Steuern sparen als Selbstständiger

Das Thema “Steuern sparen als Selbstständiger” bietet vielfältige Möglichkeiten, Ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren. Ob es um die Anschaffung von Büromöbeln, die Investition in Software oder die Wahl der passenden Unternehmensform geht – in Ihrer nächsten Steuererklärung gibt es zahlreiche Ansätze zu berücksichtigen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen wertvolle Tipps und Tricks, wie Sie weiteres Geld einsparen können.
Welche Steuern sind für Selbstständige wichtig?
Selbstständige müssen selbst keine Lohnsteuer zahlen. Sind jedoch Mitarbeiter beschäftigt, müssen Kosten an das Finanzamt abgeführt werden. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von der eigenen Lohnsteuerklasse ab.
Die Umsatzsteuer muss gezahlt werden, wenn bestimmte Grenzen an Gewinn überschritten werden. Die Mehrwertsteuer muss den Kunden in Rechnung gestellt und anschließend an das Finanzamt abgeführt werden.
Abgeführte steuerliche Zahlungen können vom Finanzamt in Form eines Vorsteuerabzuges zurückgeholt werden, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen sind. Dies gilt übrigens nicht, wenn Sie Kleinunternehmer sind. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht umsatzsteuerpflichtig:
- Im Vorjahr lag der Umsatz bei unter 22.000 Euro
- Im aktuellen Jahr liegt der Umsatz bei unter 50.000 Euro
Sobald der Grundfreibetrag überstiegen ist (in Höhe von 11.604 Euro, Stand 2024), muss die Einkommensteuer gezahlt werden. Diese richtet sich auch danach, welche juristische Form gilt. Die Einkommensteuer richtet sich danach, wie hoch der persönliche Steuersatz und die Höhe des Einkommens sind.
Steueroptimierung mit diesen Tipps für Selbstständige
Es gibt einige Tipps und Steuertricks, die Selbstständige für sich nutzen können, um Steuern sparen zu können. In diesem Abschnitt sehen wir uns wertvolle Tipps für Ihre Einkommensteuer an.
1. Arbeitsmittel steuerlich absetzen
Als Selbstständiger benötigen Sie oft einiges an unterschiedlichen Arbeitsmitteln: Geräte, spezielle Kleidung, Bürobedarf wie Drucker oder Schreibwaren oder Ähnliches. Diese Dinge können sich steuerlich absetzen lassen.
Hier gilt allerdings die Voraussetzung, dass diese Gegenstände zu mindestens 90 Prozent für den eigenen Beruf eingesetzt werden. Sollte dies zutreffen, lassen sich diese Ausgaben in Form von Betriebsausgaben absetzen.
2. Software
Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, könnten Sie einiges an Software benötigen. Dazu gehören unter anderem Programme für die Logistik, den Vertrieb oder die Buchhaltung.
Auch eine mögliche Steuersoftware könnte geltend gemacht werden. Unabhängig von der Höhe der entsprechenden Kosten sind diese Ausgaben in Form von Betriebsausgaben anzugeben.
3. Fahrzeug
Auch im Bereich des eigenen Fahrzeugs können Selbstständige von der Steuer profitieren. Möchte eine Person, die auf selbstständiger Basis tätig ist, hier sparen, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Der Betrag für einen Wagen kann nur progressiv geltend gemacht werden. Das heißt, dass dies nur über längere Zeiträume funktioniert.
Sie können sich ein Auto kaufen und dieses als Firmenwagen deklarieren lassen. Solche hohen Ausgaben können in Form eines Abschreibungsbetrags geltend gemacht werden. Wenn sich eine Person dabei für einen Neuwagen entscheidet, gilt ein Zeitraum für die Abschreibung von sechs Jahren.
- Beim Kauf eines gebrauchten Autos gilt derjenige Wert, der beim Kauf ermittelt wurde
- Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der Wagen zu mindestens 50 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird
- Sie müssen das Auto größtenteils dazu verwenden, geschäftliche Fahrten zu erledigen
Oft kommt es vor, dass ein Wagen fürs private und geschäftliche Leben gleichermaßen eine wichtige Rolle spielt. Hier können beispielsweise Kosten für die Versicherung in Form von Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden, solange Sie entsprechende Belege aufbewahren.
Sollten Sie Ihren Wagen häufig für geschäftliche Strecken verwenden, empfiehlt sich das Führen eines Fahrtenbuchs. Tragen Sie hier übersichtlich alle zurückgelegten Strecken mit Angaben von Ort und Kilometeranzahl ein.
4. Kundenpflege
Für Selbstständige ist die Pflege von Kundenkontakten ein wichtiger Bestandteil der eigenen Arbeit. Zwar sind zunehmend mehr Kanäle dafür möglich, die weniger aufwendig sind, wie E-Mails, Telefonate oder Online-Meetings – dennoch sind persönliche Treffen mit einem wichtigen Kunden unersetzbar.
Oftmals kommt ein gemeinsames Mittagessen zustande, um geschäftliche Aspekte zu besprechen. Sie können bis zu 70 Prozent der Kosten für ein Geschäftsessen in Ihrer Steuer geltend machen. Dies geschieht in Form von Bewirtungskosten. Dafür ist es wichtig, dass Sie entsprechende Belege über die Bewirtung aufbewahren, um sie gegebenenfalls beim Finanzamt vorlegen zu können.
5. Betriebsklima stärken und steuerlich profitieren
Das Betriebsklima kann gestärkt werden, wenn beispielsweise jährlich eine Weihnachtsfeier abgehalten wird. Hier können Mitarbeiter zusammenkommen und sich unterhalten, gemeinsam essen und über private Dinge reden, um sich besser kennenzulernen.
Auch solch ein Zusammenkommen kann steuerlich berücksichtigt werden. Hier gilt die Voraussetzung, dass die Kosten pro Teilnehmer nicht über der Grenze von 110 Euro liegen und alle Mitarbeiter eingeladen werden. Zudem darf es sich maximal um die zweite betriebliche Feier des Jahres handeln.
6. Webpräsenz
Die starke Digitalisierung hat dazu geführt, dass jedes Unternehmen und jeder Selbstständige eine eigene Webseite benötigt, um neue Kunden zu finden, sie auf dem Laufenden zu halten und über Angebote zu informieren.
Mit diesem Marketing sind verschiedene Kosten verbunden: Es fallen Kosten für die Erstellung einer Webseite an, eine Domain muss gekauft werden, möglicherweise wird ein Marketingspezialist oder ein Designer engagiert und die Informationen müssen regelmäßig aktualisiert werden. Auch diese Kosten können Sie steuerlich absetzen lassen.
7. Juristische Unternehmensform
Die juristische Unternehmensform hat einen entscheidenden Einfluss auf die Steuergestaltung. Unter gewissen Umständen können Sie eine Steueroptimierung vornehmen, indem Sie als Kleinunternehmer eingetragen sind.
Ein Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn im vergangenen Jahr ein Umsatz von unter 22.000 Euro verzeichnet wurde und im darauffolgenden Jahr ein Umsatz von unter 50.000 Euro erwartet wird.
Die juristische Unternehmensform sollte daher sorgfältig abgewogen werden. Bei weiteren Fragen rund um dieses Thema kann die Kanzlei SUP helfen.
8. Häusliches Arbeitszimmer
Wenn Sie ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer haben und Ihr zu versteuerndes Einkommen senken wollen, können die Kosten hierfür steuerlich berücksichtigt werden. Doch was genau ist ein häusliches Arbeitszimmer? Es handelt sich um einen separaten Raum in einer häuslichen Sphäre.
Separat bedeutet, dass der Raum getrennt von anderen Räumen ist. Wenn es sich lediglich um eine Arbeitsecke handelt, in einem Raum, der sonst privat genutzt wird, handelt es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.
Häusliche Sphäre bedeutet, dass der Raum in eine private Wohnung oder ein Haus eingebunden ist. Demnach muss eine unmittelbare Nähe zu den privaten Wohneinheiten feststellbar sein.
Dieser Raum wird dabei überwiegend für schriftliche, organisatorische, verwaltungstechnische oder gedankliche Aufgaben verwendet, die der beruflichen Tätigkeit dienen. Maximal 10 Prozent dürfen für private Zwecke verwendet werden.
Darüber hinaus ist die Ausstattung des Raumes wichtig:
- Diese sollte zur Nutzung passen und einen Zusammenhang mit den beruflichen Tätigkeiten zeigen
- Ein Bett oder ein Kleiderschrank sollten nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer stehen
- Stattdessen ist Platz für einen Schreibtisch, Regale, Drucker und Ähnliches
Folgende Kosten könnten beispielsweise berücksichtigt werden:
- Internet
- Telefonanschluss
- Renovierungsarbeiten
- Versicherungen
- Wasser
- Strom
- Reinigung
- Miete
Möglicherweise haben Sie in der eigenen Immobilie keinen Platz für ein Büro und haben deshalb einen Büroraum gemietet? Die Mietausgaben für ein Zimmer in einem Bürokomplex können steuerlich abgesetzt werden.
9. Kommunikation
Gespräche mit Kunden können über Telefon, E-Mail, Chat, Smartphone oder Online-Meeting stattfinden. Die Telekommunikation kann dabei auch steuerlich abgesetzt werden. Das gilt auch für Geräte, die Sie sowohl privat als auch geschäftlich nutzen.
Wenn Sie ein Gerät ungefähr zu 50 Prozent geschäftlich nutzen, können Sie rund die Hälfte der Kosten steuerlich geltend machen. Es ist auch möglich, die gesamten Kosten steuerlich abzusetzen, wenn ein Gerät zu mindestens 90 Prozent oder höher geschäftlich genutzt wird.
10. Gewinnneutrale Rücklage
Sollten Gegenstände im Betriebsvermögen beschädigt werden oder verloren gehen, kann es sein, dass diese durch Versicherungen ersetzt werden. Geben Sie diese Kosten nicht in der Steuererklärung an, erhöht das Ihren Gewinn und damit auch Ihre Steuerlast. Solche Kosten können Sie als gewinnneutrale Rücklage angeben, damit Sie diese Gegenstände nicht versteuern müssen.
11. Versicherungen
Versicherungen können mit hohen Kosten einhergehen, was Selbstständige beachten sollten. Hier lässt sich einiges an Sparpotenzial finden. Versicherungen, die im Kontext der beruflichen Tätigkeit stehen, lassen sich steuerlich abrechnen.
Als Beispiele gelten hier die Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Auch private Versicherungen sollten berücksichtigt werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Private Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Freiwillige Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Lebensversicherung
Solche Versicherungen können unter dem Bereich Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Diese Sonderausgaben können jährlich in Höhe von bis zu 2.800 Euro ausgeschöpft werden.
12. Fortbildungen und Fachliteratur
Fort- und Weiterbildungen, die Bezug auf Ihre beruflichen Tätigkeiten haben, können steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören Fahrten, Übernachtungen, Verpflegungskosten und Kursgebühren.
Auch Fachliteratur kann berücksichtigt werden. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der Zusammenhang zu Ihrem Beruf klar erkennbar ist. Das Finanzamt achtet hierbei besonders auf die Titel der gekauften Bücher.
Fazit: Mit diesen Tipps Steuern sparen als Selbstständiger
Als Selbstständiger gibt es viele steuerliche Tricks, die Sie nutzen sollten, um Ihre Steuern zu sparen. Dazu gehören nicht nur verschiedene Bereiche, die Sie steuerlich geltend machen können: Auch die Unternehmensform kann bereits einen Einfluss auf Ihre Steuerberechnung haben.
Unter bestimmten Bedingungen ist die Kleinunternehmerregelung ein nützlicher Tipp und kann es Ihnen ermöglichen, Steuern zu sparen. Ein Kleinunternehmer kann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn im letzten Jahr ein Umsatz von unter 22.000 Euro erzielt wurde und im darauffolgenden Jahr mit einem Umsatz von unter 50.000 Euro zu rechnen ist.
Daneben kann es sich lohnen, Arbeitsmittel, wie Drucker oder Bürobedarf, steuerlich in Form von Betriebsausgaben anrechnen zu lassen. Auch Software, die Sie für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, kann berücksichtigt werden: Dazu gehören beispielsweise Programme für die Buchhaltung.
Bereiche, die steuerlich einen großen Unterschied machen können, sind beispielsweise Fahrzeuge. Achten Sie darauf, Fahrten zu notieren, damit Sie diese bei Bedarf vorweisen können. Auch Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer oder für eine Webpräsenz, die regelmäßig aktualisiert werden muss, können beantragt werden und sich durchaus lohnen.
Sie interessieren sich für das Thema Steuern sparen als Selbstständiger und möchten dazulernen? Möglicherweise wären die Thematiken „Holding Steuern sparen“, „GmbH Steuern sparen“ oder „Geldwerter Vorteil Umsatzsteuer“ nützlich für Sie.