Zu versteuerndes Einkommen senken: 9 effektive Strategien

Zu versteuerndes Einkommen senken
Benjamin Urbach Steuerexperte
Verfasst von Benjamin Urbach

Steuern sparen ist zentral für den Unternehmens- und den persönlichen Erfolg. Klar, ohne eine zündende Geschäftsidee, eine gute Unternehmensstruktur und die richtigen Mitarbeiter geht auch nichts. Mit Hilfe von ein paar kleinen Steuertricks können Sie die Menge des Kapitals, das Ihnen für Reinvestitionen zur Verfügung steht, deutlich erhöhen und Ihr zu versteuerndes Einkommen senken.

Ob durch das geschickte Absetzen von Betriebsausgaben, Investitionen in das eigene Unternehmen oder durch die Nutzung steuerlicher Vorteile privater Vorsorge – es gibt zahlreiche Strategien, die Ihnen dabei helfen können, Ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.

Wir von der Kanzler SUP verraten Ihnen, wie Sie weniger Steuern zahlen und Ihr hart verdientes Geld anschließend besser nutzen können.

Grundlegende Steuerbegriffe und deren Bedeutung

Zunächst einmal sollten Sie ein paar grundlegende Begriffe kennen. Wer weiß, vielleicht haben Sie sich ja noch nie mit Steueroptimierung beschäftigt?

Jedenfalls gibt es einige zentrale Begrifflichkeiten, um sich mit weitergehenden Themen hinsichtlich Steuergestaltung zu beschäftigen:

Zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen ist der Betrag, der nach Abzug aller zulässigen Ausgaben und Freibeträge von Ihrem Gesamteinkommen übrig bleibt und auf den letztlich die Einkommenssteuer erhoben wird.

Es ist wichtig, diesen Begriff nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln, welches das Gesamteinkommen vor Abzügen darstellt. Ebenso unterscheidet sich das zu versteuernde Einkommen vom Nettoeinkommen, das nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist in Deutschland eine der wichtigsten Steuerarten und betrifft sowohl Unternehmer als auch Angestellte. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Das deutsche Einkommensteuersystem ist progressiv. Der Steuersatz nimmt also mit steigendem Einkommen zu. 

Um die Steuerlast zu berechnen, wird das zu versteuernde Einkommen zunächst in verschiedene Einkunftsarten unterteilt, wie Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. 

Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Anhand von Einkommensstufen und entsprechenden Steuersätzen wird schließlich die Einkommensteuer ermittelt. 

Die Berechnung erfolgt dabei höchst individuell und hängt von Faktoren wie zum Beispiel Ihren persönlichen Verhältnissen und Ihrem Einkommensniveau ab, weshalb eine Beispielrechnung nicht sehr sinnvoll ist. Sie können allerdings den Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen nutzen. Dieser zeigt Ihnen genau an, mit wie viel zu zahlender Einkommensteuer Sie rechnen müssen.

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren

Solidaritätszuschlag

Alleinstehende mit maximal 18.130 Euro Steuern im Jahr sind vom Soli befreit. Für Paare liegt die Freigrenze bei 36.260 Euro. Andernfalls kommt auf das, was Sie als Einkommensteuer zahlen müssen, noch der Solidaritätszuschlag obendrauf.

Den vollen Satz von 5,5 % müssen nur Menschen mit einer Einkommensteuerschuld von mehr als 31.528 Euro bezahlen. Alle dazwischen liegen in einer sogenannten Milderungszone, in der der zu zahlende Prozentsatz progressiv ansteigt.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird dann fällig, wenn Sie Mitglied in einer Religionsgemeinschaft sind. Wie hoch sie ist, hängt vom Bundesland ab. In Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuersatz beispielsweise bei 4,5 % der festgesetzten Einkommensteuer.

Zu versteuerndes Einkommen senken: 9 Möglichkeiten der Steueroptimierung

Um das vorherige Kapitel zusammenzufassen: In Deutschland müssen Sie ganz schön hohe Steuern bezahlen. Im internationalen Vergleich ist die Belastung sogar eine der höchsten. Im Folgenden werden wir Ihnen deshalb verschiedene Strategien und Maßnahmen vorstellen, die dabei helfen können, Ihre Steuerlast zu reduzieren.

1. Betriebsausgaben absetzen

Betriebsausgaben abzusetzen, ist eine der effektivsten Methoden, um Gewinne zu senken. Senken Sie Ihre Gewinne, müssen Sie sich automatisch weniger Gedanken darüber machen, was Sie mit diesen anstellen.

Unter anderem folgende Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben:

KategorieBeispiele
BürokostenMiete, Strom, Wasser, Büromöbel, EDV-Technik, Bürobedarf, Reinigungskosten
GeschäftsreisenFahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen, Reisekosten, Parkgebühren
FortbildungSeminargebühren, Fachliteratur, Reisekosten zu Schulungen, Kosten für Weiterbildungen
FahrzeugkostenLeasingraten, Benzin, Reparaturen, Versicherungen, Abschreibungen
WerbungAnzeigen, Flyer, Online-Werbung, Sponsoring, Marketingmaterialien
PersonalkostenGehälter, Löhne, Sozialabgaben, Fortbildungskosten für Mitarbeiter, Boni
VersicherungenBetriebshaftpflicht, Berufsgenossenschaft, Betriebsunterbrechungsversicherung
KommunikationTelefonkosten, Internetkosten, Portokosten
BeratungskostenSteuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung
Miet- und LeasingkostenMiete für Geschäftsräume, Leasingraten für Maschinen und Fahrzeuge
Sonstige AusgabenSoftwarelizenzen, Mitgliedsbeiträge, Gebühren für berufliche Verbände, Kontoführungsgebühren
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Betriebsausgaben sind also Ausgaben, die Sie in aller Regel ohnehin haben, wenn Sie ein Unternehmen Ihr Eigen nennen können. Einige dieser Ausgaben können Sie komplett vom Gewinn abziehen – das sind die uneingeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Mieten
  • Versicherungen
  • Reparaturen
  • Löhne
  • Gehälter

Außerdem gibt es beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben wie:

  • Firmenfahrzeug
  • Geschäftsessen
  • Geschenke
  • Bewirtung
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Häusliche Arbeitszimmer

Ein praktischer Tipp ist, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und gut zu dokumentieren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gewappnet zu sein. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, kleinere Anschaffungen sofort und größere Investitionen über die Jahre hinweg abzuschreiben, um langfristig von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Und: Lassen Sie von der Kanzlei SUP regelmäßig prüfen, welche Ihrer Ausgaben steueroptimierend abgesetzt werden können.

2. Investitionen in Ihr Unternehmen

Im Unternehmen reinvestiertes Geld müssen Sie nicht versteuern und profitieren obendrein vom weiteren Wachstum Ihres Unternehmens.

Durch Abschreibungen auf das Betriebsvermögen können Sie die Kosten für größere Anschaffungen wie Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge über mehrere Jahre hinweg steuerlich geltend machen. Dies reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich und somit Ihre Steuerlast. 

Beachten Sie unbedingt, dass es verschiedene Abschreibungsmethoden gibt, nämlich linear und degressiv. Außerdem gibt es Sonderabschreibungen.

Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung wird der Wert eines Wirtschaftsguts gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Das bedeutet, dass jedes Jahr derselbe Betrag als Abschreibung angesetzt wird. Diese Methode ist einfach und leicht nachvollziehbar.

Beispiel:

Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. Die jährliche Abschreibung beträgt 10.000 Euro / 5 Jahre = 2.000 Euro pro Jahr.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung hingegen ermöglicht höhere Abschreibungen in den ersten Jahren und geringere in den späteren Jahren. Dadurch sinkt der Abschreibungsbetrag jedes Jahr. Diese Methode kann vorteilhaft sein, um in den ersten Jahren höhere steuerliche Entlastungen zu erzielen.

Beispiel:

Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 Euro und wendet einen degressiven Abschreibungssatz von 20 % an. Im ersten Jahr beträgt die Abschreibung 20 % von 10.000 Euro = 2.000 Euro. Im zweiten Jahr werden 20 % von 8.000 Euro (Restwert nach dem ersten Jahr) = 1.600 Euro abgeschrieben, und so weiter.

Investitionen in Maschinen und Anlagen bieten darüber hinaus weitere Vorteile. Sie erhöhen die Produktivität und Effizienz Ihres Unternehmens, was sich langfristig positiv auf Ihre Gewinne auswirkt. Gleichzeitig können Sie durch gezielte Investitionen in innovative Technologien Ihre Marktposition stärken und neue Geschäftsfelder erschließen.

Sonderabschreibung

Darüber hinaus gibt es Sonderabschreibungen, die Sie unter bestimmten Umständen nutzen können. Ein Beispiel hierfür ist die Sonderabschreibung nach §7g EStG, die es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zusätzlich zur regulären Abschreibung abzusetzen.

Diese Sonderabschreibung kann in den ersten fünf Jahren der Nutzung des Wirtschaftsguts geltend gemacht werden.

Steuern sparen Gutverdiener

3. Steuerfreie Rücklagen und Sonderabschreibungen

Auch steuerfreie Rücklagen können eine effektive Methode sein, um Ihr versteuerndes Einkommen zu senken – und später finanzielle Schwankungen abzufedern. Rücklagen werden aus den Gewinnen gebildet. Je nach Rechtsform unterscheiden sich Voraussetzungen und Regelungen hierzu.

Führen Sie eine GmbH, müssen Sie die Rücklagen etwa unter Gewinnrücklagen buchen. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften erhöhen Rücklagen einfach nur das Eigenkapital.

Später können Sie die zurückgelegten Gewinne dann nutzen, um Investitionen zu tätigen oder schlechtere Zeiten zu überstehen.

4. Familienangehörige anstellen

Haben Sie ein recht kleines Unternehmen, kann es sich lohnen, Familienangehörige, wie etwa Ehepartner oder Kinder, anzustellen. Durch die Beschäftigung von Familienmitgliedern können Sie Gehälter als Betriebsausgaben absetzen, was das zu versteuernde Einkommen reduziert und somit die Steuerlast Ihres Unternehmens senkt. 

Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Die Anstellung muss nämlich zu marktüblichen Konditionen erfolgen und die Tätigkeit tatsächlich erbracht werden. Sie können also nicht einfach 10.000 Euro im Monat auf das Konto Ihres 15-jährigen Sohnes überweisen, ohne dass dieser überhaupt für Sie arbeitet. 

Das betroffene Familienmitglied benötigt einen klaren, rechtlich gültigen Arbeitsvertrag. Außerdem müssen Sie dem Finanzamt regelmäßige Gehaltszahlungen nachweisen können. Für Kinder gilt, dass sie mindestens 13 Jahre alt sein müssen und die Arbeit nicht den schulischen Verpflichtungen entgegenstehen darf.

5. Private Vorsorge und deren steuerliche Vorteile

Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können in vielen Fällen steuerfrei vom Bruttogehalt abgezogen werden. Das mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen unmittelbar und reduziert somit Ihre Steuerlast. Ebenso können Unternehmen für ihre Mitarbeiter Beiträge zur bAV leisten, die ebenfalls steuerlich abzugsfähig sind, was sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer attraktiv ist.

Auch wenn Sie privat versichert sind, können Sie steuerliche Vorteile nutzen. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben abzugsfähig und können so Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich mindern. Auch die Pflegeversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden.

6. Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)

Um als Einzelunternehmer Steuern zu sparen, haben Sie ebenfalls verschiedene Möglichkeiten. Ein besonders effektiver Steuertrick ist die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB). 

Mit dem IAB können Sie bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter bereits vor deren tatsächlichem Erwerb steuerlich geltend machen. Sie können also Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Bildung des Abzugsbetrags erheblich senken.

Der Vorteil liegt darin, dass Sie steuerliche Entlastungen vorziehen und somit Ihre Liquidität verbessern können. Wenn Sie größere Investitionen planen, kann das überaus nützlich sein.

Zu versteuerndes Einkommen senken für Unternehmen

7. Firmenfahrzeug steuerlich nutzen

Beim Thema Firmenfahrzeug können Sie verschiedene Steuersparmodelle nutzen, um von Steuervergünstigungen zu profitieren. Nutzen Sie das Fahrzeug überwiegend betrieblich, können die Anschaffungs- und Betriebskosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Für privat genutzte Firmenfahrzeuge bietet die 1-Prozent-Regelung eine einfache Möglichkeit der Versteuerung. Dabei wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert.

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8. Spenden und deren steuerliche Abzugsfähigkeit

Sie wollen Steuern sparen, fühlen sich dabei aber nicht ganz so gut? Sie möchten Ihr Geld lieber der Allgemeinheit zukommen lassen? Dann verraten wir Ihnen gerne, wie Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – denn die Spenden bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig Gutes zu tun. 

Sie können Spenden an gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder kirchliche Einrichtungen steuerlich geltend machen. Bis zu 20 Prozent Ihres zu versteuernden Einkommens können Sie so als Sonderausgaben absetzen.

Falls Ihre Spenden diesen Betrag übersteigen, können Sie den überschüssigen Teil in den folgenden Jahren vortragen und dort absetzen.

Und das Beste daran: Sie können sich aussuchen, an wen Ihr hart verdientes Geld fließt – und nehmen dem Staat diese wichtige Entscheidung ab.

Es ist immens wichtig, dass Sie alle Spendenbelege sorgfältig aufbewahren, da das Finanzamt diese als Nachweis verlangt. Für Spenden bis 300 Euro reicht ein einfacher Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg als Nachweis aus. Bei höheren Beträgen benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung der empfangenden Organisation.

9. Nutzung von steuerlichen Beratungsleistungen

Zu guter Letzt wären da noch die steuerlichen Beratungsleistungen. Diese können für Sie und Ihr Unternehmen unheimlich vorteilhaft sein. Ein erfahrener Steuerberater kennt die neuesten gesetzlichen Regelungen und Steuertricks und kann deshalb individuell an Ihre Situation angepasste Strategien zur Steueroptimierung entwickeln. 

Die daraus resultierende Senkung Ihrer Steuerlast macht die Kosten der Beratung in der Regel schnell mehr als nur wett. Steuerberater helfen Ihnen außerdem nicht nur dabei, alle Abzugsmöglichkeiten so gut es geht auszuschöpfen, sondern auch, mögliche Fehler und damit verbundene Strafen zu vermeiden – zum Beispiel beim Thema Familienangehörige im eigenen Unternehmen.

Wie viel eine Steuerberatung, letztlich kostet, hängt stark von Komplexität und Umfang der Beratungsleistung ab. Betrachten Sie diese Ausgaben jedenfalls als Investition, die sich langfristig auszahlen kann. Zudem entlastet ein Steuerberater Sie von zeitaufwendigen administrativen Aufgaben, sodass Sie sich uneingeschränkt auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Ein weiterer Vorteil ist, dass beruflich bedingte Steuerberatungskosten steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dazu zählen unter anderem Beratungsleistungen, die zur Ermittlung Ihrer Einkünfte genutzt wurden.

Wie können Sie Ihr versteuerndes Einkommen senken?

Zu versteuerndes Einkommen senken: Unser Fazit

Es gibt also zahlreiche effektive Strategien, mit deren Hilfe Sie entweder gleich vermeiden, viel zu versteuerndes Einkommen zu haben, oder mit deren Hilfe Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen senken können.

Von der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags über die optimale Handhabung von Firmenfahrzeugen bis hin zur gezielten Anstellung von Familienangehörigen und dem strategischen Einsatz von Spenden – jede Maßnahme zur Steuergestaltung trägt dazu bei, Ihre Steuerlast zu minimieren

Die Nutzung der Steueroptimierungsdienste bei der Kanzlei SUP kann Ihnen dabei helfen, alle steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen und langfristig erfolgreich zu sein. Nutzen Sie unsere Tipps, um mehr finanzielle Freiheit und Spielraum für Investitionen zu gewinnen.

Für weiterführende Informationen und detaillierte Strategien empfehlen wir Ihnen unsere Artikel zu den Themen „Holding Steuern sparen“ und „GmbH Steuern sparen“. So sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Steuerlast effektiv zu senken und Ihr Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln.