Weniger Steuern zahlen: Wie verringern Sie Ihre Steuerlast?
Weniger Steuern zahlen ist für Unternehmer und Selbstständige seit jeher ein zentrales Thema – denn eine hohe Steuerlast kann die Rentabilität erheblich beeinflussen. Studien zeigen, dass Unternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich nicht nur besonders viele Steuern zahlen, sondern auch, dass die Steuerbelastung noch ansteigt.
Diese Entwicklung macht eine gezielte Steuerplanung unerlässlich – auch für Sie.
Durch eine strategische Steueroptimierung sowie die Nutzung gesetzlicher Freibeträge und Steuervergünstigungen können Sie als Unternehmer Ihre Abgaben nämlich erheblich reduzieren, was Ihnen mehr finanziellen Spielraum für Investitionen und Wachstum verschafft.
Wir geben Ihnen praktische Tipps und zeigen Ihnen Strategien, mit denen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen senken und damit Ihre Steuerlast effektiv reduzieren können. Dank unserer Tipps können Sie Ihre Steuerlast minimieren, um mehr von Ihrem hart verdienten Geld behalten oder reinvestieren.
Weniger Steuern zahlen: Welche Methoden zur Steueroptimierung gibt es?
Das endgültige Ziel einer optimierten Steuergestaltung ist es, selbstverständlich immer Geld zu sparen und am Ende mehr für Investitionen oder für private Vorhaben übrigzuhaben. Dabei ist die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens ein zentraler Aspekt.
Als Unternehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Steuerlast zu senken und somit mehr finanzielle Mittel für Investitionen und Wachstum zu gewinnen.
In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen bewährte Methoden vor, mit denen Sie Betriebsausgaben effizient nutzen, strategisch investieren und von steuerfreien Leistungen profitieren können. Durch eine gezielte Nutzung dieser Strategien können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen wirksam verringern und Ihre finanzielle Situation optimieren.
1. Betriebsausgaben effektiv nutzen
Betriebsausgaben sind Kosten, die durch den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens entstehen und steuerlich absetzbar sind. In Deutschland können Sie diese Ausgaben direkt von Ihren Betriebseinnahmen abziehen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast verringern.
Zu den gängigen Betriebsausgaben zählen unter anderem:
- Mieten für Geschäftsräume
- Büromaterial
- Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte als Unternehmer
- Fortbildungskosten
- Gehälter für Mitarbeiter
- Aufwendungen für Werbemaßnahmen
- Telekommunikationskosten
- Ausgaben für beruflich genutzte Fahrzeuge
Damit Sie diese Kosten steuerlich geltend machen können, sollten Sie alle Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren. Alle Belege und Rechnungen sollten sorgfältig aufbewahrt und klar nachvollziehbar sein. Außerdem ist es ratsam, digitale Kopien der Dokumente anzufertigen – nur für den Fall, dass mal etwas verloren geht.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass die Ausgaben eindeutig dem betrieblichen Zweck zuzuordnen sind, um mögliche Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden.
Bei all dem können Softwarelösungen zur Buchhaltung, die Ihnen helfen, Ihre Ausgaben effizient zu verwalten und automatisch zu kategorisieren, extrem nützlich sein. Beispiele für beliebte Steuersoftwarelösungen sind WISO, Taxfix oder Smartsteuer.
2. Investitionen und Abschreibungen
Durch gezielte Investitionen können Sie nicht nur Wachstum fördern, sondern auch die Steuerlast Ihres Unternehmens senken. Abschreibungen dieser Investitionen ermöglichen es, die Kosten von Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen, was das zu versteuernde Einkommen mindert.
Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, die Sie nutzen können:
- Die lineare Abschreibung verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts.
- Im Gegensatz dazu ermöglicht die degressive Abschreibung eine höhere Abschreibung in den ersten Jahren, was besonders in der Anfangsphase von Investitionen steuerliche Vorteile bietet.
- Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Sonderabschreibung, die kleinen oder mittleren Unternehmen zusätzliche Abschreibungen in den ersten Jahren nach der Gründung erlaubt.
Beachten Sie außerdem, dass es je nach Wert des Wirtschaftsguts unterschiedliche Bestimmungen gibt:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis zu 800 Euro (netto) können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden – müssen aber nicht.
- Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 800,01 Euro und 1.000 Euro können in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Das vereinfacht die Steuerverwaltung.
- Höherwertige Wirtschaftsgüter hingegen müssen nach den regulären Abschreibungsmethoden linear oder degressiv über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden.
Diese Differenzierung ermöglicht es Unternehmen, kleinere Anschaffungen sofort steuerlich geltend zu machen und größere Investitionen langfristig zu planen und zu nutzen.
Kleine und mittlere Unternehmen können außerdem den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, um bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten eines Investitionsobjektes bereits vor der Anschaffung abzuziehen. Dies senkt die Steuerlast im Jahr der Anschaffung und verschiebt die restliche Steuerzahlung in spätere Jahre.
Für die strategische Planung von Investitionen ist es also immens wichtig, den optimalen Zeitpunkt und die passende Abschreibungsmethode zu wählen. Investitionen sollten so getätigt werden, dass sie mit den finanziellen Zielen und der Steuerstrategie des Unternehmens im Einklang stehen.
Eine frühzeitige Planung mit der Kanzlei SUP kann Ihnen helfen, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und langfristig finanzielle Vorteile zu sichern.
3. Steuerfreie und steuerbegünstigte Leistungen
Steuerfreie Sachbezüge und geldwerte Vorteile bieten in Deutschland attraktive Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast.
Zu den bekanntesten Beispielen zählen:
- Dienstwagen: Ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, kann als geldwerter Vorteil gelten und ist steuerlich begünstigt. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird nach der 1-%-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt.
- Gesundheitsförderung: Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Zuschüsse zu Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder betriebliche Gesundheitsprogramme sind bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Gesundheitsfördernde Maßnahmen müssen den Anforderungen des § 3 Nr. 34 EStG entsprechen und zertifiziert sein.
- Jobtickets: Auch ein Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr ist steuerfrei und kann zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
4. Steuerliche Vorteile durch Spenden und Sponsoring
In Deutschland können Spenden an gemeinnützige Organisationen in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte Ihres Unternehmens steuerlich abgesetzt werden. Sponsoring ist als Betriebsausgabe absetzbar, wenn ein wirtschaftlicher und werblicher Nutzen nachweisbar ist.
Für die Absetzbarkeit müssen Spendenbescheinigungen und Sponsoringverträge sorgfältig dokumentiert werden. Strategisch sollten Spenden und Sponsoring auf Projekte ausgerichtet sein, die zum Unternehmensimage passen. So profitieren Sie nicht nur steuerlich, sondern stärken auch Ihre Markenpräsenz.
5. Gewinnverlagerung und Verlustverrechnung
Gewinnverlagerung bedeutet, Gewinne in steuerlich günstigere Perioden oder in andere Gesellschaften zu verlagern. Verlustverrechnung ermöglicht es, Verluste aus einem Jahr mit Gewinnen aus anderen Jahren zu verrechnen, wodurch die Steuerlast gesenkt wird. In Deutschland können Verluste bis zu einer Million Euro unbegrenzt vorgetragen und bis zu fünf Millionen Euro in das Vorjahr zurückgetragen werden.
Es ist wichtig, die gesetzlichen Grenzen zu beachten – sonst kann es schnell ernsthaft Ärger mit dem Finanzamt geben. Sie sollten ihre Gewinn- und Verlustsituation regelmäßig analysieren und geeignete Maßnahmen zur Gewinnverlagerung und Verlustverrechnung ergreifen.
Eine frühzeitige Planung und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sind entscheidend, um diese Möglichkeiten effektiv zu nutzen und die Steuerlast langfristig zu senken – auch dabei kann die Kanzlei SUP Sie unterstützen.
6. Rechtsformspezifische Steuertricks
Neben den erläuterten Methoden gibt es noch zahlreiche weitere, die teils nur auf spezifische Rechtsformen anwendbar sind. Sind Sie gerade dabei, ein Unternehmen zu gründen oder möchten Sie einen Formwechsel vornehmen, sollten Sie die steuerlichen Vor- und Nachteile jeder Rechtsform unbedingt präsent haben.
Rechtsform | Steuerliche Vorteile |
Einzelunternehmen | Einfache und kostengünstige Gründung Keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommenssteuer Nutzung des Grundfreibetrags (10.908 Euro im Jahr 2023) |
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | Keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommenssteuer Flexible Gewinnverteilung Gemeinsame Nutzung von Freibeträgen und Betriebsausgaben |
OHG (Offene Handelsgesellschaft) | Keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommenssteuer Möglichkeit der Thesaurierung von Gewinnen zur Steueroptimierung |
KG (Kommanditgesellschaft) | Keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommenssteuer Begrenzte Haftung für Kommanditisten Flexible Gewinnverteilung |
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | Möglichkeit der Körperschaftsteuer von 15 %, um mit einer GmbH Steuern zu sparen Geringere Gewerbesteuer durch Nutzung des Hebesatzes Mit einer Holding Steuern sparen |
AG (Aktiengesellschaft) | Möglichkeit der Körperschaftsteuer von 15 % Nutzung von Verlustvorträgen und- Rückträgen Steuerliche Vorteile durch Kapitalerhöhung und Ausgabe von Aktien |
GmbH & Co. KG | Kombination aus den Vorteilen der GmbH und KG Begrenzte Haftung Möglichkeit der Nutzung von Verlustvorträgen Geringere Steuerlast durch gewerbesteuerliche Begünstigungen |
Beispiel für einen Rechtsformwechsel zur Steueroptimierung
Nehmen wir an, Herr Müller betreibt ein erfolgreiches Einzelunternehmen und erzielt jährlich einen Gewinn von 150.000 Euro. Er überlegt, ob es steuerlich vorteilhafter wäre, sein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln.
Aktuelle Situation als Einzelunternehmer:
- Einkommenssteuer: Herr Müller zahlt auf seinen Gewinn die Einkommenssteuer, die sich aus dem progressiven Steuertarif ergibt. Bei einem Gewinn von 150.000 Euro liegt der Einkommenssteuersatz in Deutschland im Spitzensteuersatzbereich bei etwa 45 % (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
- Grundfreibetrag: Herr Müller kann den Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2023) nutzen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen auf 139.092 Euro reduziert.
- Gesamtsteuerlast: Bei einem Steuersatz von etwa 45 % ergibt sich eine Steuerlast von ca. 62.591 Euro.
Situation nach Umwandlung in eine GmbH:
- Körperschaftsteuer: Die GmbH zahlt auf den Gewinn Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %. Bei einem Gewinn von 150.000 Euro beträgt die Körperschaftsteuer 22.500 Euro.
- Gewerbesteuer: Zusätzlich fällt Gewerbesteuer an. Nehmen wir an, der Hebesatz liegt bei 400 %. Der Gewerbesteuerbetrag beträgt dann 150.000 Euro * 3,5 % * 4 = 21.000 Euro.
- Ausschüttung an Herrn Müller: Der verbleibende Gewinn nach Steuern (150.000 – 22.500 – 21.000 = 106.500 Euro) kann als Dividende an Herr Müller ausgeschüttet werden. Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag, also etwa 26,375 %. Die Steuer auf die Dividende beträgt dann 28.062,38 Euro.
- Gesamtsteuerlast: Die Gesamtsteuerlast beträgt also 22.500 Euro (Körperschaftsteuer) + 21.000 Euro (Gewerbesteuer) + 28.062,38 Euro (Abgeltungssteuer) = 71.562,38 Euro.
Vergleich
- Einzelunternehmen: Gesamtsteuerlast ca. 62.591 Euro.
- GmbH: Gesamtsteuerlast ca. 71.562,38 Euro.
In diesem Beispiel erscheint die Steuerlast bei einer GmbH zunächst höher.
Jedoch können weitere Vorteile genutzt werden:
- Nutzung von Verlustvorträgen,
- Reduzierung der Gewerbesteuer durch Hebesatzanpassungen
- Gewinne in der GmbH thesaurieren
- Vorteil der Haftungsbeschränkung
Dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, wie ein Wechsel der Rechtsform die steuerliche Situation eines Unternehmens verändern kann und zeigen, dass eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und eine Beratung durch einen Steuerexperten unerlässlich sind.
Fazit: Mit gezielter Steueroptimierung weniger Steuern zahlen
Wie Sie sehen, gibt es zahlreiche Methoden zur Steueroptimierung, mit denen Sie am Ende bares Geld sparen und für nützliche Dinge nutzen können – Steuern sparen als Selbstständiger ist also gar nicht so schwer. Die von uns vorgestellten Methoden sind allesamt legal. Sofern Sie auf eine ordentliche Dokumentation achten, haben Sie vonseiten des Finanzamts also nichts zu befürchten.
Legale Steuertricks für Selbstständige und praktische Steuersparmodelle helfen sowohl jungen als auch bereits etablierten Unternehmen dabei, Steuervergünstigungen zum Wachstum zu nutzen und sollten deshalb unbedingt genutzt werden.
Unser Team bei der Kanzlei SUP hilft Ihnen bei diesem Vorhaben, indem wir Sie bei Ihren Steueroptimierungsstrategien unterstützen, sodass Sie sich voll und ganz auf das operative Tagesgeschäft Ihres Unternehmens konzentrieren können.