit, mit einer GmbH effektiv Steuern zu sparen, ist die Gründung einer Holding. Aber was genau ist das, wann gilt sie als gewerblich und wann ist es sinnvoll eine zu gründen? Zahlt eine Holding Gewerbesteuer?
In diesem Artikel beleuchten wir diese Fragen und geben hilfreiche Tipps zur Steueroptimierung.
Was ist eine Holding?
Der Begriff leitet sich vom englischen Wort “to hold” ab, was „halten“ bedeutet. Sie ist also eine besondere Art von Unternehmen, das hauptsächlich dazu dient, Beteiligungen an anderen Firmen zu halten und zu verwalten. Stellen Sie sie sich als Muttergesellschaft vor, die verschiedene Tochtergesellschaften kontrolliert.
Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen operativen und vermögensverwaltenden Varianten. Eine operative Muttergesellschaft ist aktiv in das Geschäftsgeschehen ihrer Tochtergesellschaften involviert, trifft strategische Entscheidungen und steuert alle operativen Abläufe.
Im Gegensatz dazu verwaltet eine vermögensverwaltende Muttergesellschaft lediglich das Vermögen und die Beteiligungen ihrer Tochtergesellschaften um das zu versteuernde Einkommen zu senken, ohne aktiv in deren Tagesgeschäft einzugreifen.
Gerade letztere Struktur bietet Ihnen als Unternehmer zahlreiche steuerliche Vorteile. Durch eine Holding können Gewinne steuerlich effizienter gestaltet und Risiken besser verteilt werden.
So lassen sich finanzielle Mittel optimal zwischen den verschiedenen Gesellschaften bewegen, was nicht nur die Steuerlast senkt, sondern auch die finanzielle Stabilität des gesamten Unternehmensverbunds erhöhen kann.
Welche Steuern zahlt eine Holding?
Sie sind vermutlich bei uns gelandet, um genau dieser Frage auf den Grund zu gehen – und deshalb kommen wir auch gleich auf den Punkt. Obwohl eine Holding durchaus dabei helfen kann, Steuern zu sparen, ist sie natürlich nicht von der Steuerpflicht ausgenommen. Vater Staat und sein Finanzamt werden Sie also auch auf diese Art und Weise nicht ganz los.
Holding Gewerbesteuer
Eine Muttergesellschaft ist zunächst einmal ein Gewerbe. Sie muss also auch die Gewerbesteuer zahlen – es sei denn, sie tritt rein vermögensverwaltend auf; dazu aber später mehr.
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben, basiert auf dem Gewinn der Gesellschaft und liegt bei 3,5 %. Außerdem muss der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde beachtet werden. Je nach Standort kann dieser Hebesatz stark variieren, was zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führt.
Die Berechnung sieht folgendermaßen aus:
(Gewinn * 0,035) * Hebesatz = zu zahlende Gewerbesteuer.
Beispiel:
- Gewinn 100.000 Euro
- Hebesatz 410 %
(100.000 × 0,035) × 4,1 = 14.350 Euro
In diesem Fall läge die Gewerbesteuer, die eine fiktive Firma zu zahlen hätte, also bei 14.350 Euro oder 14,35 %.
Körperschaftsteuer
Neben der Gewerbesteuer ist die Körperschaftsteuer eine weitere wesentliche Steuer, welche für alle Holdinggesellschaften relevant ist. Diese Steuer betrifft ebenfalls den Gewinn und beträgt derzeit 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich fällt auf die Körperschaftsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent an, was die Gesamtbelastung erhöht.
Die Berechnung sieht dann so aus:
Gewinn * 0,15 = zu zahlende Körperschaftsteuer
Zu zahlende Körperschaftsteuer + (zu zahlende Körperschaftsteuer * 0,055) = zu zahlende Körperschaftsteuer + Solidaritätszuschlag
Beispiel:
- Gewinn 100.000 Euro
100.000 × 0,15 = 15.000 Euro
15.000 + (15.000 × 0,055) = 15.825 Euro
Die fiktive Firma müsste also 15.825 Euro Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag zahlen. Insgesamt blieben von 100.000 Euro Gewinn nach Abzug der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag also nur 69.825 Euro übrig. Die Gesamtbelastung betrüge 30,175 %.
Ist eine Holding gewerblich oder vermögensverwaltend?
Zunächst hört sich das gar nicht so vorteilhaft an. Ein Blick auf verschiedene Statistiken zeigt, dass Holdings in Deutschland eine beträchtliche Steuerlast tragen.
Laut einer Studie des Bundesfinanzministeriums ist diese Belastung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dennoch bietet die Holdingstruktur zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Die wohl prominenteste ist die Nutzung zur Vermögensverwaltung.
Wichtig ist dabei eine Unterscheidung zwischen gewerblich und vermögensverwaltend: Die gewerbliche Variante ist aktiv am wirtschaftlichen Geschehen beteiligt und erzielt Einkünfte aus der operativen Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften. Demgegenüber steht die vermögensverwaltende Variante, welche lediglich Kapitalanlagen und Beteiligungen verwaltet, ohne selbst operativ tätig zu sein.
Die rechtlichen Grundlagen für die Einordnung einer Muttergesellschaft finden sich in verschiedenen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes. Insbesondere § 2 GewStG ist relevant, da er die Kriterien definiert, wann eine Gesellschaft als gewerblich gilt.
Je nach Ausgestaltung und Tätigkeit ergeben sich somit unterschiedliche steuerliche Pflichten und Vorteile. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung und die Optimierung der Steuerlast.
Eine vermögensverwaltende Muttergesellschaft bietet mit Hilfe von ein paar Steuertricks erhebliche steuerliche Vorteile. Beispielsweise unterliegt sie nicht der Gewerbesteuer, da sie keine eigenen gewerblichen Einkünfte erzielt. Voraussetzung für eine sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist, dass ein Antrag gestellt wird.
Wann ist es sinnvoll, eine Holding zu gründen?
Eine Holdinggesellschaft als Muttergesellschaft für mehrere Tochtergesellschaften zu gründen, lohnt sich im Normalfall erst dann, wenn das operative Tagesgeschäft der Tochtergesellschaften schon reibungslos läuft. Sie ermöglicht es Ihnen, je nach Ausgestaltung, Finanzflüsse zu optimieren, organisatorische Themen anzugehen oder noch ein paar Prozent Steuerersparnis herauszukitzeln.
Holding Gewerbesteuer: Welche Vorteile haben Sie?
Eine Holdingstruktur, welche nicht nur Vermögen verwaltet, ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn Ihr Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließen möchte. Anstatt dies innerhalb einer bereits bestehenden GmbH zu tun und deren Sicherheit aufs Spiel zu setzen, können Sie mehrere Unternehmen unter einem Dach führen und Risiken so besser verteilen.
Die Muttergesellschaft kann sich dann beispielsweise um alle strategische Ausrichtung des gesamten Unternehmens kümmern, während die Tochtergesellschaften operativ recht viel Unabhängigkeit genießen.
Möchten Sie ein ganz neues Geschäftsfeld erschließen, limitieren Sie das Risiko eines Scheiterns mit Hilfe einer solchen Unternehmensstruktur auf die zuständige Tochtergesellschaft. Diese haftet im Falle eines Scheiterns mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Muttergesellschaft bleibt hiervon im Normalfall völlig unberührt.
Auch bei Übernahmen von fremden Unternehmen kann dieses Schema angewandt werden. Ihre Muttergesellschaft kann eine fremde Firma als Tochtergesellschaft in die Holdingstruktur eingliedern, ohne direkt viel Risiko bei einem Scheitern zu tragen.
Die Holdingstruktur ist also nicht nur dann praktisch, wenn Sie die Steuerlast in Ihrem Unternehmen senken möchten, sondern auch zur Verteilung von Risiken.
Wann ist eine vermögensverwaltende Holding sinnvoll?
Eine vermögensverwaltende Muttergesellschaft kann sich dann lohnen, wenn Sie Gewinne aus Ihren GmbHs nicht gleich an Gesellschafter auszahlen möchten. Diese müssten dann nämlich eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % zahlen. Stattdessen können Sie die Gewinne Ihrer Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft weitergeben. Dann wird keine Kapitalertragsteuer fällig.
Die Muttergesellschaft zahlt als juristische Person nur 1,5 % Körperschaftsteuer. Bei einem Gewinn der GmbH von 100.000 Euro und einem ausgeschütteten Betrag von 70.000 Euro nach Steuern beträgt die Differenz der zu zahlenden Steuer also 16.450 Euro.
Nun besteht aber ein Problem: Die Gewinne haben Sie jetzt zwar an Ihre Muttergesellschaft verschoben, können zunächst aber nicht viel mit ihnen anfangen, da die vermögensverwaltende Holding ja nicht gewerblich tätig sein darf.
Oft werden deshalb sogenannte Immobilien-GmbHs zur Steuergestaltung gegründet. Die an die Muttergesellschaft ausgeschütteten Gewinne werden von dieser als Darlehen an eine eigens zu diesem Zweck gegründete Immobilien-GmbH gegeben.
Von der Immobilien-GmbH wird das Geld dann wiederum in Immobilien und Grundstücke investiert. Die Gewinne der Immobilien-GmbH fließen dann als Zinsen und Tilgung zurück zur Muttergesellschaft. Die Tilgung wird dabei nicht besteuert, da sie kein Gewinn ist.
Außerdem ist eine Auslagerung der Gewinne an die Muttergesellschaft aus steuerlicher Perspektive sinnvoll, sobald steuermindernde Effekte der Erhöhung der Geschäftsführergehälter ausbleiben. Das ist ab etwa 100.000 Euro Gewinn der Fall.
Ab diesem Punkt entsteht eine steuerliche Mehrbelastung bei Ausschüttung der Gewinne und eine Minimierung der Haftungsbeschränkung der GmbH bei Einbehaltung der Gewinne.
Um das Haftungsrisiko zu minimieren und gleichzeitig nicht unter einer höheren Steuerbelastung zu leiden, macht es dann Sinn, einen Großteil der Gewinne zu einer Holding zu verschieben. Dort kann Vermögen ganz ohne Haftungsrisiken aufgebaut werden. Auf die Ausschüttung der Gewinne an die Holding fallen lediglich circa 1,5 % Steuern an.
Gründung einer Holding zur Steueroptimierung will gut geplant sein
Die Gründung einer Holding sollten Sie unbedingt mit einem Experten besprechen – denn sie lohnt sich keineswegs immer. Vielmehr muss die Gründung einer Holding gut abgewägt und auf die Situation ihrer Unternehmen abgestimmt werden.
Ist eine gewerbliche oder eine vermögensverwaltende Holding sinnvoller? Vielleicht sollten Sie sogar mehrere Holdings gründen? Wie vermeiden Sie es, dass Ihre Holding als gewerblich eingestuft wird? Wie können Sie weniger Steuern zahlen?
Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen zu den Themen Steuervergünstigung, Steuersparmodelle und legale Steuertricks für Selbstständige steht Ihnen die Kanzlei SUP zur Seite.