Steuertricks nutzen und die Steuer optimieren
Wird es wieder Zeit für Ihre Steuer? Schon kleine Steuer-Tricks können eine große Wirkung haben, doch oft fehlt es am nötigen Wissen. Deswegen zeigen wir Ihnen heute wichtige legale Steuertricks, die Sie nutzen können und was Sie unbedingt vermeiden müssen, damit Sie Ihre Steuererklärung optimieren können.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Möglicherweise fragen Sie sich, „wie Steuern sparen?“ In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen einige weniger bekannte Bereiche, in denen Sie Steuertricks nutzen können, um maximal von Ihrer Steuererklärung profitieren zu können.
15 Steuertricks
1. Kosten für eine Reise oder Übernachtungen
Wenn Sie sich mit Steuererklärungstricks beschäftigen, sind Reisekosten eine Erwähnung wert. Möglicherweise haben Sie im letzten Jahr eine oder mehrere Dienstreisen unternommen. Diese sind mit zahlreichen unterschiedlichen Kosten verbunden: Anreise, Übernachtung in einem Hotel, Kosten für den Parkplatz oder Ähnliches. Diese Kosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen!
Miteinbezogen werden beispielsweise Fahrten, die nicht Ihrem üblichen Fahrweg, von Ihrem Zuhause zu der 1. Tätigkeitsstätte, entsprechen. Hier können Sie höhere Werbungskosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer angeben.
- Die Verpflegung in Form von Frühstück, Mittagessen und Abendessen während Ihrer Dienstreise sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen
- An dieser Stelle kommt die Verpflegungspauschale zum Tragen
- Wenn Sie mindestens 8 Stunden unterwegs sind, können Sie 14 Euro beantragen
- Längere Dienstreisen ab 24 Stunden werden in einer Höhe von 28 Euro berücksichtigt
2. Homeoffice
Sie können Ihrer beruflichen Tätigkeit teilweise von zu Hause aus nachgehen? Das können Steuersparer für sich nutzen! Jeder Arbeitstag, der im Homeoffice absolviert wurde, wird in Höhe von 6 Euro berücksichtigt. Das geht maximal für 210 Tage, was eine Summe von 1.260 Euro ergibt. Hier ist es ratsam, einen Kalender zu führen, damit Sie bei Bedarf Ihre Homeoffice-Tage nachweisen können.
3. Weiterbildungen
Sie nehmen Weiterbildungen oder Fortbildungen in Anspruch? Solche Kosten können Sie ohne Einschränkungen von der Steuer abziehen. Hierzu zählen beispielsweise Reisekosten oder Kosten, die für den entsprechenden Lehrgang anfallen. Sollten Sie spezielle Materialien benötigen, werden diese berücksichtigt.
4. Erstausbildung
Die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erststudium anfallen, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier gilt eine maximale Summe von 6.000 Euro. Diese wird in Form von Sonderausgaben berücksichtigt.
Solche Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn der Steuersparer selbst Geld verdient, also beispielsweise neben einem Studium einen Nebenjob hat. Wenn kein Nebenjob vorhanden ist, können duale Studenten dennoch profitieren: Dies gilt unter der Voraussetzung, dass Sie oberhalb des Grundfreibetrags verdienen.
5. Zweitausbildung
Sollten Sie eine Zweitausbildung absolvieren, können Sie die Kosten hierfür in unbegrenzter Höhe absetzen. Dazu zählt beispielsweise ein Erststudium, nachdem eine Ausbildung absolviert wurde. Alternativ zählt ein Masterstudium dazu, das nach einem Bachelorabschluss angetreten wird.
Diese Kosten werden in Form von Werbungskosten berücksichtigt. Besonders profitieren können Sie, wenn Sie sämtliche Nachweise aufbewahren. Zu den Kosten, die Sie absetzen können, zählen unter anderem:
- Gebühren für Prüfungen
- Semesterbeiträge
- Gebühren für die Nutzung einer Bibliothek
- Kauf von Fachliteratur
- Fahrtkosten von Zuhause an die Universität oder Hochschule
- Studienkredite
- Anschaffung eines Laptops, Druckers oder Zubehör
- Stifte, Blöcke, Papier und andere Schreibutensilien
- Sprachkurse
- Nachhilfe
6. Sonderausgaben
Wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen senken wollen, sollten Sonderausgaben berücksichtigt werden. Im Normalfall werden Kosten, die im Rahmen des Privatlebens anfallen, nicht steuerlich begünstigt. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, die sich durchaus lohnen können. Dazu gehören die Kirchensteuer oder Kosten für bestimmte Institutionen oder Vereine für steuerbegünstigte Zwecke. Hierzu zählen Spenden.
Wenn Sie nach einer Scheidung Unterhalt für einen Lebenspartner zahlen, kann das steuerlich berücksichtigt werden. Auch Kinderbetreuungskosten können in Form von Sonderausgaben geltend gemacht werden.
7. Unfallkosten
Unfallkosten gehören zu den eher ungewöhnlichen Steuertricks. Wenn es im Umfeld Ihrer beruflichen Aktivitäten zu einem Unfall gekommen ist, können Sie Werbungskosten absetzen. Zumindest dann, wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht übernimmt. Das ist ebenfalls möglich, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug gekommen ist, das nicht ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.
8. Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen
Sollten Sie aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz haben und daher zweifach Mietzahlungen tätigen, können Sie hier Kosten von der Steuer absetzen lassen. Die Kosten, die Sie absetzen wollen, müssen unter 1.000 Euro monatlich liegen.
Allerdings gelten hier spezielle Voraussetzungen, die beachtet werden müssen:
- Die Nutzung der Zweitwohnung darf ausschließlich berufliche Gründe haben
- Zudem muss die zu hinterlegende Strecke beachtet werden
- Der Weg zwischen Zweitwohnung und Tätigkeitsstätte muss mindestens halb so gering sein wie die Entfernung zwischen Tätigkeitsstätte und Erstwohnung
9. Arbeitskleidung
Müssen Sie in Ihrem Beruf eine spezielle Kleidung tragen, können Sie anfallende Reinigungskosten in der Steuer geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Kleidungsstücke, die ein Firmenemblem aufgedruckt haben. Auch spezielle Arbeitsschutzbekleidung zählt dazu.
Beispiele sind Arztkittel oder ein Labormantel für Chemiker. Die Sportkleidung von Sportlehrern oder schützende Kleidung von Handwerkern zählt zu diesem Bereich und kann steuerlich abgesetzt werden.
Hier stehen Steuersparern zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die Kosten für die Reinigung können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Das gilt übrigens auch, wenn Sie die Kleidung nicht in einer Wäscherei waschen lassen, sondern die Kleidungsstücke selbst reinigen. Personen, die selbst waschen, können Pauschalen anwenden.
10. Kosten für Makler
Sie haben im letzten Jahr einen neuen Job angenommen oder mussten den Standort wechseln und daher umziehen? Wenn Ihr Umzug berufsbedingt war, können Sie anfallende Kosten für einen Makler steuerlich absetzen lassen. Als Grund gilt beispielsweise, wenn Ihr Weg zur Arbeit aufgrund des Umzugs deutlich reduziert wurde. Solche Kosten können Sie als Werbungskosten geltend machen.
11. Verlustvorträge summieren lassen
Auf der Suche nach besonders lohnenden Tipps für Steuererklärung? Dieser Trick darf nicht fehlen. Sollten Sie sich in einer Zweitausbildung befinden, müssen Sie nicht gezwungenermaßen ein eigenes Einkommen beziehen, um Ausgaben von der Steuer geltend zu machen. Wenn sich ein Verlust aus der Steuer ergibt, können Sie die Feststellung eines Verlustvortrags prüfen lassen.
Das Finanzamt sieht sich die Ausgaben genau an und kann die Verluste vormerken. Das kann auch über mehrere Jahre funktionieren. Steigen Sie anschließend in einen Beruf ein, können diese Verluste geltend gemacht werden. Über viele Jahre kann sich diese Vorgehensweise besonders bezahlt machen.
12. Medikamente
Wenn Sie Kosten aus gesundheitlichen Gründen tragen müssen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können diese von der Steuer abgesetzt werden. Diese müssen von einem Arzt verordnet werden. Möglichkeiten sind beispielsweise Brillen, Kontaktlinsen, Rollstühle oder eine Physiotherapie.
Auch ungewöhnliche Kosten können an dieser Stelle berücksichtigt werden. Wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen das eigene Haus umbauen muss, kann dies in der Steuererklärung angegeben werden. Wichtig ist, dass vorab ein ärztliches Attest ausgestellt wird, das die medizinischen Gründe darlegt und über Schwierigkeiten aufklärt.
Zudem gilt eine weitere Voraussetzung, die bei der Steuergestaltung beachtet wird: Die Summe für die entsprechende Leistung darf die zumutbare Eigenbelastung nicht überschreiten. Was genau als zumutbare Eigenbelastung gilt, wird berechnet, indem persönliches Einkommen und Familienstand einbezogen werden.
13. Arbeitszimmer
Dieser Tipp ist besonders wichtig, wenn Sie sich für „Steuern sparen als Selbstständiger“ interessieren. Selbstständige, die hauptsächlich von Zuhause aus arbeiten, können Kosten für ein Arbeitszimmer in der Steuererklärung angeben. Ein häusliches Arbeitszimmer muss über eine häusliche Anbindung verfügen. Das heißt, dass es zu einem privaten Haus oder einer Wohnung gehören muss.
- Es handelt sich rechtlich um einen Ort, der überwiegend für gedankliche, organisatorische und schriftliche Aufgaben genutzt wird, die im Kontext des eigenen Berufes stehen
- Die private Nutzung des Raumes darf maximal 10 Prozent betragen
- Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, der von anderen Räumen getrennt ist
Ob die Kosten anerkannt werden oder nicht, hängt auch von der abgesetzten Ausstattung ab. Diese müssen beruflichen Zwecken dienen. Nutzungsfremde Möbel sollten außerhalb dieses Raumes aufgestellt werden. Klassische Beispiele sind Bürostühle, Telefone oder Schreibtische. Weitere Möglichkeiten sind:
- Heizung
- Wasser
- Strom
- Miete
- Regale
- Reparaturen
- Versicherungsbeiträge
- Renovierung
- Computer
- Bücher
- Reinigungskosten
Noch einfacher ist es, die Kosten für das Arbeitszimmer abzusetzen, wenn ein separates Zimmer in einem Bürogebäude gemietet wurde. Diese Kosten werden in Form von Betriebsausgaben geltend gemacht.
14. Kosten für Handwerker und andere Dienstleistungen
Zu den Tipps und Tricks der Steuererklärung gehören Kosten für Dienstleistungen. Eine Person mit eigenem Haus oder eigener Wohnung kann bestimmte Kosten steuerlich absetzen. Der Gesetzgeber erlaubt steuerliche Vergünstigungen in bestimmten Bereichen. Materialkosten gehören nicht dazu, allerdings werden 20 Prozent von anfallenden Arbeits- und Lohnkosten begünstigt.
Hier können verschiedene Dienstleister berücksichtigt werden: Dazu gehören Reparaturarbeiten im Badezimmer oder an bestimmten Geräten oder Renovierungsarbeiten wie das Streichen oder das Verlegen neuer Böden. Auch Reinigungsarbeiten können steuerlich abgesetzt werden.
15. Berufliche Kommunikation
Dieser Punkt gehört ebenfalls zu den nützlichen Steuertricks: Telefonate und die Nutzung eines Smartphones sind in Ihrem Beruf unerlässlich? Dann können Sie Smartphones oder Festnetzgeräte steuerlich absetzen. Diese werden in Form von Werbungskosten berücksichtigt und haben maximal die Höhe von 20 Euro im Monat.
Nützliche Steuertricks: Was kann ich ohne Belege von der Steuer absetzen?
Es gibt einige Bereiche, in denen Sie einen bestimmten Betrag ohne Nachweis von der Steuer absetzen können. Diese Bereiche sind besonders wissenswert, um die Möglichkeiten von Steuertricks auszunutzen.
Bereich | Höhe |
Fachliteratur | 80 € |
Arbeitsmittel | 110 € |
Bewerbungskosten | 8,50 € pro Bewerbung mit Mappe/ 2,50 € für Kurzbewerbungen |
Gebühren für die Kontoführung | 16 Euro |
Pendlerpauschale | 0,30 Euro pro Kilometer (0,35 Euro ab 21. Kilometer) |
Internet- und Telefonanschluss | 240 Euro |
Fazit: Geld sparen mit diesen wertvollen Steuertricks
Zusammenfassend gibt es einige Steuer-Tricks, die Steuersparer nutzen können, um mehr aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Kosten werden etwa für die Reinigung von Arbeitskleidung oftmals nicht geltend gemacht, da es sich um eher unbekannte Steuertricks handelt.
Zu den weiteren Steuertricks gehört es, Maklerkosten abzusetzen. Dies gilt, wenn eine Person berufsbedingt umziehen muss, um beispielsweise die Anreisezeit zur Arbeit stark zu verkürzen. Verlustvorträge können sich in der Steuer besonders bezahlt machen.
Auch die Kosten für Weiterbildungen, Erst- und Zweitausbildung können einen großen Unterschied machen und sollten bei den Steuertricks nicht vernachlässigt werden. Bewahren Sie alle nötigen Unterlagen auf, um Ihre Kosten nachweisen zu können, um maximal profitieren zu können.
Besonders praktisch sind Steuer-Tricks, wenn es um Bereiche geht, die Sie ohne Belege steuerlich absetzen können. In bestimmten Höhen müssen Sie hier nicht allzu sehr auf Ihre Unterlagen achten. Dazu gehören beispielsweise Fachliteratur in Höhe von 80 Euro oder ein Internet- und Telefonanschluss in Höhe von 240 Euro.
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