Holding Steuern sparen: Wie sparen Sie als Unternehmer Steuern?

Holding Steuern sparen
Benjamin Urbach Steuerexperte
Verfasst von Benjamin Urbach

Steuer zahlt fast niemand gerne – schon gar nicht, wenn es in der Firma hervorragend läuft und es um ziemlich hohe Beträge geht. Dabei gibt es viele legale Wege, Steuern zu sparen und so mehr finanziellen Spielraum zu schaffen. Eine Möglichkeit ist die Holdinggesellschaft.

Sie ist eine Unternehmensstruktur, die in Deutschland immer häufiger anzutreffen ist.

Das hat vor allem einen Grund:

Sind Sie Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer anderen Kapitalgesellschaft, können Sie mithilfe einer Holdingstruktur viel Raum bei der Steuergestaltung schaffen und unter Umständen hohe Beträge sparen – besonders, wenn Sie Ihre Gewinne reinvestieren möchten.

Was ist eine Holdinggesellschaft?

Sie ist ein Konstrukt, das aus mindestens zwei GmbHs besteht. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern lediglich ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen unter derselben Leitung. Dabei hält sie als Muttergesellschaft die Anteile einer oder mehrerer GmbHs – oft zu 100 %.

Arten von Holdinggesellschaften

Holdinggesellschaft ist nicht gleich Holdinggesellschaft  – vielmehr gibt es verschiedene Arten, die unterschiedliche Zwecke erfüllen und diverse Vorteile bieten.

Folgende Gesellschaften gibt es:

  • Operativ: Die operative Art beteiligt sich aktiv am Management ihrer Tochtergesellschaften. Diese Variante übernimmt nicht nur die Kontrolle über die Finanzen, sondern ist auch direkt in das Tagesgeschäft eingebunden. Sie kann Synergien schaffen und die Effizienz steigern, indem sie Ressourcen zentralisiert und operative Standards über die gesamte Unternehmensgruppe hinweg durchsetzt.
  • Management: Bei der Management-Variante hingegen fokussiert sich auf die strategische Ausrichtung und lässt den Tochtergesellschaften mehr operative Unabhängigkeit. Ihr Hauptziel ist die Steuerung der Unternehmenspolitik und die langfristige Planung. Die Management-Variante hilft dabei, eine klare Trennung zwischen strategischem Management und operativer Ausführung zu gewährleisten, was insbesondere in diversifizierten Unternehmen vorteilhaft ist.
  • Finanz: Bei der Finanz-Variante konzentriert sich auf das Halten von Beteiligungen und das Verwalten von Investitionen. Ihr Hauptzweck ist die Optimierung der Kapitalstruktur und die Steuerung der Finanzströme innerhalb des Konzerns.
  • Organisatorisch und strukturell: Die organisatorische und strukturelle Variante schafft einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen für die Unternehmensgruppe. Sie strukturiert die Unternehmensgruppe in einer Weise, welche rechtliche Vorteile maximiert und operative Risiken minimiert. Diese Form ist besonders nützlich für große Konzerne, die komplexe Unternehmensstrukturen effektiv verwalten müssen.
  • Beteiligung: Schließlich gibt es die Beteiligungs-Variante, die primär Anteile an anderen Unternehmen hält, ohne sich in das Tagesgeschäft einzumischen. Ihr Hauptzweck liegt in der Vermögensverwaltung und der Nutzung steuerlicher Vorteile, die durch die Beteiligungen entstehen.

Zur Steueroptimierung eignet sich primär letztere Variante – und zwar nur, wenn diese nicht selbst operativ tätig ist.

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Vorteile einer Holdingstruktur bei der Steueroptimierung

Unternehmen leiden in Deutschland unter einer zunehmend hohen Steuerlast. Das gilt für GmbHs genauso wie für Firmen mit anderen Rechtsformen. Im Falle der GmbH sind insbesondere die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer kritisch. 

Auf die erzielten Gewinne fallen 15 % Körperschaftssteuer an, die auch einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % beinhaltet. Außerdem fällt eine örtliche Gewerbesteuer an, die je nach Hebesatz variiert. In der Regel liegt sie aber ebenfalls bei etwa 15 % auf alle Gewinne. 

Alles in allem ergibt das eine Steuerlast von circa 30 %. Bei einem angenommenen Gewinn von 100.000 Euro sind das immerhin 30.000 Euro Steuern – und damit eine beträchtliche Summe. Auf diese Gewinne fallen bei der Ausschüttung an eine natürliche Person noch einmal 25 % Kapitalertragssteuer an. Letzteres lässt sich vermeiden oder zumindest verzögern.

Wie Sie in der Aufzählung oben sehen können, gibt es verschiedene Arten von Holdinggesellschaften, die verschiedenen Zwecken dienen. Der häufigste Grund für die Gründung einer Holdinggesellschaft ist jedoch die Absicht, Steuern zu sparen

Innerhalb einer Holding werden Gewinne zunächst auf der obersten Ebene konsolidiert, wodurch sich die Besteuerungsbasis für untergeordnete Unternehmen oft verringert. Dies führt zu einer potenziell geringeren Steuerlast im Vergleich zu einer traditionellen Unternehmensstruktur, wo jede einzelne Gesellschaft ihre Gewinne separat versteuern muss.

Durch eine Holding Steuern sparen

1. Steuervorteile bei der Gewinnausschüttung

Je nachdem, mit welchem Anteil die Holding an der Tochtergesellschaft beteiligt ist, können Sie bei der Ausschüttung von Dividenden in Ihrem Unternehmen die Steuerlast erheblich senken.

Das liegt daran, dass ausgeschüttete Gewinne an Privatpersonen der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % unterliegen, Gewinne, die an Muttergesellschaften ausgeschüttet werden, nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) als Anteilseigner aber nicht. 

Zwar wurde diese Methode zur Steueroptimierung 2013 etwas entschärft, indem nach der Höhe der prozentualen Beteiligung unterschieden wird, allerdings ist sie dennoch noch immer unheimlich nützlich.

Wegen letzterer Gesetzesanpassung müssen Sie auf folgendes achten:

  • Mindestens 15 % der Anteile an der Tochtergesellschaft: Wenn eine Muttergesellschaft mehr als 15 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft hält, sind an diese dirigierte Ausschüttungen vollständig steuerfrei. Nach § 8b Abs. 5 KStG werden zwar 5 % der ausgeschütteten Gewinne als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben besteuert, was diesen Steuertrick aber nicht viel weniger effektiv macht. 

Um das Ganze noch einmal mit Zahlen zu verdeutlichen: Anstatt die Dividende an eine natürliche Person auszuschütten, die 25 % Kapitalertragssteuer auf den gesamten Betrag zahlen muss, zahlt die Muttergesellschaft als juristische Person nur 1,5 % Körperschaftssteuer.

Bei einem Gewinn der GmbH von 100.000 Euro und einem ausgeschütteten Betrag von 70.000 Euro nach Steuern beträgt die Differenz der zu zahlenden Steuer also 16.450 Euro.

  • Zwischen 10 % und 15 % der Anteile an der Tochtergesellschaft: Beträgt der gehaltene Anteil an der Tochtergesellschaft weniger als 15 %, aber mehr als 10 %, müssen Sie bei der Ausschüttung von Dividenden an die Muttergesellschaft zwar die örtliche Gewerbesteuer entrichten, die Körperschaftssteuer entfällt aber weiterhin.
  • Weniger als 10 % der Anteile an der Tochtergesellschaft: Erst bei einem Anteil von weniger als 10 % an der Tochtergesellschaft gibt es keine steuerlichen Vorteile mehr.

2. Steuervorteile bei Veräußerungsgewinnen

Bei Veräußerungsgewinnen gilt dasselbe Prinzip wie bei der Ausschüttung von Dividenden. Gehen die Veräußerungsgewinne an eine natürliche Person, werden diese nämlich in voller Höhe besteuert.

Gehen Ihre Gewinne dagegen an eine juristische Person, also an die Muttergesellschaft, sind sie steuerfrei – und zwar ganz unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Auch hier gilt die Einschränkung, dass Sie auf 5 % der Gewinne 30 % Steuern zahlen müssen.

Holding Steuern sparen: Wie nutzen Sie Steuervorteile einer Holdinggesellschaft?

Damit wirksame Steuervorteile zur Geltung kommen, müssen die Gewinne in der Muttergesellschaft verbleiben. Da stellt sich die Frage: Was haben Sie als Gesellschafter davon, wenn Sie nicht an das hart verdiente Geld kommen?

Zunächst: Würden Sie die Gewinne an Ihre Gesellschafter weiterreichen, würden diese pauschal mit 25 % Einkommensteuer beziehungsweise Kapitalertragsteuer besteuert. Da macht selbst der Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro (Stand: Mai 2024) den Kohl nicht fett.

Glücklicherweise gibt es aber mehrere Möglichkeiten, diese Steuerbelastung zu reduzieren und dabei noch die eigenen Unternehmen nach vorn zu bringen.

1. Reinvestition der Gewinne

Häufig werden erzielte Gewinne reinvestiert. Sie können etwa Ihre Holding erweitern, indem Sie neue Unternehmen gründen oder zukaufen. Alternativ können Sie die Gewinne auch einbehalten und die finanzielle Flexibilität erhöhen. 

Eine beliebte Variante ist die Gründung einer Immobilien-GmbH. An diese werden die ausgeschütteten Gewinne als Darlehen an die Muttergesellschaft weitergegeben. Eine Immobilien-GmbH investiert diese Gewinne dann in Immobilien. Diese Gewinne der Immobilien-GmbH fließen dann als Zinsen und Tilgung zurück. Die Tilgung wird dabei nicht besteuert, da sie kein Gewinn ist.

Mit einer Holding Steuern sparen

2. Darlehen an Gesellschafter

Die Muttergesellschaft kann auch ein Darlehen an einen Gesellschafter vergeben, der dieses dann beispielsweise wiederum in Immobilien investieren kann. Dieser muss zwar genügend Vermögen vorweisen können und fremdübliche Zinsen zahlen, diese liegen aber lediglich bei 1 % bis 2 %. 

3. Ausschüttung der Gewinne

Sie können bei der Auszahlung der Gewinne einige Vorteile nutzen. Sie können unter anderem das Teileinkünfteverfahren anwenden, das allerdings einigen Voraussetzungen unterliegt und beim Finanzamt beantragt werden muss.

Bei diesem Verfahren werden lediglich 60 % der ausgeschütteten Dividenden versteuert – allerdings mit dem persönlichen Steuersatz statt mit der pauschalen Kapitalertragssteuer von 25 %.

Ob sich dieses Verfahren lohnt, hängt also vorrangig von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Generell gilt: Je niedriger der persönliche Steuersatz, desto mehr lohnt sich das Teileinkünfteverfahren.

Ein weiterer Vorteil ist, dass im Gegensatz zum normalen Verfahren Werbungskosten angegeben werden können, die den Pauschbetrag von 801 Euro, der auch beim normalen Verfahren abgezogen werden kann, unter Umständen deutlich übersteigen können. 

Auch der Altersentlastungsbetrag von maximal 646 Euro bei einem Erreichen des Mindestalters von 65 Jahren im Jahre 2024 kann einen kleinen Unterschied machen.

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Gründung einer Holdinggesellschaft

Wenn wir Ihnen das Ganze schmackhaft gemacht haben und Sie mit Ihrer GmbH Steuern sparen möchten, fragen Sie sich nun sicherlich, wie Sie eine Holdinggesellschaft gründen. Im Prinzip brauchen Sie lediglich zwei Unternehmen – und schon können Sie mit einer vorteilhaften Steuergestaltung durchstarten.

Das geht auf verschiedene Arten:

  • Sie gründen zwei neue Unternehmen als Mutter- und Tochtergesellschaft.
  • Sie gründen eine Holdinggesellschaft und nehmen ein bereits bestehendes Unternehmen unter Ihre Fittiche.
  • Sie strukturieren zwei oder mehr bereits bestehende Firmen um.

In jedem Fall gibt es bei der Gründung einer solchen Gesellschaft einige Faktoren und Bestimmungen zu beachten, auf die wir in einem anderen Artikel näher eingehen.

Fazit: Holding Steuern sparen

Sie sehen: Eine Holdinggesellschaft ist ein effektives Werkzeug zur Steuerstundung. Auch wenn Sie früher oder später bei einer Ausschüttung der Gewinne an Sie als Privatperson die Kapitalertragssteuer zahlen müssen, können Sie mit einer Holding Steuern sparen beziehungsweise Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Vor allem lohnt sich eine Verschiebung von Gewinnen aber, wenn Sie diese reinvestieren möchten – unter anderem eben in Immobilien.

Die Kanzlei SUP unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben, durch den Einsatz einer Holding Gewerbesteuer zu reduzieren, und bietet Ihnen Lösungen zum Steuern sparen für Unternehmen.