Legale Steuertricks für Selbstständige – Steuern sparen mit 14 Tipps!
Möglicherweise sind Sie dabei, Ihren Traum der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Neben vielen organisatorischen Aufgaben gewinnt auch das Thema Steuern an Bedeutung, wenn Personen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Hierbei gibt es einige interessante, legale Steuertricks für Selbstständige, die oft nicht ausreichend berücksichtigt werden und Ihnen dabei helfen können, einiges an Steuern zu sparen. Unsere 14 Steuertipps helfen Ihnen dabei, Ihre Steuern zu optimieren!
Was ist eine selbstständige Tätigkeit und welche Steuern sind zu zahlen?
Personen zählen nicht zu Selbstständigen, wenn sie in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis mit einem Unternehmen stehen und innerhalb ihres Arbeitsbereichs selbstständig tätig sind. Ein konkretes Beispiel sind Filialleiter.
Selbstständige sind Menschen, die einen Betrieb als Eigentümer, Miteigentümer oder Pächter führen. Grundsätzlich muss für die selbstständige Tätigkeit ein unternehmerisches Risiko vorliegen.
Die Selbstständigkeit muss von der gewerblichen Tätigkeit unterschieden werden:
- Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn Personen unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit ausführen
- Diese dient im Allgemeinen dazu, Gewinne zu erzielen
- Davon ausgeschlossen sind Berufe in der Forst- und Landwirtschaft oder freie Berufe
Zu den selbstständigen Personen zählen unter anderem die sogenannten Katalogberufe. Konkrete Beispiele wären die Arbeit als Arzt, Architekt, Steuerberater, Schriftsteller oder Rechtsanwalt. Die anerkannten Berufe sind im § 18 EStG aufgelistet.
- Lohnsteuer: Im Kontext des Themas Steuern ist es wichtig zu wissen, dass Selbständige keine Lohnsteuer zahlen müssen. Sollten Mitarbeiter angestellt sein, müssen Kosten an das Finanzamt gezahlt werden, was mit der Lohnsteuerklasse zusammenhängt.
- Einkommensteuer: Bei Überschreitung des Grundfreibetrags wird die Einkommensteuer gezahlt. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 11.604 Euro (Stand 2024). Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens und dem persönlichen Steuersatz.
- Umsatzsteuer: Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer gezahlt werden, sobald eine gewisse Gewinngrenze überschritten wird. Die Mehrwertsteuer wird den Kunden auf den Rechnungen ausgestellt, damit sie im Anschluss an das Finanzamt überwiesen werden kann.
Besondere Regelungen gelten für die sogenannten Kleinunternehmer. Diese sind davon ausgenommen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr bei unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr bei unter 50.000 Euro liegt.
Legale Steuertricks für Selbstständige: Sparen Sie Geld mit diesen 14 Tricks
In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen besondere Steuertipps, mit denen Sie an Ihrer Steueroptimierung arbeiten können und dadurch weniger Steuern zahlen müssen. Je sorgfältiger Sie vorgehen, desto mehr Einsparpotenzial können Sie finden.
1. Versicherungen
Ein Bereich, in dem es viel Sparpotenzial gibt und den Sie unbedingt im Rahmen Ihrer Steuergestaltung berücksichtigen sollten, sind Versicherungen. Diese können mit hohen Kosten einhergehen. Wenn Sie Versicherungen in Anspruch nehmen, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verbunden sind, können Sie diese steuerlich absetzen lassen.
Solche Versicherungen können in dem Bereich Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Sie können jährlich Kosten von Versicherungen in Höhe von bis zu 2.800 Euro ausschöpfen.
Im Folgenden haben wir eine Liste an Versicherungen zusammengestellt, die Sie bei Ihrer Steuer beachten sollten:
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Freiwillige Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
2. Kommunikation mithilfe digitaler Geräte
Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um mit Kunden oder Geschäftspartnern in Kontakt zu bleiben. Kunden lassen sich über E-Mails, Chats, Telefone, Online-Meetings oder Smartphones kontaktieren. Kosten, die für eine solche Kommunikation anfallen, können steuerlich abgesetzt werden.
Wenn Sie ein Gerät nutzen, das Sie sowohl privat als auch geschäftlich benötigen, können Sie es dennoch absetzen lassen. Sollte ein Gerät zu ca. 50 Prozent geschäftlich genutzt werden, kann die Hälfte der anfallenden Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
3. Als Kleinunternehmer Steuern sparen
Die Wahl der juristischen Unternehmensform beeinflusst die steuerliche Gestaltung und sollte daher bei den wichtigsten Steuertricks erwähnt werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Person als Kleinunternehmer agieren und Steuern einsparen.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie im vorherigen Jahr einen Umsatz von unter 22.000 Euro verzeichnet haben und im aktuellen Jahr einen Umsatz von unter 50.000 erwarten. Solche Faktoren sollten bei der Wahl der juristischen Unternehmensform unbedingt berücksichtigt werden, um die Steuern so effizient wie möglich zu gestalten.
4. Bekanntheitsgrad durch Sponsoring erhöhen
Sponsoring kann als eine Art Marketingmaßnahme genutzt werden, um den eigenen Bekanntheitsgrad zu steigern. Das kann auch für die Steuer genutzt werden. Werbemaßnahmen wie diese können unter den Betriebsausgaben angegeben und damit abgesetzt werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass ein Selbstständiger durch das Sponsoring einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen kann.
5. Kundenstamm aufbauen und Bekanntheit erhöhen durch eigene Website
Der Großteil aller Personen, die selbstständig tätig sind, benötigt eine eigene Website. Eine solche Webpräsenz kann dabei helfen, neue Kunden anzusprechen, bereits vorhandene Kunden zu informieren und das eigene Unternehmen und die Angebote vorzustellen.
In den Zeiten der Digitalisierung sind solche Marketingmaßnahmen notwendig. Mit dem Aufbau einer eigenen Website gehen einige Kosten einher, die Sie steuerlich berücksichtigen lassen können:
- Es muss eine eigene Domain gekauft werden
- Es muss ein Programmierer bezahlt werden, der die Website aufbaut
- Bei Bedarf werden Marketingspezialisten oder Designer benötigt, die die Website optimieren können
- Möglicherweise fallen Kosten für Aktualisierungen an, etwa neue Inhalte und Texte oder Problembehebungen
6. Als selbstständige Person Steuern sparen durch Fahrten
Je nachdem, welcher Tätigkeit Sie nachgehen, kann es sein, dass regelmäßig Fahrten anfallen, um Ihren beruflichen Aufgaben gerecht zu werden. Die Besteuerung von Firmenwagen kann wichtig sein, wenn Sie auf Ihren Wagen angewiesen sind. Hier sind einige Voraussetzungen zu beachten, wenn Sie Steuern einsparen wollen.
Wenn Sie einen Wagen als Firmenwagen deklarieren lassen und sich ein Auto kaufen wollen, ist es wichtig zu wissen, dass solche Beträge progressiv geltend gemacht werden. Das heißt, dass längere Zeiträume berücksichtigt werden müssen. Beim Kauf eines neuen Wagens gelten hier Abschreibungen von sechs Jahren.
Setzen Sie dagegen auf einen gebrauchten Wagen, gilt der Wert, der beim Zeitpunkt des Kaufs ermittelt wurde. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Wagen zu mindestens 50 Prozent für rein berufliche Zwecke genutzt werden.
In der Realität haben Personen selten einen reinen Geschäfts- und einen Privatwagen:
- Oftmals wird ein Auto benutzt, um alle Fahrten durchzuführen
- Auch das kann steuerlich berücksichtigt werden
- In solchen Fällen können Sie anfallende Kosten wie Benzin oder Versicherungen steuerlich absetzen lassen
Dies geschieht in Form von Werbungs- oder Sonderausgaben. Allerdings ist es wichtig, dass Sie die entsprechenden Belege aufbewahren. Zudem sollten Sie ein sogenanntes Fahrtenbuch führen. Notieren Sie hier Namen der Kunden, die gefahrenen Kilometer, Abfahrtsort und Zielort, um die Kosten berücksichtigen zu lassen.
7. Gewinnverschiebung nutzen
Die Steuerlast kann durch eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte zwischen den Jahren gesenkt werden. Beispielsweise können Teilprojekte abgerechnet oder andere Rechnungen erst zum kommenden Jahr ausgestellt werden.
Eine Gewinnverschiebung kann auch erreicht werden, wenn gezielte Bestellungen durchgeführt werden. Dafür benötigt es allerdings eine gute Planung. Notwendige Bestellungen und anfallende Rechnungen sollten möglichst früh erkannt und berücksichtigt werden.
8. Betriebsfeiern wie Weihnachtsfeiern
Betriebsfeiern bieten eine interessante Option für jedes Unternehmen. Mitarbeiter können sich privat kennenlernen und über Dinge außerhalb des Jobs sprechen. Sie können sich unterhalten, Kontakte knüpfen und dabei gutes Essen genießen, was den Zusammenhalt des Betriebs fördern kann.
Bei der Planung und Durchführung solcher Feiern fallen Kosten an, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen lassen können:
- Eine Betriebsfeier dürfen Sie berücksichtigen, wenn es sich maximal um die zweite betriebliche Feier im laufenden Jahr handelt
- Zudem gilt eine finanzielle Grenze von 110 Euro pro Teilnehmer
- Darüber hinaus ist es bei der Planung von Weihnachtsfeiern wichtig, dass sämtliche Mitarbeiter eingeladen werden
9. Im Homeoffice arbeiten
Steuern als Freiberufler können eingespart werden, wenn Personen ein häusliches Arbeitszimmer nutzen und dieses berücksichtigen lassen. Es können einige Kosten anfallen, wenn Menschen im Homeoffice tätig sind.
Dabei gelten allerdings spezielle Anforderungen, da es eine genaue Definition eines „häuslichen Arbeitszimmers“ gibt. Es muss sich um einen separaten Raum handeln, der in die häusliche Sphäre eingebunden ist.
Häusliche Sphäre bedeutet, dass der Raum in einem privaten Haus oder einer Wohnung eingebunden ist. Der Raum muss sich in unmittelbarer Nähe zu den privaten Wohneinheiten der Person befinden.
In diesem Kontext bedeutet separat, dass der Raum von anderen Räumen getrennt ist. Das heißt, dass es nicht ausreichend ist, wenn Sie eine kleine Arbeitsecke in Ihrem Wohnzimmer haben. Wenn nur eine Ecke beruflich und der andere Teil des Raumes privat genutzt wird, handelt es sich demnach nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.
Ob Kosten steuerlich abgesetzt werden können, hängt auch von der Ausstattung des Raumes ab. Dabei sollte diese zur Ausübung des jeweiligen Berufes passen und mit diesem in einem Zusammenhang stehen. Im Normalfall beinhaltet dies Möbel wie einen Schreibtisch, Regale oder Drucker. Ein Bett oder ein Kleiderschrank sollten dagegen keinen Platz in einem häuslichen Arbeitszimmer haben.
Zudem gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Raum wird zu maximal 10 Prozent für private Zwecke genutzt
- Sie nutzen den Raum größtenteils für organisatorische, schriftliche, gedankliche oder verwaltungstechnische Tätigkeiten, die der Ausübung Ihres Berufes dienen
Mögliche anfallende Kosten können übrigens auch berücksichtigt werden, wenn Sie kein eigenes Büro in Ihrem privaten Wohnraum haben, sondern sich ein Büro in einer anderen Immobilie gemietet haben.
Diese Kosten können Sie steuerlich absetzen, wenn Sie ein räumliches Arbeitszimmer haben, um Ihre beruflichen Tätigkeiten auszuführen:
- Miete
- Reinigung
- Wasser
- Strom
- Renovierungen
- Telefonkosten
- Internetkosten
- Versicherungen
- Anschaffungskosten für Möbel (zum Job passend)
10. In Weiterbildungen investieren
Kosten für die berufliche Weiterbildung können steuerlich abgesetzt werden. Neben typischen Kosten, wie Fachliteratur oder spezielle Zeitschriften, die mit dem jeweiligen Beruf in Zusammenhang stehen, können auch Fortbildungen von der Steuer abgesetzt werden.
Oftmals müssen dazu Reisen unternommen werden.
Folgende Kosten können Sie vom Finanzamt berücksichtigen lassen:
- Kosten für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme, wie Kursgebühren oder Lehrgangskosten
- Kosten, die für die Anfahrt fällig wurden (mit entsprechenden Belegen)
- Übernachtungskosten, sollte beispielsweise eine Hotelübernachtung nötig sein
11. Treffen mit Kunden oder Geschäftspartnern
Vermutlich nutzen Sie Chats, E-Mails oder Telefone, um mit Ihren Kunden in Kontakt zu bleiben. Dennoch ist der persönliche Kontakt nicht ersetzbar und kann wichtige Geschäftsbeziehungen vertiefen. Eine Möglichkeit bietet dabei ein gemeinsames Mittagessen, um Aufträge und die weitere Zusammenarbeit zu besprechen.
Die hier anfallenden Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu können die sogenannten Bewirtungskosten berücksichtigt werden. Selbstständige haben die Möglichkeit, bis zu 70 Prozent der Kosten abzusetzen, wenn entsprechende Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Notieren Sie zudem, mit welchen Kunden Sie sich getroffen haben.
12. Investitionen für die Zukunft planen und dabei Steuern sparen
Sollten Sie in den kommenden Jahren einige Investitionen planen, die im Zusammenhang mit Ihren beruflichen Tätigkeiten stehen, kann dieser Tipp besonders nützlich sein. Hierfür steht der sogenannte Investitionsabzugsbetrag zur Verfügung.
Im Rahmen des Investitionsabzugsbetrages können Kosten bereits steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie für die Zukunft geplant, also bislang nicht angefallen sind. Diese Möglichkeit ist besonders wertvoll, wenn die Gewinne höher als erwartet ausgefallen sind. Dabei können Investitionen in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
13. Kosten für Software
Möglicherweise benötigen Sie spezielle Software, um Ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen zu können. Beispielsweise benötigen manche Selbstständige eine spezielle Software für ihre Buchhaltung, den Vertrieb oder die Logistik.
Gerade bei Personen, die viel digital arbeiten, kann es dazu kommen, dass hohe Kosten entstehen. Teilweise werden mehrere unterschiedliche Programme benötigt. All diese Kosten für Software können in unbegrenzter Höhe steuerlich abgeschrieben werden. Dies geschieht in Form von Betriebsausgaben.
14. Geringwertige Wirtschaftsgüter nicht vergessen
Bei den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich um abnutzbare, frei bewegliche Gegenstände. Ihr Anschaffungswert darf zudem bei maximal 800 Euro liegen. Wer regelmäßig solche geringwertigen Wirtschaftsgüter in Zusammenhang mit dem eigenen Beruf kauft, kann hier Steuern sparen.
Sämtliche Gegenstände, die zur Ausübung des Berufes benötigt und unter der preislichen Grenze liegen, können steuerlich abgesetzt werden:
- Konkrete Beispiele sind Schreibtischlampen oder Telefone
- Auch wenn solche Kosten auf den ersten Blick vernachlässigbar erscheinen, können sich über die Jahre hohe Kosten sammeln, wenn diese nicht berücksichtigt werden
Fazit: Steuern optimieren für Selbstständige mit diesen Steuertipps
Wenn Sie Steuern sparen wollen als Selbstständiger, gibt es einige nützliche Tipps und Tricks, die Sie nutzen können, um Ihre Steuern zu optimieren. Beispielsweise kann die Berücksichtigung von Kosten für mögliche Versicherungen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Jobs stehen, großes Einsparpotenzial mit sich bringen. Ein häufiges Beispiel ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch die juristische Unternehmensform kann einen starken Einfluss auf die zu zahlenden Steuern haben. Gerade die Kleinunternehmerregelung kann praktisch sein, da die Umsatzsteuer entfällt. Diese ist allerdings nur für Personen anwendbar, die im letzten Jahr einen Umsatz unter 22.000 Euro verzeichnet haben und im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro liegen werden.
Zudem können Selbstständige profitieren, wenn sie ein Fahrtenbuch führen und die Kosten steuerlich absetzen, die beim Autofahren entstehen. Das gilt nicht nur für das Benzin, sondern auch für Versicherungen. Beim Fahrtenbuch sollten Abfahrtsort, Ankunftsort, zurückgelegte Kilometer und der Name des Kunden übersichtlich notiert werden. Übrigens darf ein Fahrtenbuch nicht nachträglich veränderbar sein.
Auch durch Marketingmaßnahmen können Steuern gespart werden. Dazu gehört beispielsweise das Führen einer eigenen Webseite, die neue Kunden ansprechen oder Kontakte zu alten Kunden pflegen kann. Auch Sponsoring kann genutzt werden, um den Bekanntheitsgrad zu nutzen.
Wir von der Kanzlei SUP sind Experten im Bereich Steuersparmodelle und helfen unseren Kunden bei der Steueroptimierung. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für die Themen „Steuervermeidung“ oder „Steuern sparen Einzelunternehmer“?