Steuern sparen Einzelunternehmer – 16 nützliche Steuertipps!
Sie sind Einzelunternehmer und müssen demnächst wieder Ihre Einkommensteuer bearbeiten? In diesem Bereich gibt es einige interessante Tipps, die oft ungenutzt bleiben und Ihnen dabei helfen können, mehr Geld einzusparen. Auf diese Weise können Sie das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen! In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen 16 nützliche Tipps zum Steuern sparen als Einzelunternehmer.
Als Einzelunternehmen Steuern sparen mit diesen Steuerspartipps
Im Folgenden stellen wir Ihnen einige Steuertricks vor, die Sie als Einzelunternehmen nutzen können, um Steuern zu sparen. Berücksichtigen Sie diese wertvollen Tipps, um Ihre Steuerabgaben zu reduzieren.
1. Eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice
Sie arbeiten oft von Zuhause aus in ihrem eigenen Büro? Möglicherweise haben Sie dann ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer, das es Ihnen ermöglicht, einige Bereiche steuerlich geltend zu machen. Doch was genau ist ein häusliches Arbeitszimmer und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Steueroptimierung zu erreichen?
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum in einer häuslichen Sphäre. Letzteres bedeutet, dass Ihr Büro in Ihre private Immobilie, egal ob Wohnung oder Haus, mit eingebunden sein muss. Arbeitszimmer und private Wohneinheit müssen sich demnach in unmittelbarer Nähe zueinander befinden.
In diesem Zusammenhang bedeutet “separat”, dass Ihr Arbeitszimmer von anderen Räumen getrennt sein muss. Das heißt, es reicht nicht, wenn Sie sich eine Arbeitsecke in einem privat genutzten Raum aufstellen. Es muss sich um einen eigenen Raum für berufliche Zwecke handeln. Diesen dürfen Sie zu maximal 10 Prozent für private Zwecke benutzen.
Wenn dieser Raum neben den genannten Bedingungen größtenteils dazu verwendet wird, organisatorische, gedankliche, verwaltungstechnische und schriftliche Aufgaben zu tätigen, die im Kontext Ihres Berufes stehen, handelt es sich um ein häusliches Arbeitszimmer.
Neben diesen Kriterien muss die Ausstattung mit den Anforderungen eines Arbeitszimmers übereinstimmen. Eine typische Ausstattung in einem solchen Raum besteht aus einem Schreibtisch, Regalen, Schreibtischstuhl, einem Computer oder Laptop, einem Telefon und Ähnlichem. Private Möbel, wie beispielsweise Betten, sollten hier nicht gelagert werden.
Ihr Arbeitszimmer kann alle diese Kriterien erfüllen? Hervorragend!
Dann können Sie beispielsweise folgende Kosten von der Steuer berücksichtigen lassen:
- Kosten durch Handwerker und Renovierungsarbeiten
- Telefon- und Internetanschluss
- Ausstattung (passend zu Ihrem Job)
- Wasser und Strom
- Versicherungen
- Reinigungskosten
- Miete
Sie können Zuhause nicht arbeiten, da der Platz für ein eigenes Büro nicht ausreichend ist oder Sie sich nicht konzentrieren können, weil die Kinder Sie gerne von der Arbeit abhalten? Steuerlich können Sie ebenfalls profitieren, wenn Sie sich ein Büro gemietet haben. Hier steht es Ihnen frei, die zusätzlichen Mietausgaben steuerlich abzusetzen.
2. Eigene Webseite aufbauen und aktuell halten
Als Einzelunternehmer müssen Sie vermutlich einiges an Marketing in Ihre Arbeit stecken. Dazu gehört der Aufbau einer eigenen Webseite, damit Sie neue Kunden ansprechen und bereits bestehende Kunden auf dem Laufenden halten können.
Zuerst müssen Sie eine eigene Domain kaufen. Anschließend muss eine solche Webseite programmiert werden. Dazu kommt womöglich ein Designer, um die passende Zielgruppe anzusprechen. Auch passende Inhalte werden benötigt. All diese Kosten können Sie vom Finanzamt berücksichtigen lassen.
3. Geschäftstreffen steuerlich absetzen
Inzwischen gibt es zahlreiche Optionen, um mit den eigenen Kunden laufend in Kontakt zu bleiben, wie Telefonate, Online-Meetings, E-Mails und Chatnachrichten. Dennoch bleibt der persönliche Kontakt unersetzbar, um wichtige Aspekte der Geschäftsbeziehung zu besprechen und die Beziehung zu den Kunden aktiv zu pflegen.
Hierfür bietet sich ein gemeinsames Mittagessen an, damit wichtige Themen in einem ungezwungenen Rahmen besprochen werden können. Auch diese Kosten können Sie steuerlich in Form von Bewirtungskosten geltend machen. Bis zu 70 Prozent der hierbei entstehenden Kosten können Sie vom Finanzamt berücksichtigen lassen. Dazu sollten Sie den entsprechenden Beleg aufbewahren.
4. Steuerlich profitieren durch unterschiedliche Kommunikationswege
Kosten, die für die Kommunikation anfallen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Kundengespräche über das Handy, Online-Meetings, E-Mails oder das Telefon. Dabei hat nicht jeder ein eigenes Handy für geschäftliche Dinge, deshalb können auch privat und beruflich genutzte Geräte steuerlich abgesetzt werden.
Sie benutzen Ihr Gerät größtenteils für geschäftliche Gespräche? Dann können Sie die Kosten zu 90 Prozent steuerlich absetzen. Wenn Sie rund die Hälfte für berufliche Zwecke, die andere Hälfte für private Zwecke nutzen, können Sie 50 Prozent der Kosten geltend machen.
5. Investitionsabzugsbetrag ausnutzen
Bei der Steuergestaltung spielen auch Ihre zukünftigen Pläne eine Rolle. Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen durch Investitionen voranbringen möchten, beispielsweise im Bereich der Digitalisierung, können Sie diese Kosten steuerlich absetzen lassen. Hier kann der sogenannte Investitionsabzugsbetrag genutzt werden.
- Die hierfür geplanten Kosten können vor der Anschaffung geltend gemacht werden
- Das gilt unter der Voraussetzung, dass Sie bestimmte Investitionen bereits geplant haben
- Es handelt sich hierbei um eine vielversprechende Möglichkeit, steuerlich zu profitieren, wenn Ihre Gewinne höher ausgefallen sind als erwartet
Investitionen können hierbei in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Dieses Vorgehen hilft Ihnen dabei, Ihr zu versteuerndes Einkommen senken zu können, da der Gewinn niedriger ausfällt.
6. Verluste in der Zukunft berücksichtigen lassen
Wenn ein Geschäftsjahr schlecht läuft und Verluste verzeichnet wurden, kann das Finanzamt diese in der Zukunft berücksichtigen. Sie können Verluste aus vorherigen Jahren über einen sogenannten Verlustvortrag mit Gewinnen aus den darauffolgenden Jahren verrechnen lassen und auf diese Weise Ihre Steuerbelastung senken.
7. Software
Wenn Sie für Ihre Arbeit spezielle Software benötigen, beispielsweise für die Buchhaltung, können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Gerade Personen, die viel digital arbeiten, benötigen oft mehrere Programme und können hier steuerlich sparen.
Solche Programme können Sie in Form von Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigen lassen. Seit dem Jahr 2021 gilt dies unabhängig von der Höhe der Kosten für die Software.
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter
Legale Steuertricks für Selbstständige sind nützlich und können die Steuerbelastung deutlich reduzieren. Hierzu gehören beispielsweise die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Es handelt sich dabei um frei bewegliche und abnutzbare Dinge, deren Anschaffungswert bei bis zu maximal 800 Euro liegt.
Hierzu zählen beispielsweise Telefone, Bürostühle oder Schreibtischlampen. Gerade kleinere Objekte werden oftmals vernachlässigt, können allerdings durchaus einen steuerlichen Unterschied machen, wenn sie über Jahre berücksichtigt werden.
9. Fahrzeuge und Fahrtkosten
Wenn Sie zur Ausübung Ihres Berufes viel fahren müssen, können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen. Hierzu sollten Sie ein sogenanntes Fahrtenbuch führen: Notieren Sie ordentlich und regelmäßig, welche Fahrten unternommen wurden, wohin Sie gefahren sind und wie viele Kilometer Sie zurückgelegt haben.
Sollten Sie einen Wagen haben, den Sie für berufliche und private Zwecke verwenden, können Sie diesen steuerlich berücksichtigen lassen. Setzen Sie anfallende Kosten, beispielsweise für Versicherungen, in Form von Sonderausgaben oder Werbungskosten ab. Hierfür sind die entsprechenden Belege erforderlich.
- Preislich teuer kann es werden, wenn Sie sich einen Neuwagen zu beruflichen Zwecken anschaffen wollen
- Dieser kann progressiv, also über längere Zeiträume, geltend gemacht werden
- Den Wagen können Sie als Firmenwagen deklarieren lassen
Solche hohen Kosten werden als Abschreibungsbetrag geltend gemacht. Hier gilt ein Zeitraum für Abschreibungen von sechs Jahren. Wenn Sie sich für einen Gebrauchtwagen entscheiden, gilt der beim Kauf ermittelte Preis. Um einen Wagen als Firmenwagen deklarieren zu lassen, müssen Sie ihn größtenteils zu rein beruflichen Zwecken verwenden.
10. Benötigte Arbeitsmittel steuerlich absetzen
Sie möchten weniger Steuern zahlen? Wenn Sie als Einzelunternehmer tätig sind, benötigen Sie vermutlich ganz unterschiedliche Arbeitsmittel. Hierzu zählen Schreibwaren wie Stifte, Blöcke oder auch teurer Bürobedarf wie Drucker oder andere elektronische Geräte, die Ihnen Ihre Arbeit erleichtern. All diese Dinge, die Sie zur Ausübung Ihres Berufes benötigen, können steuerlich abgesetzt werden.
Das gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Diese Gegenstände müssen Sie zu mindestens 90 Prozent für rein berufliche Zwecke und Aufgaben verwenden. Wenn diese Bedingung gegeben ist, können Sie die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen und in Ihre Einkommensteuer eintragen.
11. Zusammenhalt durch Feiern fördern
Betriebsfeiern eignen sich dazu, das Betriebsklima zu stärken und den Zusammenhalt zu fördern. Kollegen können sich untereinander besser kennenlernen und auch über private Dinge reden, was sich positiv auf die Zusammenarbeit auswirken kann.
Das geschieht oftmals im Rahmen einer Weihnachtsfeier oder anderen Feiern, die das Finanzamt steuerlich berücksichtigen kann. Wichtig hierbei ist, dass die Kosten pro Teilnehmer nicht über 110 Euro steigen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sämtliche Mitarbeiter eingeladen wurden.
Darüber hinaus gibt es eine Beschränkung bei der Anzahl der gehaltenen Betriebsfeiern. Wenn Sie die Kosten absetzen wollen, darf es sich maximal um die zweite Betriebsfeier des Jahres handeln.
12. Ersatzgegenstände durch Versicherungen
Sie müssen Gegenstände, die beschädigt wurden oder verloren gegangen sind, ersetzen? Wenn eine Versicherung für diese Kosten aufkommt, können Sie von der sogenannten gewinnneutralen Rücklage profitieren und Ihre Steuerbelastung reduzieren. Auf diese Weise können Sie Ihren Gewinn reduzieren und Steuern sparen.
13. Versicherungen
Je nachdem, welche Versicherungen Sie benötigen, können diese mit hohen Kosten einhergehen. Wenn Sie Verträge mit Versicherungen geschlossen haben, die mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, können Sie diese Kosten steuerlich absetzen lassen.
Die Kosten können im Bereich Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Jährlich können Sie hier Beträge in Höhe von maximal 2.800 Euro ausschöpfen.
Folgende Versicherungen können beispielsweise abgesetzt werden:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Freiwillige Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Lebensversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
14. Lagerbestände neu bilanzieren
Am Ende eines Jahres erfolgt eine neue Bilanzierung. Bei vielen Gegenständen kommt es im Laufe der Zeit zu einem Wertverlust. Die Ursachen dafür können vielseitig sein. Das können Sie auch beim Ausfüllen Ihrer Steuer berücksichtigen.
Der Wert des Lagerbestandes kann sich durch einen Verlust reduzieren. Auf diese Weise können Sie Ihren Gewinn reduzieren, wodurch Sie insgesamt weniger Steuern zahlen müssen.
15. Offene Forderungen senken
Wer regelmäßig eigene Rechnungen erstellen und verschicken muss, weiß, dass nicht alle Kunden im gewünschten Zeitraum ihre Rechnungen begleichen. Das ist auch in der Unternehmensbilanz im Bereich offene Forderungen aufgeführt.
Wenn Sie diese reduzieren wollen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, rechtzeitig Mahnungen zu versenden. Merken Sie am Ende des Jahres, dass nach wie vor nicht alle Rechnungen beglichen worden sind, können Sie die zweite Mahnung versenden.
16. Im Homeoffice arbeiten und Tagespauschale nutzen
Wenn Sie als Einzelunternehmer viele berufliche Tätigkeiten von Zuhause aus erledigen, können Sie das nutzen, um Ihre Steuerbelastung zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Tagespauschale, die im Jahr 2020 unter dem Namen Homeoffice-Pauschale entstanden ist.
Vom sogenannten pauschalen Betriebsausgabenabzug können Sie profitieren, wenn Sie in einem privat genutzten Raum eine Arbeitsecke eingebaut haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in einer Ecke im Wohnzimmer einen Schreibtisch, ein Regal mit einem Drucker und einen Schreibtischstuhl haben, um hier geschäftliche Aufgaben zu erledigen.
Hier können Sie für jeden Tag, an dem Sie im Homeoffice arbeiten, 6 Euro vom Gewinn abziehen. Insgesamt ergibt das einen möglichen Gesamtbetrag von maximal 1.260 Euro pro Jahr.
Fazit: Steuern sparen Einzelunternehmer und Steuerlast reduzieren
Egal, ob als GmbH Steuern sparen oder als Einzelunternehmen – jeder Unternehmer muss sich früher oder später mit dem Thema der Steuerbelastung befassen. Was auf den ersten Blick womöglich etwas komplex und mühsam wirken kann, ist durchaus wichtig und kann die Effizienz Ihres Unternehmens stark steigern.
Manche Maßnahmen sind dabei leicht umzusetzen, andere sind komplizierter und benötigen das Wissen eines erfahrenen Steuerberaters, um das Beste aus Ihrer Steuer herauszuholen. Eine sinnvolle Möglichkeit ist es, Autofahrten steuerlich absetzen zu lassen. Führen Sie hierzu ein Fahrtenbuch und notieren Sie die wichtigsten Daten.
Eine weitere Option ist es, geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben zu lassen. Auch niedrigere Kosten können sich mit der Zeit summieren. Es handelt sich um abnutzbare, bewegliche Objekte, deren Kosten bei der Anschaffung unter 800 Euro liegen.
Wir von der Kanzlei SUP lieben das Thema Steueroptimierung und können auch Ihnen dabei helfen, durch nützliche Tipps effiziente Einsparungen zu erreichen. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für die Themen “Steuern sparen Selbstständiger”, “Holding Steuern sparen” oder “Steuerlast senken Unternehmen”.